- Feststellung des Bedarfs an Betreuungsplätzen und Maßnahmen zur Bedarfsdeckung
- Einrichtung eines Naturkindergartens
- Bedarfsgerechte Betreuungszeiten: Anpassungen im Ganztagsbetrieb
Um die Betreuungseinrichtungen bedarfsgerecht weiterzuentwickeln sind die Kommunen verpflichtet, jährlich eine örtliche Bedarfsplanung zu erstellen. Ziel dieser Bedarfsplanung ist es, eine kurz- und mittelfristige Bedarfsermittlung durchzuführen, um geeignete Maßnahmen für die Weiterentwicklung der Kinderbetreuung in der Gemeinde zu planen.
Hierzu wird der Bestand an Betreuungsplätzen und Formen in der Kindertagesbetreuung in Berglen aufgezeigt. Zur Ermittlung des Bedarfs werden demografische Grundlagen erhoben und unter Berücksichtigung der örtlichen Umstände geprüft, ob die aktuell zur Verfügung stehenden Plätze für Kinder ab 1 Jahr bis zum Schuleintritt und die Betreuungszeiten dem kurz- und mittelfristigem Bedarf sowie dem gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsanspruch entsprechen. Außerdem werden die Möglichkeiten der außerschulischen Betreuung von Kindern im Grundschulalter geprüft.
Die örtliche Bedarfsplanung ist der Vorlage als Anlage beigefügt: Als Grundlage der heutigen Beschlussfassung wird auf folgende Auszüge hingewiesen:
Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren (U 3)
Bestand 2022/2023
Kinder
unter drei Jahren können in allen gemeindlichen Einrichtungen betreut werden.
Von 169 Kindern, die in Berglen wohnhaft
sind, können 97 Kinder auf 154 Plätzen betreut werden (Versorgungsgrad
57%). In der Kinderkrippe können 40 Kinder, in altersgemischten Gruppen
57 Kinder auf 114 Plätzen betreut werden. Ein Kind unter drei Jahren belegt in
der AM-Gruppe zwei Plätze.
Tatsächlich betreut werden in den
Kindertageseinrichtungen der Gemeinde am Ende des Kitajahres 58 Kinder (Betreuungsquote 34%). 27 Kinder werden in der Kinderkrippe betreut
(Auslastung 67,5 %) und 31 Kinder auf 62 Plätzen in altersgemischten Gruppen
(Auslastung 50%).
14 Kinder unter drei Jahren werden in der
Tagespflege betreut.
Bedarf 2023/2024
und Maßnahmen zur Deckung des Bedarfs
Zum
Ende des Kitajahres 2023/2024 sind voraussichtlich rund 160 Kinder in Berglen
wohnhaft. Legt man die aktuelle Betreuungsquote von 34% zugrunde, würde der Bedarf
bei 54 Kinder liegen.
Der
Bedarf kann durch folgende Maßnahmen gedeckt werden:
Æ Vorhandene Betreuungsplätze:
Der Bedarf kann mit den vorhandenen Betreuungsplätzen für 97 Kinder
unter drei Jahren, gedeckt werden. (Versorgungsgrad 61%).
Erfahrungsgemäß
werden die Plätze in altersgemischten Gruppen bevorzugt gebucht. Sofern sich in der Belegung abzeichnet, dass
diese Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren benötigt werden, kann den
Kindern unter drei Jahren ein Platz in der Kinderkrippe angeboten werden.
Sollte
die Nachfrage nach Krippenplätzen weiterhin rückläufig sein, wird geprüft, ob
eine Krippengruppe im Kinderhaus Steinach in eine altersgemischte Gruppe von
1-6 Jahren (15 Kinder, davon höchstens 5 unter drei) umgewandelt wird. Dadurch
könnte der Bedarf an Krippenplätzen weiterhin gedeckt und zusätzlich 10 Plätze
für Kinder über drei Jahren geschaffen werden.
Æ Plätze in der Kindertagespflege:
Eine wichtige Ergänzung des Betreuungsangebots der Gemeinde für Kinder unter
drei Jahren ist die Betreuung durch Tageseltern. Die Plätze in der
Kindertagespflege sind zur Deckung des Bedarfs unbedingt erforderlich und damit
Teil der Bedarfsplanung.
Die Kooperation mit dem Tageselternverein soll daher weiter ausgebaut werden.
