Betreff
Neuanschaffung eines Dienstfahrzeugs für den Bürgermeister
Vorlage
SV/381/2018
Aktenzeichen
024
Art
Sitzungvorlage

Der derzeitige Leasingvertrag für den Dienstwagen des Bürgermeisters, ein Audi A4 Avant, läuft Ende Juni 2018 aus. Um rechtzeitig ein Anschlussfahrzeug beschaffen zu können, wurden von verschiedenen Automobilherstellern Angebote für ein neues Dienstfahrzeug eingeholt. Das wirtschaftlich günstigste Angebot wurde durch die Hahn Automobile GmbH + Co KG in Schorndorf abgegeben.

Es handelt sich erneut um einen Audi A4 Avant 1.4 TFSI Modelljahr 2018 zu monatlichen Kosten (Leasingrate, Überführungs- und Zulassungskosten) in Höhe von brutto 211,67 € (vgl. nachfolgende Tabelle) zuzüglich KFZ-Steuer und Versicherung.

Die vertraglichen Konditionen betragen:

Laufzeit zwölf Monate, keine Leasingsonderzahlung, jährliche Fahrleistung 10.000 km, Winterbereifung inklusive Reifeneinlagerung. Die vergleichbaren Angebote anderer Hersteller belaufen sich auf monatliche Gesamtkosten in Höhe von brutto 250,57 € bzw. 254,11 €.

 

Fabrikat

Audi

Bieter 2

Bieter 2 Alternative

Bieter 3

Laufzeit

12 Monate

12 Monate

24 Monate

24 Monate

Leasingrate

           105,00 €

       225,48 €

       213,54 €

       162,37 €

Überführungs- und Zulassungskosten

             66,88 €

k.A.

k.A.

k.A.

Winterräder

               6,00 €

k.A.

k.A.

          48,19 €

Gesamtkosten netto

           177,88 €

      225,48 €

       213,54 €

       210,56 €

 

 

 

 

 

Gesamtkosten brutto

           211,67 €

      268,32 €

       254,11 €

       250,57 €

 

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister möchte wie bereits bisher das Dienstfahrzeug auch für private Fahrten nutzen können. Der Kostenersatz hierfür soll wie in den Vorjahren (vgl. GR-Vorlage SV/283/2017) erfolgen.

 


1 x Bürgermeister

1 x Kämmerei 


Der Gemeinderat stimmt der Bestellung des neuen Audi A4 Avant 1.4 TFSI sowie dem Abschluss eines neuen Leasingvertrages zu. Die private Nutzung des Dienstfahrzeugs durch Herrn Bürgermeister Friedrich wird gestattet. Die Entschädigung erfolgt wie in den Vorjahren beschlossen.