Die Verwaltung der Gemeinde Berglen hat im
Sommer 2022 das Konzept „Bergles-Klatsch“ auf den Weg gebracht. Dabei handelt
es sich um einen After-Work-Treffpunkt, der vom 29. September bis 22. Dezember
2022 an insgesamt 13 Terminen wöchentlich donnerstags zu einem lockeren
Austausch bei wechselndem kulinarischen Angebot einlud.
Die Bewirtung der einzelnen Termine wurde
dabei überwiegend von lokalen Vereinen übernommen und an einzelnen Terminen
durch Gewerbetreibende und Parteiverbände ergänzt. Vereinzelt waren auch
Musikbeiträge dabei.
Die Gemeinde hatte zuvor zwei Verkaufshütten
beschafft und jeweils mit Arbeitsplatten, Strom- und Wasseranschluss
ausgestattet. Diese Hütten sowie Pavillons und Stehtische wurden den einzelnen
Beschickern ohne Entgelt zur Verfügung gestellt.
Die Resonanzen nach der Pilotphase waren
überwiegend positiv. Die Beschickerinnen und Beschicker lobten vor allem die
praktische und umfangreiche Ausstattung in den Hütten, durch die auch kleine
Gruppen mit wenig Arbeitskraft die Bewirtung stemmen konnten.
Die Besucherzahl lag im Durschnitt bei 100 bis 150 Personen pro Termin. Die
Gewinne der Veranstalterinnen und Veranstalter bewegten sich im Rahmen von 250
bis 800 Euro.
Da der Treff durchweg auch in der
Bevölkerung auf positive Resonanz gestoßen ist und die Verwaltung bereits
einige Nachfragen erreicht haben, wann und wie es weitergeht, soll das Projekt
nach der dreimonatigen Pilotphase fortgeführt werden. Die Verwaltung denkt
dabei an eine saisonale Öffnung der Hütten. Eine genaue Festlegung des
Aktionszeitraumes behält sich die Gemeindeverwaltung je nach Veranstaltungslage
vor (z. B. kollidierende Veranstaltungen im Rahmen von 50 Jahre Berglen).
Die Vergabe der Hütten erfolgt nach dem
Windhundprinzip. Die Verkaufshütten stehen hierbei vorrangig den Berglener
Vereinen und Organisationen und den Gewerbetreibenden aus Berglen zur
Verfügung. Sollte ein Termin nicht durch o. g. Personen belegt werden können,
besteht auch die Möglichkeit, auswärtigen Vereinen, Organisationen und
Gewerbetreibenden die Verkaufshütten zu überlassen. Diese Rangfolge ist durch
die Gemeindeverwaltung zu gewährleisten.
Im Rahmen des Bergles-Klatsch werden die
Hütten den jeweiligen Veranstaltern kostenfrei überlassen. Die Nebenkosten
trägt in diesem Fall die Gemeinde (Strom, Wasser).
Eine Nutzung der Hütten außerhalb dieser Veranstaltungsreihe durch o. g.
Personenkreis ist für die Gemeindeverwaltung denkbar. In diesem Fall muss ein
Überlassungsentgelt erhoben werden. Die Verwaltung schlägt hier eine Pauschale
von 100,00 € pro Nutzungstag vor.
Um die Hütten dauerhaft an diesem Standort betreiben zu können, ist ein baurechtliches Verfahren notwendig. Da die Hütten teilweise auf dem Grundstück der Evangelischen Kirchengemeinde Berglen stehen, ist deren Zustimmung erforderlich. Pfarrerin Kerstin Günther hat eine Zustimmung bereits signalisiert, interene Abstimmungen innerhalb der Kirchengemeinde stehen jedoch noch aus.
- 1x
Hauptamt
-
1x Bauamt
- 1x
Ordnungsamt
1.
Der Gemeinderat stimmt einer Fortführung des Bergles-Klatsch vorbehaltich der
Zustimmung der Evangelischen Kirchengemeinde Berglen auf unbestimmte Zeit zu.
Der Aktionszeitraum wird von der Gemeindeverwaltung mit Rücksichtnahme auf
aktuelle Veranstaltungen bestimmt.
2.
Die Verkaufshütten stehen im Aktionszeitraum vorrangig den Berglener Vereinen
und Organisationen und den Gewerbetreibenden aus Berglen zur Verfügung. Sollte
ein Termin nicht durch o. g. Personen belegt werden können, besteht auch die
Möglichkeit, auswärtigen Vereinen, Organisationen und Gewerbetreibenden die
Verkaufshütten zu überlassen. Diese Rangfolge ist durch die Gemeindeverwaltung
zu gewährleisten. Die Überlassung ist kostenfrei.
3.
Eine Nutzung der Hütten außerhalb dieser Veranstaltungsreihe durch o. g.
Personenkreis wird zugestimmt. Es wird hierfür ein Entgelt in Höhe von 100,00 €
pro Veranstaltungstag erhoben.
4.
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, ein Baugesuch erstellen zu lassen
und dieses beim Landratsamt anschließend einzureichen. Das Einvernehmen gemäß §
36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.