Betreff
Einziehung des Fußweges Flst. 1854 auf Gemarkung Rettersburg
Vorlage
SV/377/2018
Aktenzeichen
785.04
Art
Sitzungvorlage

 

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.10.2017 beschlossen, das Verfahren zur Einziehung des öffentlichen Fußweges Flst. 1854, Gemarkung Rettersburg, gemäß § 7 Absatz 1 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) durchzuführen, da die betreffende Fläche für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist.

 

Die vorgesehene Einziehung wurde aufgrund dieses Beschlusses in der Ausgabe des Amtsblatts Nr. 42 vom 19.10.2017 öffentlich bekanntgemacht. Einwendungen gegen die Einziehung sind nicht eingegangen.

 

Beschreibung: Wegeinziehung Rettersburg Flst. 1854

 

 

 


1 x Bauamt

1 x Ordnungsamt 


  1. Der im Flurkartenausschnitt gekennzeichnete öffentliche Fußweg Flst. 1854, Gemarkung Rettersburg, ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Die Fläche wird deshalb gemäß § 7 Abs. 1 StrG eingezogen und verliert die Eigenschaft eines öffentlichen Weges. Widerrufliche Sondernutzungen entfallen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vermessung in Auftrag zu geben.