Betreff
Stellungnahmen zu Baugesuchen und sonstigen Anträgen
Gebäudeabbruch und Neubau eines Vereinsheims auf dem Grundstück Brühl 6, Flst.Nr. 647 in Steinach durch den
Berglesbond e.V.
Vorlage
BUA/092/2017
Aktenzeichen
632.6
Art
Sitzungsvorlage BUA

 

Der Berglesbond e.V. möchte sein bestehendes Vereinsheim auf dem Flst.Nr. 647 auf der Gemarkung Steinach durch einen Neubau ersetzen. Das bestehende Gebäude ist seinerzeit in einfacher Bauweise auf einem Streifenfundamt errichtet worden und zwischenzeitlich in einem baulich schlechten Zustand. Darüber hinaus bestehen nach Mitteilung des Vereins Feuchtigkeitsprobleme, deren Ursache ebenfalls in der damals gewählten Ausführungsart zugrunde liegt. Der vorliegende Antrag sieht nun einen eineinhalbgeschossigen Ersatzbau mit einer Grundfläche von 10,24 m x 15,24 m am bisherigen Standort vor. Die Traufhöhe ist in den Bauvorlagen mit 4,00 m und die Firsthöhe mit 6,70 m ab dem bestehenden Gelände angegeben. Das Gebäude wird auf einer neuen Betonbodenplatte in Holzbauweise errichtet. Für die Außenwände soll ebenfalls Holz als Baustoff eingesetzt werden, was dem Gebäude einen rustikalen Stil verleiht. Die Eindeckung des rd. 28° geneigten Satteldachs ist mit Ziegeln vorgesehen. Das Nutzungskonzept sieht im Erdgeschoss einen größeren Versammlungsraum, Lagerflächen und Sanitärräume sowie eine Küche vor. Im Obergeschoss soll ein Jugendraum entstehen.

 

Die Baufläche ist Teil des Sportgeländes und liegt im Geltungsbereich des rechtsverbind­lichen qualifizierten Bebauungsplanes „Sportgelände Brühl – Änderung“ aus dem Jahre 2002. Die Festsetzungen dieses Bauleitplanes sind wegen der Überschreitung der Baugrenzen und der Inanspruchnahme von unüberbaubarer Grundstücksfläche nicht eingehalten. Nach den gültigen Hochwassergefahrenkarten wird ein Teilbereich des Sportgeländes bei Hochwasser (HQ50/100) überflutet.

 

Der Gemeinderat hat sich bereits in seiner Sitzung am 09.09.2008 für die Realisierung eines neuen Vereinsheims am bisherigen Standort des Berglesbond e.V. ausgesprochen. Seinerzeit gab es auch Überlegungen, dieses auf einer Teilfläche des Gewerbebauplatzes Nr. 740/5 (heute Firma Sauter + Held GmbH) zu errichten. Von einem Vereinsheimneubau wurde schließlich Abstand genommen und lediglich eine Lagerhalle auf dem Grundstück Flst.Nr. 740/31 in der Daimlerstraße als Gemeinschaftsprojekt mit zwei weiteren Bauherren errichtet. Die Verwaltung befürwortet ebenfalls den vom Verein beabsichtigten Neubau innerhalb des Sportgeländes. Es bestehen vor diesem Hintergrund auch keine Bedenken gegen die Überschreitung der festgesetzten Baugrenze, zumal durch einen Terrassenanbau im Jahre 2005 bereits nicht überbaubare Grundstücksfläche in Anspruch genommen wurde. Eine Verschlechterung der Hochwasserverhältnisse durch das Bauwerk ist nicht zu erwarten.

 

Dem Bau- und Umweltausschuss wird daher empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen herzustellen.

 

 


1 x Bauakte „Brühl 6“ 


1.      Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 84 Abs. 2 Wassergesetz wird mit der Maßgabe erteilt, dass

 

         -        für die Eindeckung nur naturrotes bis rotbraunes Eindeckungsmaterial verwendet wird;

 

         -        die Auflagen des Amtes für Umweltschutz als Untere Wasserbehörde beachtet werden;

 

         -        als Ausgleich für die Inanspruchnahme von nicht überbaubarer Grundstücksfläche bis zur Abnahme ein heimischer Laubbaum auf dem Baugrundstück zu pflanzen ist. Bei Abgang ist dieser zu ersetzen.

 

2.      Die Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an das Baugrundstück dem geplanten Vorhaben zu.

 

Lageplanauszug

 

 

 

Schnitt

Nordseite

Westseite

Südseite

Westseite