Auf den Vorbericht im Haushaltsplanentwurf 2018, Seiten 5 – 21 und den Vorbericht zum Wirtschaftsplanentwurf 2018 des Wasserwerks Berglen, Seite 265, wird verwiesen.
1 x Kämmerei
Dem Gemeinderat wird
empfohlen, den nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der
Fassung vom 24. Juli 2000
(GBl. S. 581) hat der Gemeinderat am 19. Dezember 2017 folgende
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen:
§ 1
Der
Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben von je 26.667.050 €
davon
im Verwaltungshaushalt 15.856.750 €
im
Vermögenshaushalt 10.810.300 €
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen
für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung)
von 0
€
3. dem
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung von 0
€
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
festgesetzt auf 750.000
€
§ 3
Die
Hebesätze werden festgesetzt
1. für
die Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v.H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 350
v.H.
der
Steuermessbeträge;
2. für
die Gewerbesteuer auf 350
v.H.
der
Steuermessbeträge.
§ 4
Nachrichtlich:
Der
Wirtschaftsplan des Wasserwerks Berglen umfasst
Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von je 2.791.300 €
davon
im Erfolgsplan 828.400 €
im
Vermögensplan 1.962.900 €