Umbau und Erweiterung des Wohngebäudes Distlerweg 10, Flst.Nr. 2051/1 in Oppelsbohm
Die neuen Eigentümer des Gebäudes Distlerweg 10 in Oppelsbohm möchten ihr Wohnhaus modernisieren und durch einen Anbau auf der südöstlichen Seite geringfügig erweitern. Der Gebäudeanbau im Erdgeschoss soll eine Grundfläche von 6,73 m x 3,74 m erhalten und eingeschossig ausgeführt werden. Im nordwestlichen Bereich soll zudem ein Lagerraum im Untergeschoss mit rd. neun Quadratmeter Nutzfläche angebaut werden. Daran angrenzend ist über den beiden, im Gebäude integrierten Garagen die Anbringung eines Vordachs mit einer Auskragung von 1,50 m und einer Länge von rd. 9,1 m als Wetterschutz geplant. Neben verschiedenen Änderungen an der Fassade (Fenster, etc.) und der Raumzuschnitte soll auf der südwestlichen Dachhälfte eine Gaube mit Flachdach und Kiesbelag, die entsprechend den Vorgaben des Gemeinderates geplant wurde, errichtet werden.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen, qualifizierten Bebauungsplanes „Badäcker“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind nicht eingehalten, da der Lagerraum und der Anbau in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche zur Ausführung kommen sollen.
Der Bebauungsplan aus dem Jahre 1966 lässt bei dem seinerzeit schon bestandenen Gebäude Distlerweg 10 zwar keinerlei Erweiterungsspielraum, da die überbaubare Grundstücksfläche identisch mit dem Gebäudegrundriss ist. Die Verwaltung hat dennoch keine Bedenken gegen die geplanten Veränderungen, da sie aus städtebaulicher Sicht vertretbar sind. Die Festsetzungen des Bauleitplanes sind bei dem Grundstück aus heutiger Sicht wenig vorausschauend gewählt worden.
Dem Bau- und Umweltausschuss wird daher empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag unter Auflagen herzustellen.
1 x Bauakte „Distlerweg 10“
1. Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass
- alle Zugangs- und Zufahrtsflächen nur mit
wasserdurchlässigen Belägen befestigt werden. In diesem Zusammenhang ist
sicherzustellen, dass das Niederschlagswasser nicht auf die angrenzenden
öffentlichen Verkehrsflächen gelangt;
- als Ausgleich für die Inanspruchnahme von
nicht überbaubarer Grundstücksfläche bis zur Abnahme ein heimischer Laubbaum
auf dem Baugrundstück gepflanzt wird. Bei Abgang ist dieser unverzüglich zu
ersetzen.
2.
Die Gemeinde Berglen stimmt dem Antrag auch
als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Lageplanauszug
Nordwestansicht
Nordostansicht
Südostansicht
Südwestansicht