Die Förderung des Angebots durch die Gemeinde soll weitergeführt und um die
Übernahme des Finanzierungskonzepts für Tagespflege in geeigneten Räumen aus
dem Raum Winnenden ergänzt werden (siehe TOP Förderung Tageseltern).
Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren (Ü 3)
Bestand 2022/2023
Von 336
Kindern über drei Jahre werden zum Ende des Kitajahres 2022/2023 304
Kinder in den Kitas der Gemeinde betreut (Betreuungsquote 90%).
Insgesamt
gibt es 367 Ü3-Betreuungsplätze (333 Gemeinde Berglen und 34
Waldkindergarten). Aufgrund der Belegung mit Kindern unter drei Jahren stehen
tatsächlich noch 305 Plätze über drei Jahren zur Verfügung
(Versorgungsgrad 91%).
Zum
Ende des aktuellen Kitajahres sind 304 Plätze belegt (Auslastung rd.100%).
Bedarf 2023/2024
und Maßnahmen zur Deckung des Bedarfs
Unter
Berücksichtigung der aktuell gemeldeten Kinder und der zu erwartenden Zuzüge
ergibt sich für 2023/2024 ein Bedarf von 347 Plätzen. Da der Bestand
bei 305 Plätzen liegt, fehlen 42 Betreuungsplätze.
Zur Deckung des Bedarfs sollen 56 neue
Plätze eingerichtet werden:
Æ 11 Plätze in Kita
Löwenzahn Erweiterung AM-Gruppe im September 2023
Æ 25 Plätze in Kita
Löwenzahn durch neue Ü3-Gruppe im Januar 2024
Æ 20 Plätze in
Naturkindergarten, neue Ü3-Gruppe im Frühjahr 2024
Die Anzahl der Ü
3- Betreuungsplätze für Kinder erhöht sich danach auf 361 Plätze.
Außerdem können bei Bedarf folgende
Maßnahmen umgesetzt werden:
Æ Kita-Einstiegsgruppe
oder nicht betriebserlaubnispflichtiges Angebot
Æ Umwandlung einer
Krippengruppe in eine altersgemischte Gruppe von 1 Jahr bis Schuleintritt
(statt 10 Plätze von 1-3 Jahren 5 Plätze U3 und 10 Plätze Ü3)
Bedarf 2024/2025 und Maßnahmen zur Deckung des Bedarfs
Unter
Berücksichtigung der aktuell gemeldeten Kinder und der zu erwartenden Geburten
und Zuzüge ergibt sich für 2024/2025 ein Bedarf von 387 Plätzen. Da der Bestand
bei 305 Plätzen liegt, fehlen 82 Betreuungsplätze.
Zur Deckung des Bedarfs sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Æ 56 neue Plätze im
Kitajahr 2023/2024 (siehe oben).
Æ 69 neue
Betreuungsplätze durch Neubau dreigruppige Einrichtung an NBS
Mit dem Neubau der dreigruppigen Einrichtung an der Nachbarschaftsschule sollen
Anfang 2025 69 weitere Betreuungsplätze in Betrieb genommen werden.
Damit ist eine Erhöhung
auf insgesamt 430 Plätze möglich. Die Gruppen werden nach Bedarf sukzessive
in Betrieb genommen.
Bedarf 2025/2026 und Maßnahmen zur Deckung des Bedarfs
Unter
Berücksichtigung der aktuell gemeldeten Kinder und der zu erwartenden Geburten
und Zuzüge ergibt sich für 2025/2026 ein Bedarf von 412 Plätzen. Da der Bestand
bei 305 Plätzen liegt, fehlen 107 Betreuungsplätze.
Æ Durch den Ausbau
der Plätze in der Kindertagesbetreuung in den Kitajahren 2023/2024 und
2024/2025 werden die Betreuungsplätze bereits auf 430 erhöht. Auch der Bedarf
für 2025/2026 ist damit gedeckt.
Bedarf mittel-
bis langfristig und Maßnahmen zur Deckung
Mit
einem kontinuierlich hohen Bedarf bis mindestens 2026/2027 ist zu rechnen.
Dieser kann bei Vollbelegung der aktuellen Kindertageseinrichtungen und den oben
angeführten Maßnahmen gedeckt werden.
Mittel-
bis langfristig ist Platzsituation abhängig von der baulichen Entwicklung in
der Gemeinde.
Einrichtung eines Naturkindergartens
Zur Deckung des
Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder ab drei Jahren soll ab Frühjahr 2024
ein Naturkindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten eingerichtet werden (20
Betreuungsplätze).
Die Gemeindeverwaltung hat hierfür mögliche
Standorte überprüft und kam in Abstimmung mit dem Kommunalverband für Jugend
und Soziales, dem Landratsamt und dem Forstrevier Berglen zum Ergebnis, dass
sich das Gelände beim KTSV Hößlinswart am Sportgelände Roter Stich am besten
eignet. Da das Gelände in Erbbaupacht an den KTSV überlassen wurde, kann der
Betrieb dort nur mit Zustimmung des Vereins stattfinden. Die Gemeindeverwaltung
hat daher frühzeitig Verhandlungen mit dem Verein aufgenommen und das Projekt
in den zuständigen Gremien vorgestellt. Im Rahmen der Mitgliederversammlung
wurde die Zustimmung des KTSV am 17. Februar 2023 erteilt.
Alle Rahmenbedingungen für einen
Naturkindergarten sind an diesem Standort erfüllt. Voraussetzung ist u. a. die
Einrichtung eines beheizbaren Stützpunkts (Hütte, Bauwagen o.ä.). Dieser kann
auf der Fläche am Kleinspielfeld Tennis errichtet werden (möglichst 30 m vom
Wald entfernt). Das betroffene Waldgebiet steht im Eigentum der Gemeinde
Berglen und eignet sich für die Nutzung als Naturkindergarten. In den Räumen
des Vereins kann eine Notunterkunft eingerichtet werden. Der Standort ist gut
anfahrbar und es sind ausreichend Stellplätze vorhanden. Außerdem ist es
möglich, damit wieder Kindergartenplätze im Teilort Hößlinswart anzubieten.
Die Verwaltung tendiert zu einem Mobilheim,
d. h. ein Fertiggebäude auf Rädern, dessen Standort ohne größeren Aufwand bei
Bedarf verändert werden kann.
Im Vergleich zu einem Bauwagen ist der
Grundriss und die Fassade des Mobilheims sehr flexibel zu gestalten. Er kann
damit auf die Bedürfnisse des Naturkindergartens gut abgestimmt werden. Durch
die Fertigteilkonstruktion (Stahlskelett mit Holzverkleidung) fallen gegenüber
einem Bauwagen zudem niedrigere Anschaffungskosten an. Aufgrund der
Möglichkeiten der Vorfertigung ist von einer kürzeren Lieferzeit auszugehen
(ca. 3 – 4 Monaten nach Beauftragung).
In der Sitzung wird die Verwaltung dem
Gemeinderat ein in dieser Form ausgeführtes Projekt (Naturkita Wölfle in
Wolfschlugen) vorstellen.
Für die Umsetzung des Naturkindergartens
sind im Haushalt 2023 Finanzmittel in Höhe von 100.000,-- € zur Verfügung (Produktkonto
36500101-7871).
Neubau dreigruppige Einrichtung auf dem Grundstück Leharstraße
35 an der Nachbarschaftsschule in Oppelsbohm
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am
21.06.2022 den Baubeschluss für das Projekt gefasst und die Verwaltung mit der
Umsetzung beauftragt (siehe Niederschrift zur GRS vom 21.06.2022). Die
Baugenehmigung für den Neubau einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung auf
dem Baugelände Leharstraße 35 wurde am 16.05.2023 vom Landratsamt erteilt.
Parallel wurde an der Ausführungsplanung gearbeitet sowie die
Ausschreibungsunterlagen vorbereitet. Zudem wurden die Baukosten von der
Architektin und den Fachingenieuren fortgeschrieben. Nach wie vor unterliegen
die Energie- und Rohstoffpreise und somit auch die Materialkosten starken
Schwankungen, weshalb eine verlässliche Kostenberechnung nur schwer zu
erstellen ist. Die momentane Kostenberechnung beläuft sich auf 4.278.900 €
(Stand 23.05.2023). Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass aufgrund des
inflationsbedingten Rückgangs im Baugewerbe, insbesondere im Hochbaubereich, im
Rahmen des Ausschreibungsverfahrens für alle Gewerke wirtschaftliche Angebote
eingehen werden. Die Ausschreibung der Einzelgewerke ist in vier Phasen
vorgesehen (siehe Anlage Ausschreibungsphasen), wobei diese je nach geschätztem
Auftragswert öffentlich oder beschränkt erfolgt. In der ersten Phase, welche im
Juli durchgeführt werden soll, werden unter anderem der Roh- und Holzbau
ausgeschrieben.
