Betreff
Gewährung eines inneren Darlehens an den Eigenbetrieb Wasserwerk Berglen in Höhe von 1.000.000,00 €
Vorlage
SV/356/2017
Aktenzeichen
923.81
Art
Sitzungvorlage

 

Der Jahresabschluss des Wasserwerks Berglen zum 31.12.2016 weist eine Deckungsmittellücke in Höhe von 1.151.608,00 € aus. Zur Schließung dieser Deckungsmittellücke und zur Finanzierung der laufenden Bauvorhaben umfasst der Wirtschaftsplan des Wasserwerks im Jahr 2017 eine Darlehensaufnahme in Höhe von insgesamt 1.720.000,00 €.

 

Aufgrund der erfreulichen Rechnungsergebnisse der vergangenen Jahre und des daraus resultierenden Rücklagenbestandes wurde bei der Aufstellung des Haushaltsplans für das Jahr 2017 ein inneres Darlehen aus dem Kommunalhaushalt an den Eigenbetrieb in Höhe von 1.000.000,00 € vorgesehen. Die Zinszahlungen würden somit bei der Gemeinde verbleiben und nicht extern abfließen.

 

Um die Gebührenzahler nicht höher zu belasten, aber dennoch eine angemessene Verzinsung für den Gemeindehaushalt zu erwirtschaften, soll sich der Zinssatz an einem marktüblichen Maßstab orientieren. Hierzu wurden die beiden ortsansässigen Banken um die Abgabe der aktuellen Konditionen für ein Kommunaldarlehen über 1.000.000,00 €, Zinsbindung über 20 Jahre, volle Tilgung innerhalb von 20 Jahren gebeten. Die Angebote stellen sich wie folgt dar:

 

                Bank 1: 1,35 % nom.

                Bank 2: 1,50 % nom.

 

Mit Schreiben vom 19.01.2017 hat das Landratsamt Rems-Murr-Kreis den Wirtschaftsplan des Jahres 2017 samt Darlehensaufnahme des Wasserwerks genehmigt.

 

 


1 x Kämmerei  


Der Gemeinderat beschließt dem Wasserwerk Berglen im Haushaltsjahr 2017 aus dem Kommunalhaushalt ein Tilgungsdarlehen in Höhe von 1.000.000,00 € zu gewähren. Die Laufzeit beträgt 20 Jahre. Der Zinssatz wird in Höhe von 1,35 % nom. festgesetzt. Die Tilgung und Zinszahlung erfolgt jährlich zum 31.12. eines jeden Jahres. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt im Jahr 2017, Zins und Tilgung beginnen ab dem Jahr 2018.