Betreff
Einrichtung einer weiteren Kindergartengruppe im ehemaligen Vereinsheim der Landfrauen in Vorderweißbuch
Hier: Vergabe der Arbeiten
Vorlage
BUA/091/2017
Aktenzeichen
461.51
Art
Sitzungsvorlage BUA

 

Gemäß der aktuellen Kindergartenbedarfsplanung 2017/2018 müssen mindestens 22 Kindergartenplätze neu geschaffen werden.

 

Nachdem die Landfrauen der Berglen ihr neues Vereinsheim dauerhaft im ehemaligen Schulgebäude in Vorderweißbuch einrichten, wird das bisherige Gebäude frei und kann als Folgenutzung als Kindergarten genutzt werden.

 

Die Planung sowie die örtliche Bauleitung soll Herrn Architekt Frieder Jud, Urbach, übertragen werden. Die Planungskosten belaufen sich auf ca. 7.378,00 Euro auf der Grundlage der Kostenberechnung nach DIN 276.

 

Es entstehen voraussichtlich folgende Kosten (brutto, jeweils einschließlich 19 % gesetzlicher Mehrwertsteuer):

 

Kostengruppe 300          Bauwerk                                                                            13.168,01 Euro

Kostengruppe 400          Technik                                                                              33.658,16 Euro

Kostengruppe 500          Außenanlage                                                                     4.165,00 Euro

Kostengruppe 600.1      Ausstattung (ohne Küche)                                         26.180,00 Euro

Kostengruppe 600.2      Küche und Küchenausstattung                  5.712,00 Euro

Kostengruppe 700          Baunebenkosten                                                             7.378,00 Euro

 

Somit betragen die Gesamtkosten voraussichtlich 90.261,17 Euro (s. Anlage 1, Kosten- und Finanzierungplan). Aus der nichtöffentlichen Anlage 2 können im Detail die einzelnen Kosten der Gewerke entnommen werden.

 

Gemäß dem Investitionsprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020 kann die Gemeinde Berglen mit einer Förderung der vorgenannten Baumaßnahme zur Einrichtung einer weiteren Kindergartengruppe im ehemaligen Vereinsheim der Landfrauen rechnen. Für zusätzlich geschaffene Betreuungsplätze wird ein Festbetragszuschuss gewährt.

 

Bei einem Umbau (Maßnahme zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder in Räumen, die bisher nicht für die Betreuung von Kindern genutzt wurden) wird ein Zuschuss von 7.000,00 Euro je U3-Platz und 3.500,00 Euro je Ü3-Platz gewährt.

Bei altersgemischten Gruppen werden fünf Plätze U3 und 15 Plätze Ü3 angerechnet. Der Festbetragszuschuss würde ca. 87.500,00 Euro betragen. Der Maximalzuschuss je Gruppe ist aber auf 70.000,00 Euro und höchstens 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckelt.

 

Bei einer Umwandlung (Maßnahme zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kindern in Räumen, die bisher zur Kinderbetreuung genutzt wurden) wird ein Zuschuss von 2.000,00 Euro je U3-Platz und 1.000,00 Euro je Ü3-Platz bezahlt.

Bei altersgemischten Gruppen werden fünf Plätze U3 und 15 Plätze Ü3 angerechnet. Der Festbetragszuschuss würde ca. 25.000,00 Euro betragen. Der maximale Förderbetrag ist jedoch auf 20.000,00 Euro und höchstens 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckelt. Ob es sich bei der Baumaßnahme im Gebäude Tribergstraße 5 um einen Umbau oder eine Umwandung handelt, entscheidet das Regierungspräsidium Stuttgart im Rahmen der Überprüfung des Antrags.

 

Somit könnte die Gemeinde Berglen mit einem Mindestzuschuss von 20.000,00 Euro zur Schaffung einer Kindergartengruppe im Gebäude Tribergstraße 5 rechnen.

 

Der Technischen Verwaltung ist es zudem erfreulicherweise gelungen, den Auftrag der Klimatisierung und Kühlung im Zuge des Projekts „Pavillon Außengruppe Kindergarten Rappelkiste Oppelsbohm“ ohne weiteren Zuschlag auf das neue Projekt des Kindergartens in Vorderweißbuch zu übertragen.

 

 


1 x Hauptamt

1 x Fachberatung für Kindertageseinrichtungen

1 x Technische Verwaltung


  1. Die Planconcept GmbH, Herr Architekt Frieder Jud, wird mit der Planung, Angebotseinholung und örtlichen Bauleitung beauftragt.

 

  1. Die Verwaltung wird auf der Grundlage der Kostenschätzung die Vergaben der Handwerkerleistungen vornehmen.

 

 

 

Anlagen:

 

1.            Kosten- und Finanzierungsplan zum Investitionsvorhaben

2.            Kostenberechnung nach DIN 276, Umbau und Nutzungsänderung Vereinsheim
                Landfrauen in Kindergarten

3.            Planung Grundriss