Für das Projekt wurde ein Antrag auf
Investitionshilfe aus dem Ausgleichsstock beim Regierungspräsidium Stuttgart in
Höhe von 675.000 € gestellt und am 25.01.2023 über das Landratsamt eingereicht.
Eine Rückmeldung hierzu liegt der Verwaltung allerdings noch nicht vor.
Die Grundrisse des Erd- und Obergeschosses
der Ausführungsplanung sind dieser Sitzungsvorlage angehängt. Die Ansichten
werden zurzeit überarbeitet und an die Ausführungsplanung angepasst. Sie werden
vor der Gemeinderatssitzung nachgereicht.
Die Architektin Frau Ackermann wird an der
Sitzung teilnehmen und für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Ganztagsbetreuung
Bestand
2022/2023 - Ganztagsangebot bis zum Schuleintritt
Die vorhandenen Kindergartenplätze
werden größtenteils mit verlängerten Öffnungszeiten gebucht. Die Nachfrage nach
Ganztagsplätzen steigt jedoch stetig. Im
vorschulischen Bereich existiert kein Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Die
Nutzung des Angebots ist an den tatsächlichen Bedarf gekoppelt.
Die ganztägige Betreuung wird im Kinderhaus Steinach, in der Kindertageseinrichtung Rappelkiste und im Kinderhaus Löwenzahn angeboten. Von 80 GT-Plätzen sind 56 Plätze belegt. 62 Kinder werden ganztags betreut.
Die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen mit Ganztagsbetrieb wird an
Wochentagen von 7 bis 17 Uhr angeboten. Es sind keine festen Betreuungszeiten
festgelegt (GT 8, 7 bis 17 Uhr, 8 Stunden pro Tag, max. 40 Stunden pro Woche
und GT 10, 7 bis 17 Uhr, 10 Stunden pro Tag, max. 45 Stunden pro Woche).
Die Eltern müssen keine festen Betreuungstage buchen.
Bedarf
2023/2024 - Ganztagsangebot bis zum Schuleintritt
In Berglen können bis zu 150 Ganztagsplätze eingerichtet werden. Der
Bedarf an GT-Plätzen ist dadurch mittel- bis langfristig gedeckt. Die zusätzlichen
Betreuungsplätze sollen daher mit verlängerten Öffnungszeiten eingerichtet
werden (7 Uhr bis 14 Uhr).
Der Fachkräftemangel in der
Kindertagesbetreuung führt auch in der Gemeinde Berglen zu hohen Ausfallzeiten.
Um die Betreuungszeit weiterhin verlässlich gewährleisten und das Personal
wirtschaftlich einsetzen zu können, werden zum Kindergartenjahr 2023/2024
folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
Æ Einführung
fester Betreuungszeiten:
GT 8, 7 bis 15 Uhr, 8 Stunden pro Tag, max. 40 Stunden pro Woche
GT 10, 7 bis 17 Uhr, 10 Stunden pro Tag, max. 45 Stunden pro Woche.
Æ Festlegung
von Betreuungstagen
Æ Verkürzung
der Betreuungszeit an Freitagen
Momentan kann die Betreuungszeit
von 7 bis 17 Uhr größtenteils aufrechterhalten werden. Nur in Einzelfällen muss
das Betreuungsangebot in den Randzeiten gekürzt werden.
Seitens des
Kitapersonals in Ganztagseinrichtungen wird jedoch immer wieder der Wunsch
geäußert, die Betreuungszeit an Freitagen zu verkürzen und nur noch bis 14 Uhr
anzubieten. Im Rahmen eines Workshops zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
wurde den Mitarbeitenden zugesagt, dieses Anliegen bei der örtlichen
Bedarfsplanung im Gemeinderat vorzubringen.
Zur Ermittlung des Bedarfs wurde Ende des letzten Jahres eine
Erhebung im Kinderhaus Steinach und der Kita Rappelkiste durchgeführt, bei der
die Anzahl der ganztags betreuten Kinder erfasst wurde. Im Kinderhaus Löwenzahn
wurden zu dieser Zeit noch keine Kinder ganztags betreut.
