Betreff
Bergles-Klatsch: Fazit und Fortführung
Vorlage
SV/002/2023
Aktenzeichen
047.7
Art
Sitzungvorlage

Die Verwaltung der Gemeinde Berglen hat im Sommer 2022 das Konzept „Bergles-Klatsch“ auf den Weg gebracht. Dabei handelt es sich um einen After-Work-Treffpunkt, der vom 29. September bis 22. Dezember 2022 an insgesamt 13 Terminen wöchentlich donnerstags zu einem lockeren Austausch bei wechselndem kulinarischen Angebot einlud.

Die Bewirtung der einzelnen Termine wurde dabei überwiegend von lokalen Vereinen übernommen und an einzelnen Terminen durch Gewerbetreibende und Parteiverbände ergänzt. Vereinzelt waren auch Musikbeiträge dabei.

 

Die Gemeinde hatte zuvor zwei Verkaufshütten beschafft und jeweils mit Arbeitsplatten, Strom- und Wasseranschluss ausgestattet. Diese Hütten sowie Pavillons und Stehtische wurden den einzelnen Beschickern ohne Entgelt zur Verfügung gestellt.

 

Die Resonanzen nach der Pilotphase waren überwiegend positiv. Die Beschickerinnen und Beschicker lobten vor allem die praktische und umfangreiche Ausstattung in den Hütten, durch die auch kleine Gruppen mit wenig Arbeitskraft die Bewirtung stemmen konnten.
Die Besucherzahl lag im Durschnitt bei 100 bis 150 Personen pro Termin. Die Gewinne der Veranstalterinnen und Veranstalter bewegten sich im Rahmen von 250 bis 800 Euro.

 

Da der Treff durchweg auch in der Bevölkerung auf positive Resonanz gestoßen ist und die Verwaltung bereits einige Nachfragen erreicht haben, wann und wie es weitergeht, soll das Projekt nach der dreimonatigen Pilotphase fortgeführt werden. Die Verwaltung denkt dabei an eine saisonale Öffnung der Hütten. Eine genaue Festlegung des Aktionszeitraumes behält sich die Gemeindeverwaltung je nach Veranstaltungslage vor (z. B. kollidierende Veranstaltungen im Rahmen von 50 Jahre Berglen).

 

Die Vergabe der Hütten erfolgt nach dem Windhundprinzip. Die Verkaufshütten stehen hierbei vorrangig den Berglener Vereinen und Organisationen und den Gewerbetreibenden aus Berglen zur Verfügung. Sollte ein Termin nicht durch o. g. Personen belegt werden können, besteht auch die Möglichkeit, auswärtigen Vereinen, Organisationen und Gewerbetreibenden die Verkaufshütten zu überlassen. Diese Rangfolge ist durch die Gemeindeverwaltung zu gewährleisten.

 

Im Rahmen des Bergles-Klatsch werden die Hütten den jeweiligen Veranstaltern kostenfrei überlassen. Die Nebenkosten trägt in diesem Fall die Gemeinde (Strom, Wasser).
Eine Nutzung der Hütten außerhalb dieser Veranstaltungsreihe durch o. g. Personenkreis ist für die Gemeindeverwaltung denkbar. In diesem Fall muss ein Überlassungsentgelt erhoben werden. Die Verwaltung schlägt hier eine Pauschale von 100,00 € pro Nutzungstag vor.

 

Um die Hütten dauerhaft an diesem Standort betreiben zu können, ist ein baurechtliches Verfahren notwendig. Da die Hütten teilweise auf dem Grundstück der Evangelischen Kirchengemeinde Berglen stehen, ist deren Zustimmung erforderlich. Pfarrerin Kerstin Günther hat eine Zustimmung bereits signalisiert, interene Abstimmungen innerhalb der Kirchengemeinde stehen jedoch noch aus.


-       1x Hauptamt

-       1x Bauamt

-       1x Ordnungsamt

  


 

1.      
Der Gemeinderat stimmt einer Fortführung des Bergles-Klatsch vorbehaltich der Zustimmung der Evangelischen Kirchengemeinde Berglen auf unbestimmte Zeit zu. Der Aktionszeitraum wird von der Gemeindeverwaltung mit Rücksichtnahme auf aktuelle Veranstaltungen bestimmt.

 

2.      
Die Verkaufshütten stehen im Aktionszeitraum vorrangig den Berglener Vereinen und Organisationen und den Gewerbetreibenden aus Berglen zur Verfügung. Sollte ein Termin nicht durch o. g. Personen belegt werden können, besteht auch die Möglichkeit, auswärtigen Vereinen, Organisationen und Gewerbetreibenden die Verkaufshütten zu überlassen. Diese Rangfolge ist durch die Gemeindeverwaltung zu gewährleisten. Die Überlassung ist kostenfrei.

 

3.      
Eine Nutzung der Hütten außerhalb dieser Veranstaltungsreihe durch o. g. Personenkreis wird zugestimmt. Es wird hierfür ein Entgelt in Höhe von 100,00 € pro Veranstaltungstag erhoben.

 

4.      
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, ein Baugesuch erstellen zu lassen und dieses beim Landratsamt anschließend einzureichen. Das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:             

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig:              

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

·         davon Sachkosten:              

·        davon Personalkosten:       

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto:

                  -      ;

            Höhe:       

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über: