Die Kindertagespflege stellt eine wichtige
Ergänzung zum kommunalen Betreuungsangebot dar. Vor allem im U3-Bereich werden
die Kommunen durch das Angebot der Tageseltern entlastet. In der Gemeinde
Berglen wurden im Dezember 2022 durch Tageseltern des Tageselternverein
Winnenden u. Umgebung e.V. 15 Kinder (13 U 3 / 2 Ü 6) und durch den
Tageselternverein Schorndorf 3 Kinder (1 U 3/2 Ü 6) betreut. Die Plätze in der
Kindertagespflege sind Bestandteil der örtlichen Bedarfsplanung und werden für
die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zur Deckung des Bedarfs an
Betreuungsplätzen unbedingt benötigt.
Da die Tageseltern individuelle
Betreuungszeiten und -wünsche von Familien abdecken, sind die Vereine für die
Gemeinde ein unverzichtbarer Kooperationspartner im Bereich der
Kinderbetreuung. Bei den Kindern unter 3 Jahren entscheiden sich Eltern häufig
für Tageseltern, da die Betreuungsgruppen dort kleiner sind. Die
Tageselternvereine sind ein wichtiger Ansprechpartner für berufstätige Eltern.
Die Gemeinde Berglen entrichtet derzeit folgende Zuschussleistungen:
•
Zuschuss mit 500,00 Euro pro betreutem Kind
und Jahr (Gemeinderatsbeschluss vom 22.02.2011)
•
Zuschuss für laufende Geldleistungen mit 1,00
Euro pro Betreuungsstunde im U3-Bereich (Gemeinderatsbeschluss vom 26.09.2017)
Hinsichtlich der Förderung der Tageselternvereine
soll an der bisherigen Regelung festgehalten werden. Neben dem Zuschuss von
500,00 Euro pro betreutem Kind soll auch der Zuschuss für laufende
Geldleistungen an Tageseltern weiterhin gewährt werden.
Grundlage der gemeindlichen Zuzahlung war
bisher eine laufende Geldleistung des Landkreises an Tageseltern in Höhe von
6,50 Euro pro Betreuungsstunde. Ende März 2023 hat der Landkreis die laufenden
Geldleistungen („Pflegegeld“) in der Kindertagespflege für alle Kinder ab dem
01.01.2023 von 6,50 Euro auf 7,50 Euro pro Stunde erhöht. Damit die Erhöhung
bei den Tageseltern auch ankommt, wird angeregt, die gemeindliche Zuzahlung von
1,00 Euro pro Betreuungsstunde im U3 Bereich unabhängig von der Höhe der
Zuzahlung durch den Landkreis beizubehalten. Im Jahr 2022 betrug die Zuzahlung
der Gemeinde Berglen für die Betreuung von Kindern bei Tageseltern insgesamt
rund 10.000 Euro.
Darüber hinaus gibt es im Einzugsbereich des Tageselternvereins Winnenden und Umgebung eine kommunale Finanzierungsregelung für die „Tagespflege in anderen geeigneten Räumen“. Dieses Betreuungsangebot kann für Kommunen neben institutionellen Angeboten eine flexible und finanziell attraktive Betreuungsmöglichkeit sein, um auf unterschiedlichste Bedarfe zu reagieren.
„Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen“ ist neben der Förderung von Kindern im Haushalt der Tagespflegeperson bzw. durch eine Tagespflegeperson im Haushalt der Eltern eine dritte Variante der Tagespflege.
Grundsätzlich darf eine Tagespflegeperson nicht mehr als fünf fremde Kinder gleichzeitig betreuen. Die Zahl der höchstmöglichen Betreuungsverhältnisse ist auf zehn Kinder je Tagespflegeperson begrenzt. Schließen sich mehrere Tagespflegepersonen zusammen, können insgesamt mehr als fünf fremde Kinder, höchstens jedoch neun Kinder gleichzeitig durch mehrere Tagespflegepersonen mit einer Pflegeerlaubnis betreut werden.
Hierfür werden Räumlichkeiten, die "geeignet" sind, also bestimmten Mindestkriterien entsprechen, von den Tagespflegepersonen angemietet. Diese Form der Kindertagespflege bietet oft passgenaue Betreuungslösungen, die sich an den jeweiligen Arbeitszeiten und den individuellen Bedürfnissen von Eltern und Kindern orientieren. Die Großtagespflege bietet folgende Vorteile:
- Wie die Einzeltagespflege bietet die Großtagespflege eine familiennahe und bindungsorientierte Kinderbetreuung. Jedes Kind hat seine feste Tagespflegeperson.