Danach nutzten an Freitagen 7 Kinder die Betreuung bis 15 Uhr und 10 Kinder die
Betreuung bis 17 Uhr (5 pro Einrichtung). Von Montag bis Donnerstag nutzten 1-2
Kinder die Betreuung bis 15 Uhr und zwischen 29-35 Kinder die Betreuung bis 17
Uhr.
Die Kommunen haben darauf hinzuwirken, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an
Ganztagsplätzen oder ergänzend die Förderung in Kindertagespflege zur Verfügung
steht. Hierzu sollte eine
Betreuung von wöchentlich insgesamt 45 Stunden angeboten werden. In diesem
Rahmen wäre eine Verkürzung der Betreuungszeiten an Freitagen möglich. Ziel der
Gemeindeverwaltung ist es, freitags mindestens eine Betreuung von acht Stunden
bis 15 Uhr zu ermöglichen.
Um dem Wunsch des pädagogischen Personals nachzukommen und
die Ressourcen wirtschaftlich einzusetzen, wird vorgeschlagen die 10-stündige
Betreuung an Freitagen künftig nur noch in einer Einrichtung anzubieten.
Aufgrund der räumlichen Kapazitäten soll dies im Kinderhaus Löwenzahn erfolgen.
Im Kinderhaus Steinach und der Kita Rappelkiste endet die Betreuung an
Freitagen dann um 15 Uhr. Bestehende Betreuungsverträge sollen jedoch
weitergelten.
Bestand
2022/2023 – Ganztagsangebot an Grundschulen
Ab 2026/2027 gilt für Erstklässler ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung an Grundschulen. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet, damit ab August 2029 jedes Grundschulkind bis zu Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf ganztätige Betreuung hat. Der Rechtsanspruch umfasst pro Woche fünf Tage à acht Zeitstunden, einschließlich Ferien. Etwaige Schließzeiten und die nähere Ausgestaltung der Angebote werden vom Land noch festgelegt.
Aktuell wird in der Nachbarschaftsschule Berglen bereits eine Betreuung von 7 bis 17 Uhr angeboten. 147 Schülerinnen und Schüler nehmen am Ganztagsbetrieb von 8 bis 15.30 Uhr teil. 52 Schülerinnen und Schüler besuchen die kommunalen Betreuungsangebote (vor dem Unterricht 6 Kinder, nach dem Unterricht bis 13.30 Uhr 21 Kinder, bis 14.00 Uhr 26 Kinder, nach dem Nachmittagsunterricht bis 17 Uhr 5 Kinder).
Bedarf
2023/2024 - Ganztagsangebot an Grundschulen
Der Anspruch auf Ganztagesbetreuung ab dem
Schuljahr 2026/2027 könnte mit der Weiterführung der bisherigen
Betreuungsangebote umgesetzt werden. Die genauen Vorgaben werden vom Land noch
abschließend festgelegt. Bei Bedarf müssen für die Gewährleistung des
Ganztagsbetriebs weitere Personalstellen geschaffen werden. Der
Fachkräftemangel könnte auch hier eine Herausforderung darstellen.
1 x Hauptamt.
1 x Bauamt
Die örtliche Bedarfsplanung
für Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Berglen wird wie folgt
festgestellt:
- Betreuungsplätze für
Kinder unter drei Jahren
Der Bedarf kann mit den in
den gemeindlichen Kindertageseinrichtungen vorhandenen Betreuungsplätzen für 97
Kinder unter drei Jahren gedeckt werden.
Sofern sich in der Belegung abzeichnet, dass diese Betreuungsplätze für
Kinder über drei Jahren benötigt werden, wird den Kindern unter drei Jahren ein
Platz in der Kinderkrippe angeboten.
Sollte die Nachfrage nach
Krippenplätzen weiterhin rückläufig sein, wird geprüft, ob eine Krippengruppe
im Kinderhaus Steinach in eine altersgemischte Gruppe von 1-6 Jahren (15
Kinder, davon höchstens 5 unter drei) umgewandelt wird. Dadurch könnte der
Bedarf an Plätzen für Kinder unter drei Jahren weiterhin gedeckt und zusätzlich
10 Plätze für Kinder über drei Jahren geschaffen werden.
Neben den Plätzen in den
Kindertageseinrichtungen der Gemeinde werden die Plätze in der
Kindertagespflege zur Deckung des Bedarfs benötigt.
- Betreuungsplätze für
Kinder über drei Jahre bis zum Schuleintritt
Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder
über drei Jahren bis Schuleintritt liegt ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 über
dem Bestand. Es werden im Kitajahr 2023/2024 42 Betreuungsplätze, im Kitajahr
2024/2025 82 Betreuungsplätze und im Kitajahr 2025/2026 107 Betreuungsplätze
benötigt.
Dieser Bedarf an Betreuungsplätzen in der
Kindertagesbetreuung im vorschulischen Bereich wird gedeckt mit
Æ allen aktuellen Kindertageseinrichtungen in
Vollbelegung,
Æ dem Naturkindergarten ab Frühjahr 2024 (eine
Gruppe mit 20 Ü3 Plätzen),
Æ der dreigruppigen Einrichtung am Standort
Hausmeisterpavillon mit 69 Ü3 Plätzen ab Anfang 2025,
Æ einer Kita-Einstiegsgruppe oder nicht
betriebserlaubnispflichtiges Angebot bei Bedarf,
Æ der Umwandlung einer Krippengruppe in eine
altersgemischte Gruppe von 1 Jahr bis Schuleintritt (statt 10 Plätze von 1-3
Jahren 5 Plätze U3 und 10 Plätze Ü3) bei Bedarf.
- Einrichtung eines Naturkindergartens
Der Gemeinderat fasst den Beschluss für
die Errichtung eines Naturkindergartens auf dem Sportgelände des KTSV Hößlinswart
e. V. in Hößlinswart und ermächtigt die Verwaltung zur Planung, Ausschreibung
und Vergabe an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter. Eine hierfür
eventuell erforderliche überplanmäßige Ausgabe wird genehmigt.
Das Baugenehmigungsverfahren
kann eingeleitet werden. Das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu dem
Bauantrag wird erteilt.
- Neubau dreigruppige Einrichtung an der
Nachbarschaftsschule
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Vergabe aller Ausschreibungen für den
Neubau der dreigruppigen Kindertageseinrichtung auf dem Baugrundstück
Leharstraße 35 in Oppelsbohm an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter
vorzunehmen. Der Gemeinderat wird nach Abschluss der jeweiligen Vergabephasen
über die Ausschreibungsergebnisse informiert. Die benötigten Haushaltsmittel
sind in den Jahren 2024 und 2025 bereitzustellen.
- Betreuungsangebot in der Ganztagsbetreuung im vorschulischen
Bereich
Die aktuell vorhandenen Ganztagsplätze
reichen zur Deckung des Bedarfs aus. Weitere Plätze können durch die Umwandlung
von VÖ-Plätzen in der Kindertageseinrichtung Löwenzahn eingerichtet werden.
Um die Betreuungszeit weiterhin verlässlich
gewährleisten zu können und das Personal wirtschaftlich einzusetzen, werden zum
Kindergartenjahr 2023/2024 folgende Maßnahmen getroffen:
Æ Einführung fester Betreuungszeiten:
GT 8, 7 bis 15 Uhr, 8 Stunden pro Tag, max. 40 Stunden pro Woche
GT 10, 7 bis 17 Uhr, 10 Stunden pro Tag, max. 45 Stunden pro Woche.
Æ Festlegung von Betreuungstagen
Æ Verkürzung der Betreuungszeit an Freitagen
in zwei von drei Ganztagseinrichtungen:
Die
10-stündige Betreuung an Freitagen wird ab dem Kitajahr 2023/2024g nur noch in
der Kita Löwenzahn angeboten. Im Kinderhaus Steinach und der Kita Rappelkiste
endet die Betreuung an Freitagen um 15 Uhr. Bestehende Betreuungsverträge
gelten weiter.
- Betreuungsangebot in der Ganztagsbetreuung Bereich der Grundschule
Mit
dem aktuellen Betreuungsangebot im Ganztagsbetrieb an der Nachbarschaftsschule
Berglen wird der Bedarf für Kinder im Grundschulalter gedeckt. In der Gemeinde
Berglen kann bereits heute jedem Grundschulkind eine flexible tägliche
Betreuung von 7 bis 17 Uhr in offener Form angeboten werden.
Der
Anspruch auf Ganztagesbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 könnte mit der
Weiterführung der bisherigen Betreuungsangebote umgesetzt werden. Die genauen
Vorgaben werden vom Land noch abschließend festgelegt. Bei Bedarf müssen für
die Gewährleistung des Ganztagsbetriebs weitere Personalstellen geschaffen
werden.