Betreff
Verbesserung der Breitbandversorgung in Ödernhardt und Oppelsbohm
Vorlage
SV/379/2018
Aktenzeichen
797.31
Art
Sitzungvorlage

 

Die Breitbandversorgung in den Ortsteilen Ödernhardt und Oppelsbohm ist teilweise noch ungenügend bzw. entspricht nicht mehr den heute an einen leistungsfähigen Interanschluss gestellten Anforderungen. Die Verwaltung hat vor diesem Hintergrund im Oktober 2017 eine Umfrage unter den Netzbetreibern durchgeführt und diese um Rückmeldung gebeten, ob sie innerhalb der nächsten drei Jahre das genannte Versorgungsgebiet entsprechend dem in der Markterkundung ermittelten Bedarf erschließen wollen. Es hat sich dabei gezeigt, dass kein Anbieter bereit ist, in den unterversorgten Bereichen in Ödernhardt und Oppelsbohm auf eigene Kosten eine entsprechende Infrastruktur aufzubauen. Die Verwaltung hat daher über die Gemeindehomepage sowie die Internetseite www.breitbandausschreibungen.de alle interessierten Anbieter von Breitbanddienstleistungen aufgefordert, unter Beachtung bestimmter Kriterien ein Angebot durch die Benennung einer Wirtschaftlichkeitslücke abzugeben.

 

Ein Anbieter, die Telekom Deutschland GmbH, hat ein entsprechendes Angebot abgegeben und eine Wirtschaftlichkeitslücke von 109.712,-- € benannt. Die Gesamtmaßnahme umfasst 307 Haushalte. In diesem Zusammenhang wird auch die Breitbandversorgung in der Ortsmitte von Oppelsbohm erheblich verbessert, wovon auch die Gemeindeverwaltung profitieren wird. Die Telekom Deutschland GmbH geht davon aus, dass der NGA-Netzbetrieb innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten des noch abzuschließenden Vertrags aufgenommen werden kann. Eine Förderung des Projektes bzw. der Wirtschaftlichkeitslücke ist nach Prüfung unseres Dienstleisters Geodata leider nicht möglich.

 

Die Wirtschaftlichkeitslücke soll in drei Raten vom Netzbetreiber abgerufen werden. Die ersten beiden Teilzahlungen werden voraussichtlich noch in diesem Jahr fällig. Im Gemeindehaushalt 2018 wurden jedoch keine ausreichenden Mittel bereitgestellt, da aufgrund der Einbringung des gemeindlichen Leerrohrverbundes in das Projekt nicht von einer Wirtschaftlichkeitslücke in dieser Höhe auszugehen war. Zudem wurde bei vorangegangen Vorhaben die Zahlung erst mit der Inbetriebnahme des Netzes fällig gestellt. Für das Haushaltsjahr 2018 entstehen, sofern tatsächlich Teilbeträge von der Telekom angefordert werden, überplanmäßige Ausgaben gemäß § 84 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Höhe von insgesamt rd. 70.000,-- €. Die Restfinanzierung könnte im Haushalt für das Jahr 2019 erfolgen.

 

Überplanmäßige Ausgaben gemäß § 84 Absatz 1 GemO sind nur zulässig, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und die Deckung gewährleistet ist. Das dringende Bedürfnis liegt aus Sicht der Verwaltung vor, da die Versorgung mit schnellem Internet in den letzten beiden Ortsteilen der Gemeinde keinen weiteren Aufschub mehr duldet. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe ist ebenfalls gegeben durch eine Einsparung in gleicher Höhe im Unterabschnitt 5800-960000.001 (sonstige Baumaßnahmen). Hierunter fallen die Kosten für den Bau eines Kinderspielplatzes im Baugebiet „Stöckenhäule 2“ in Stöckenhof. Der Zeitplan der Verwaltung sieht vor, den Planungsentwurf bis Spätherbst 2018 fertigzustellen. Nach einer Beratung und Beschlussfassung durch den Bau- und Umweltausschuss soll entschieden werden, ob die Ausführung durch den Gemeindebauhof erfolgen kann oder ob die Baumaßnahme öffentlich ausgeschrieben werden muss. Der zur Verfügung stehende Haushaltsansatz wird vor diesem Hintergrund im Jahr 2018 nicht in voller Höhe benötigt.

 

Für die durchgeführte Masterplanung wird die Verwaltung Fördermittel des Bundes in Höhe von bis zu 50.000,-- € abrufen, sobald die Abrechnung des beauftragten Ingenieurbüros vorliegt, wodurch eine außerplanmäßige Einnahme von bis zu 50.000,-- € im Haushalt 2018 erfolgt. Die Mehrausgaben werden somit summenmäßig zum größten Teil durch die zusätz­lichen Einnahmen kompensiert.

 

 


1 x Bauamt

1 x Frau Büning wg. Haushaltsplan 2019 


1.                   Der Vorsitzende wird dazu ermächtigt, den Zuschlag im Rahmen der öffent­lichen Bekanntmachung zur Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung der Gemeinde Berglen für die Ortsteile Ödernhardt und Oppelsbohm unter Benennung einer Wirtschaftlichkeitslücke und unter Berücksichtigung der im Rahmen der Ausschreibung vorgegebenen Wertungskriterien auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen und die hierfür erforderliche Zuschlagsentscheidung zu treffen.

 

2.                   Der Gemeinderat stimmt einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 70.000,-- € im Unterabschnitt 7910-950000.001 zu. Die Deckung erfolgt durch eine Einsparung in gleicher Höhe im Unterabschnitt 5800-960000.001. Die zusätzlich im Jahr 2019 benötigten Haushaltsmittel werden im Haushalt 2019 bereitgestellt.

 

3.                   Der Vorsitzende wird zum Vertragsabschluss mit der Telekom Deutschland GmbH ermächtigt, der auch die Anmietung von Leerrohren der Gemeinde Berglen beinhaltet.