Betreff
Herstellung eines Glasfaseranschlusses für die Nachbarschaftsschule in Berglen
Vorlage
SV/001/2023
Aktenzeichen
791
Art
Sitzungvorlage

Um einen zeitgemäßen Schulbetrieb sicherzustellen muss neben der Geräteausstattung auch eine entsprechende Internetverbindung gegeben sein. Dies wurde in Zeiten von Corona noch deutlicher. Der Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr-Kreis hat daher stellvertretend für die Kommunen im Landkreis Förderanträge für die Herstellung eines synchronen Glasfaseranschlusses der Schulen, in Berglen insbesondere für die Nachbarschaftsschule, gemäß den Förderrichtlinien „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“)“ beim Bund und Land Baden-Württemberg gestellt. Gemäß den Förderungen übernimmt der Bund 50% der Kosten, das Land Baden-Württemberg 40%. Die verbleibenden 10% sind von der Gemeinde zu tragen.

Die Gemeinde Berglen erhielt daraufhin einen vorläufigen Förderbescheid vom Bund vom 10.08.2020 und einen vom Landesfördermittelgeber (23.08.2021).

 

Der Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr führte anschließend stellvertretend für die Kommunen im Rems-Murr-Kreis eine Ausschreibung zur Beauftragung eines oder mehrerer Telekommunikationsunternehmen über den Bau und Betrieb eines Breitbandnetzes nach den genannten Förderrichtlinien durch. In Bezug auf die Gemeinde Berglen erfolgt die Ausschreibung auf Grundlage der oben genannten beiden vorläufigen Förderbescheide. Das Verfahren wurde entsprechend der Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zweistufig durchgeführt.

 

Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs haben sich mehrere Telekommunikationsunternehmen, darunter die Telekom Deutschland GmbH, an dem Verfahren im Rems-Murr-Kreis beteiligt, die auch zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Nach Eingang der Erstangebote wurden diese Angebote geprüft und Bietergespräche mit den beteiligten Unternehmen geführt. Die Bieter erhielten sodann nochmals Gelegenheit ein überarbeitetes, verbindliches Angebot einzureichen. Für das Vorhaben in Berglen ging ein verbindliches Angebot ein. Dieses Angebot der Telekom Deutschland GmbH sieht eine Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von 89.343,38 € vor. Anhand der vor Einleitung des Verfahrens festgelegten Wertungsmatrix wurde das Angebot durch den Zweckverband geprüft. In diesem Zusammenhang wurde auch Einigkeit mit der Telekom Deutschland GmbH über den Zuwendungsvertrag erzielt, welcher zwischen dem Unternehmen und der Gemeinde Berglen geschlossen werden soll.

 

Auf Grundlage des verbindlichen Angebots der Telekom Deutschland GmbH werden sodann die endgültigen Förderbescheide bei den Fördermittelgebern des Bundes und des Landes vom Zweckverband beantragt. Mit einem antragsgemäßen Erlass ist zu rechnen.

 

Die noch zu erlassenden endgültigen Förderbescheide werden ebenfalls zum Gegenstand des mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließenden Zuwendungsvertrages gemacht.

 

Der technische Leiter des Zweckverbands Breitbandausbau Rems-Murr, Herr Michael Murer, wird in der Sitzung des Gemeinderates anwesend sein und Näheres zum Projekt erläutern sowie für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen.

     


1 x Bauamt


1.         Der Gemeinderat der Gemeinde Berglen beschließt, den Zuschlag zum Bau und Betrieb eines Breitbandnetzes für die Nachbarschaftsschule in der Gemeinde Berglen im Rahmen der Förderprogramme „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“)“ an die Telekom Deutschland GmbH zu erteilen.

 

2.         Die Erteilung des Zuschlags bzw. der Abschluss des Zuwendungsvertrages mit der Telekom Deutschland GmbH sollen unter den aufschiebenden Bedingungen erfolgen, dass die bei den Fördermittelgebern noch zu beantragenden endgültigen Fördermittelbescheide antragsgemäß erlassen werden.

 

3.         Die Wirtschaftlichkeitslücke für den Breitbandausbau beträgt für die Erschließung der Nachbarschaftsschule Berglen, Stockwiesen 1, 89.343,38 €. Diese Wirtschaftlichkeitslücke wird zu 50% durch den Bund, zu 40% durch das Land Baden-Württemberg und zu 10% durch die Gemeinde Berglen getragen.

 

4.         Der Gemeinderat der Gemeinde Berglen ermächtigt die Verwaltung, den Zuwendungsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH abzuschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:        Bund ca. 44.671,69 €

                                   Land ca. 35.737,35 €

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig:        89.343,38 €

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

·         davon Sachkosten:        89.343,38 €

·        davon Personalkosten:       

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto:

            53600000 - 78720000;

            Höhe: 95.000 €

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über: