Feuerwehrkommandant Fabian Rauth
hat in Zusammenarbeit mit dem Feuerwehrausschuss der Freiwilligen Feuerwehr
Berglen sowie in Absprache mit dem Kreisbrandmeister den als Anlage beigefügten
Feuerwehrbedarfsplan erarbeitet.
Das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg verpflichtet alle Gemeinden zur Aufstellung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähigen Feuerwehr. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung kann die Gemeinde eigene Standards setzen, die der örtlichen Gefährdungssituation entsprechen und dem wirtschaftlichen Leistungsvermögen angepasst sind.
Der Feuerwehrbedarfsplan soll den vom Gemeinderat am 15.12.2015 verabschiedeten 10-Jahresplan der Freiwilligen Feuerwehr Berglen folgen.
Dieser Bedarfsplan enthält wesentliche Angaben für die Beschreibung der feuerwehrtechnisch relevanten örtlichen Verhältnisse (Gefährdungsanalyse) und bildet die Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer für den geordneten Lösch- und Rettungseinsatz erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehr. Gleichzeitig zeigt er den zukünftigen Investitionsbedarf auf. Die im Plan enthaltenen Zielsetzungen sollen in den Investitionsplan der Gemeinde Berglen übernommen werden.
In der Gemeinderatssitzung werden nähere Erläuterungen folgen. Der Gesamtkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Berglen steht für Fragen zu Verfügung.
1 x Bürgermeister
1 x Kämmerei
1 x Ordnungsamt
Der Gemeinderat verabschiedet den Feuerwehrbedarfsplan 2023 mit den darin dargestellten Maßnahmen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Berglen (siehe Anlagen).
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
keine