Betreff
Einziehung einer Teilfläche des öffentlichen Fußweges Flst. 103 auf Gemarkung Rettersburg
Vorlage
SV/376/2018
Aktenzeichen
785.04
Art
Sitzungvorlage

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.09.2017 beschlossen, das Verfahren zur Einziehung einer Teilfläche des öffentlichen Fußweges Flst. 103, Gemarkung Rettersburg, gemäß § 7 Absatz 1 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) durchzuführen, da die betreffende Fläche für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist.

 

Die vorgesehene Einziehung wurde aufgrund dieses Beschlusses in der Ausgabe des Amtsblatts Nr. 42 vom 19.10.2017 öffentlich bekanntgemacht. Einwendungen gegen die Einziehung sind nicht eingegangen.

 

Beschreibung: Wegeinziehung Rettersburg Flst. 103 


1 x Bauamt

1 x Ordnungsamt 


1.            Die im Flurkartenausschnitt gekennzeichnete Teilfläche des öffentlichen Fußweges Flst. 103, Gemarkung Rettersburg, ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Die Teilfläche wird deshalb gemäß § 7 Abs. 1 StrG eingezogen und verliert die Eigenschaft eines öffentlichen Weges. Widerrufliche Sondernutzungen entfallen.

2.            Die Verwaltung wird mit der Veräußerung der Teilfläche nach erfolgter Vermessung beauftragt.