- Die Betreuungszeiten sind flexibel. Anders als in Einrichtungen gibt es keine Öffnungszeiten. Die Betreuungszeiten werden individuell vereinbart und richten sich nach den jeweiligen Erfordernissen der Eltern
- Die Tageseltern sind selbständig tätig.
- Die Tageskinder haben ein anregendes und zugleich überschaubares Betreuungsumfeld von hoher Kontingenz, in dem sie sowohl ihre Gemeinschaftsfähigkeit als auch ihre Eigenständigkeit gut entwickeln können.
- Die Eltern profitieren von einer verlässlichen und zugleich kleinräumigen Betreuung für ihre Kinder.
- Die Tagespflegepersonen können ihre Vorstellungen einer pädagogischen Konzeption verwirklichen.
Zur Ausweitung des Betreuungsangebots sowie der Betreuungsvielfalt
in der Gemeinde soll auch die Etablierung der Kindertagespflege in anderen
geeigneten Räumen (TigeR) ermöglicht werden. Um Anreize für Tagespflegestellen zu schaffen, wird eine gemeindliche
Finanzierung vorgeschlagen. Diese wird im Einzugsgebiet des Tageselternvereins
Winnenden und Umgebung e.V. von den Kommunen Winnenden, Leutenbach und
Schwaikheim bereits angewendet.
Danach sollen folgende Finanzierungsregeln umgesetzt werden:
•
Die
Stadt/Gemeinde, in der sich die Tagespflege in anderen geeigneten Räumen
befindet, ist für die gemeindliche Finanzierung zuständig. Entweder es werden
eigene Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung gestellt oder es wird der
Tagespflegeperson (auf Nachweis) die von ihr zu bezahlende Kaltmiete (im Rahmen
der ortsüblichen Mietkosten) als Zuschuss gewährt.
•
Die
Gemeinde setzt bei der Bezuschussung voraus, dass vorrangig Kinder aus Berglen
betreut werden. Der Betreuung von auswärtigen Kindern muss die Standortgemeinde
im Einzelfall zustimmen. Sollten ausnahmsweise Kinder aus einer anderen Kommune
im Tiger betreut werden, übernimmt diese Kommune die Platzpauschale für dieses
Kind.
•
Um die
Tagespflege in anderen geeigneten Räumen möglichst attraktiv zu gestalten, wird
pro betreutem Kind eine Platzpauschale von 70 €/Monat als Zuschuss finanziert.
Die Finanzierung erfolgt vierteljährlich auf Anforderung der Tagespflegeperson
mit Nachweis der betreuten Kinder. Die Platzpauschale wird für einen
nichtbelegten Platz gewährt, sollte dieser Platz nicht länger als drei Monate
am Stück unbesetzt bleiben. Die Anzahl der Gemeinde Berglen gewährten
Platzpauschalen wird dabei auf die Anzahl der genehmigten gleichzeitig
anwesenden Kinder begrenzt.
•
Die
Tagespflegeperson hat die Option, als Pauschale für Einrichtung und Ausstattung
von der zuständigen Gemeinde einen Betrag von 5.000 € zu erhalten. Die
Ausstattungspauschale wird mit der Platzpauschale der anschließenden Monate
verrechnet (z.B. bei betreuten 5 Kindern = 350 €/Monat erhält die
Tagespflegeperson für die ersten 14 Monate keine Platzpauschale). Dies hätte
u.E. den Vorteil, dass die Tagespflegeperson die Betreuung starten kann, ohne
dass sie finanziell in Vorleistung gehen muss.
• Alternativ kann die Stadt/Gemeinde der Tagespflegeperson – unabhängig von der Gewährung der genannten Pauschale von 70 €/Monat – 5.000 € als einmaligen Zuschuss für Einrichtung und Ausstattung gewähren. (Diese Regelung entfällt, wenn eine entsprechende Förderung durch den Bund oder das Land wieder möglich sein sollte.)
1 x Hauptamt
Das Angebot der Kindertagespflege für Kinder aus der Gemeinde Berglen
wird gefördert durch
•
die Beibehaltung des Zuschusses mit 500,00
Euro pro betreutem Kind und Jahr,
•
den Zuschuss für laufende Geldleistungen mit
1,00 Euro pro Betreuungsstunde im U3-Bereich ab 01.01.2023 unabhängig von der
Höhe der Zuzahlung durch den Landkreis,
•
die Anwendung der o. g.
Finanzierungsregelungen für die „Tagespflege in anderen geeigneten Räumen“.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Einnahmen:
einmalig: TigeR 5.000 €
Zuzahlung 15.000 €/jährlich
TigeR 20.000 €/jährlich;
·
davon Sachkosten: 40.000 €
ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung
unter
Produktsachkonto:
es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die
Finanzierung
erfolgt über: