Betreff
Zustimmung zur Vereinbarung zwischen dem Regierungspräsidium Stuttgart und der Gemeinde Berglen zum Ausbau der L 1120 Berglen-Stöckenhof
Vorlage
SV/374/2018
Aktenzeichen
652.2
Art
Sitzungvorlage

 

Der Gemeinderat hat am 26.09.2017 dem vom Regierungspräsidium Stuttgart, Außenstelle Göppingen vorgelegten Vereinbarungsentwurf mehrheitlich zugestimmt. Bereits damals hat sich der Gemeinderat bei der Entscheidung sehr schwer getan, da der Ausbau einer Landesstraße eigentlich Landessache wäre und nicht Sache der Gemeinde.

 

Der damalige Vereinbarungsentwurf wurde dem Regierungspräsidium Stuttgart mit dem Vermerk zugesandt, dass die Bezeichnung Stadt für Berglen unzutreffend ist und auf Gemeinde abgeändert werden soll. Daraufhin hörte die Technische Verwaltung wochenlang nichts mehr vom Regierungspräsidium.

 

Überrascht wurde die Technische Verwaltung durch ein Telefonat mit dem Sachbearbeiter des Vereinbarungsentwurfs, in dem er erklärte, dass sein Vorgesetzter von Ihm verlangt habe, dass er den Vereinbarungsentwurf dahingehend ändern müsse, dass die Gemeinde noch eine zusätzliche Ablösung für die Straßenmehrflächen zahlen müsste.

 

Die Technische Verwaltung hat daraufhin protestiert und hingewiesen, dass dies in dem vorgelegten Vereinbarungsentwurf nicht Gegenstand war und stellte in Frage, dass unter diesen neuen Gesichtspunkten eine Mehrheit des Gemeinderats für die finanzielle Übernahme des Ausbaus der Landesstraße stimmen wird.

 

Nach weiteren Wochen kam die überarbeitete Vereinbarung. Man hat zwar seitens des Regierungspräsidiums auf eine Ablöseberechnung verzichtet mit dem Argument, dass keine Fahrbahnmehrflächen durch die Fahrbahnteiler entstehen würden. Dagegen hat man nun in der endgültigen Fassung, die bei der Gemeinde am 13.11.2017 eingegangen ist, die Kommune zu der Kostenübernahme der Schlussvermessung, Vermarkung und des grundbuchmäßigen Vollzugs verpflichtet. Zusätzlich sollen auch die Kosten für die Änderung der Straßendaten durch die Gemeinde getragen werden.

 

Nachdem die Straßenbaumaßnahme L 1120 erfreulicherweise im Flurbereinigungsgebiet liegt, werden für die Schlussvermessung, Vermarkung und für den grundbuchmäßigen Vollzug von der Gemeinde keinerlei Kosten laut Auskunft des Amtes für Vermessung und Flurneuordnung, Landratsamt Rems-Murr-Kreis, zu bezahlen sein. Die voraussichtlichen Kosten der Übernahme der Änderungen in die Straßendatenbank wurden bei Herrn Lohrmann, Regierungspräsidium Stuttgart, erfragt. Sie betragen ca. 1.000,00 €.

 

Am 25.09.2017 wurde beim Regierungspräsidium Stuttgart die Anmeldung zur Programmaufnahme nach der Verwaltungsvorschrift zum Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für Rad- und Fußwegverkehr abgegeben. Die bezuschussungsfähigen Kosten belaufen sich auf 60.211,62 €, so dass die zu ermittelnde Zuwendung (50 %) 30.105,81 € beträgt.

 

Nach mehrmaligen Versuchen konnte am 07.12.2017 von der Technischen Verwaltung der zuständige Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Stuttgart, Herr Beetz, befragt werden, wie weit der Förderantrag der Gemeinde Berglen bereits bearbeitet ist. Eine Aussage über die Erfolgsaussichten konnte Herr Beetz nicht treffen, da das Regierungspräsidium Stuttgart nur eine Prioritätenliste zusammenstellt und sich das Verkehrsministerium vorbehalten hat eine alleinige Entscheidung zu treffen.

 

Diese Prioritätenliste wird erst Mitte März 2018 an das Verkehrsministerium gesandt werden.

Einen vorzeitigen Baubeginn zu erlangen ist leider nicht möglich.

 

Nach aller Wahrscheinlichkeit wird das Verkehrsministerium erst gegen Mitte Mai 2018 über die eingegangenen Anträge letztendlich entscheiden. Dies bedeutet für die Gemeinde Berglen, dass zwar die Ausschreibung jetzt nach Genehmigung des Haushaltsplans 2018 durch das Landratsamt zeitnah vorgenommen werden kann, aber eine Auftragsvergabe erst nach der Entscheidung über den Zuschuss vorgenommen werden könnte.

 

Unter dem Vorbehalt, dass die Gemeinde auf den Zuschuss von 30.000,00 € nicht verzichten will, muss daher bei einer zeitnahen Ausschreibung die Zuschlagsfrist bis Anfang Juni 2018 fixiert werden. Laut Vorgabe der GPA sollte sich nur in Ausnahmefällen – dies liegt in diesem Fall allerdings vor – die Zuschlagsfrist über mehr als 30 Tage belaufen.

 

Ob nun ein wirtschaftlicher Vorteil für die Gemeinde überhaupt gegeben ist oder zusätzliche Mehrkosten durch die verlängerte Zuschlagsfrist entstehen werden, kann letztendlich erst nach Submission des Ausschreibungsergebnisses gesagt werden.

 


1 x Bürgermeister

1 x Kämmerei

1 x Technische Verwaltung 


1. Bürgermeister Friedrich wird für die Gemeinde Berglen bevollmächtigt eine Vereinbarung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart abzuschließen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt eine öffentliche Ausschreibung für den Ausbau der L 1120 vorzunehmen und die Zuschlagsfrist bis einschließlich 8. Juni festzulegen, da somit die Möglichkeit gegeben ist, dass die Gemeinde einen Zuschuss aus dem Programm nach der Verwaltungsvorschrift zum Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für Rad- und Fußwegverkehr erlangen könnte.