Betreff
Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Jahre 2024 bis 2028
Vorlage
SV/006/2023
Aktenzeichen
022.3
Art
Sitzungvorlage

 

Für die Jahre 2024 bis 2028 steht die Neuwahl der Schöffen und Jugendschöffen wieder an. Durch Verfügung vom 20. März 2023 wurde die Zahl der in die Vorschlagslisten aufzunehmenden Personen festgesetzt und in Anlehnung an die Einwohnerzahl auf die Gemeinden des Landgerichtsbezirks Stuttgart verteilt (§ 36 Abs. 4 GVG).

 

In die Vorschlagsliste der Gemeinde Berglen sind vier Personen aufzunehmen. Diese Zahl darf nicht unterschritten werden. Der Landgerichtspräsident bittet um rechtzeitige Übersendung der Vorschlagsliste an das Amtsgericht Waiblingen, damit dort die Schöffenwahl termingerecht durchgeführt werden kann.

 

Die Beschlussfassung muss im Gemeinderat erfolgen. Nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist für die Aufnahme in die Liste, die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats erforderlich.

 

Nach Auffassung des Innenministeriums ist die richtige Form der Beschlussfassung die Wahl entsprechend § 37 Abs. 7 GemO, wobei die vom GVG geforderte Mehrheit zu berücksichtigen ist.

 

Um eine leichtere Auswertung zu ermöglichen, soll die Wahl mit Stimmzetteln durchgefürt werden.

 

Jede Bewerberin / jeder Bewerber muss dann die bereits oben genannte Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder bzw. mindestens die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats erhalten, damit er / sie auf die Vorschlagsliste kommen kann.

 

Da die Vorschlagsliste der Schöffen durch Wahl zustande kommen muss, gilt für die Befangenheit § 18 Abs. 3 Satz 2 GemO. Das bedeutet Bewerber für die Vorschlagliste, die gleichzeitig Gemeinderäte sind, sind aufgrund dieser Bestimmung bei der Beschlussfassung im Gemeinderat nicht befangen.

 

Aufgrund von verschiedenen Veröffentlichungen im Amtsblatt Berglen haben sich folgende Personen für die Vorschlagsliste für das Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen vormerken lassen:

 

Albert, Bernhard Norbert Maria;

Banzhaf, Ralf Hermann;

Bareiß geb. Krautter, Daniela Inge

Barz, Dominik

Baun, Heidrun

Busch, Karsten

Frey, Kerstin Rabea

Hammer geb. Kleebauer, Barbara Gerda

Holzer, Andreas Peter

Klima geb. Klemt, Manfred Thomas

Lorenz geb. Baumgartner, Petra Hildegard

Motz, Heinz

Rapp, Stefan Werner

Rommel, Bettina

Schieber, Bernhard Hermann

Schmidt, Marion Birgit

Stürzenhofecker geb. Irmscher, Angelika Petra

Wiesenthal geb. Hahn, Ruben Christian

Ziegele, Catharina

Ziegele, Mona

 

 

   


1 x Hauptamt


Der Gemeinderat stellt die Vorschalgsliste für die Wahl der Schöffinen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 auf.    


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:             

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig:              

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

·         davon Sachkosten:              

·        davon Personalkosten:       

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto:

                  -      ;

            Höhe:       

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über: