Die Berglener Vereine und
Organisationen übernehmen in unserem Gemeindegefüge wichtige soziale,
gesellschaftliche, kulturelle, gesundheitsvorsorgende, sportliche und sonstige
Aufgaben. Deshalb wird diese Arbeit im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten
der Gemeinde unterstützt. Die Vereinsförderung ist eine freiwillige Leistung der
Gemeinde, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Aufgrund der derzeitigen
finanziellen Lage der Gemeinde kann es erforderlich werden, freiwillige
Leistungen zu reduzieren. Ein entsprechender Vorschlag wurde von der
SPD-Fraktion zur Diskussion gestellt.
Die Förderung von Vereinen und Organisationen durch die Gemeinde ist in verschiedene Bereiche unterteilt. Im Rahmen der allgemeinen Vereinsförderung werden jährliche Zuweisungen an die Vereine unter besonderer Berücksichtigung der Jugendförderung gewährt. Außerdem gewährt die Gemeinde einen Investitionskostenzuschuss im Rahmen einer Einzelfallentscheidung.
Der Gemeinderat hat einen Vereinsbeirat gebildet, der die Überarbeitung der Richtlinien für die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen vorbereiten soll. Auf die Protokolle der nichtöffentlichen Besprechungen vom 05.10.2022 sowie vom 23.11.2022 wird verwiesen.
Bezüglich der Zusammensetzung des Vereinsbeirats wird folgendes vorgeschlagen:
Grundsätzlich werden die Einladungen an die Gemeinderäte Aigner, Hammer, Reichart und Walter geschickt. Diese sind dazu angehalten zu der betroffenen Sitzung zuzusagen oder abzusagen. Im Falle einer Absage soll ein Vertreter / eine Vertreterin benannt werden. Die Vertretung für GR Susanne Reichart übernimmt GR Claudia Zeller. Die Vertretung für GR Thomas Walter übernimmt GR Oliver Klenk. GR Ute Aigner und GR Rolf Hammer bestellen bei Bedarf eine Vertretung aus der jeweiligen Fraktion.
Bei der Gewährung von Investitionszuschüssen sollten künftig folgende Gesichtspunkte einbezogen werden:
- vorrangig Hilfe zur Selbsthilfe
- Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Verein, Unterstützung der Gemeinde durch den jeweiligen Verein u.a. bei gemeindlichen Veranstaltungen (z.B. 50 Jahre Berglen usw.)
- Möglichkeit der Nutzung von vereinseigenen Räumlichkeiten durch die Gemeinde bzw. andere Vereine und Organisationen
- Baukostenzuschüsse sind vom Nutzen das durch das Bauwerk für den Verein und vor allem für alle Bürger/innen entsteht, abhängig. Über die Höhe des Zuschusses entscheidet der Gemeinderat.
·
Antragstellung
vor Projektbeginn
·
Stichtag
für die Antragstellung:
31.05. des jeweiligen Kalenderjahres
·
Vorberatung
durch den Vereinsbeirat
Sitzungstermin Anfang bis Mitte Juni
des jeweiligen Kalenderjahres
·
Begründung
der Notwendigkeit (Erforderlichkeit zur Aufrechterhaltung des Vereinszwecks
darstellen)
Amt für
öffentliche Ordnung 1 x
Kämmerei 1 x
Der Gemeinderat stimmt dem vorgesehenen Vorgehen des Vereinsbeirats zu.