Betreff
Vorläufige Kostenfeststellung der Baukosten der Neuen Sporthalle mit Mensa
Vorlage
SV/388/2018
Aktenzeichen
564
Art
Sitzungvorlage

 

Eine endgültige Kostenfeststellung der Baukosten der Sporthalle mit Mensa kann derzeit wegen der Insolvenz der Dachdeckerfirma und der noch ausstehenden Abschlussarbeiten der Außenanlagen (Ostseite) sowie aufgrund des Abbruchs bzw. der Verfüllung des alten Sporthallengeländes noch nicht vorgenommen werden.

 

Das Gewerk Dachdecker ist mit erheblichen Mängeln behaftet. Es wurde zwar ein fünfprozentiger Sicherheitseinbehalt in Höhe von 12.467,93 € und die 9. Abschlagszahlung mit einem Betrag von 7.434,22 € einbehalten. Aus Sicht der Technischen Verwaltung muss zur Mängelbeseitigung jedoch ein zusätzlicher Betrag von ca. 5.000,00 € aufgewendet werden.

 

Außerdem wurde von Seiten des Architekten keine Absturzsicherung des Dachs ausgeschrieben. Bei der preisgünstigsten Ausführungsart muss dafür ein zusätzlicher Kostenaufwand von ca. 28.000,00 € eingerechnet werden.

 

Die Außenanlagen der Sporthalle konnten bislang im östlichen Teil nicht fertiggestellt werden, da zum Abbruch bzw. zur Verfüllung des ehemaligen alten Sporthallengeländes eine Abfahrt- bzw. Zufahrt aufrechterhalten werden musste. Es wird hier mit weiteren Kosten in Höhe von ca. 60.000,00 € zu rechnen sein.

 

Die Kostenberechnung des Architekten, Stand September 2014, belief sich auf 5.027.500,00 € ohne Vereins- und Mensaküche (47.104,62 €). Die vorläufige Kostenfeststellung beläuft sich auf 5.183.952,16 €. Zusätzlich wird ein Betrag von voraussichtlich 93.000,00 € aufzuwenden sein, um das Gewerk Dachdeckung mängelfrei zu bekommen sowie die östliche Außenanlage und die Absturzsicherung herzustellen. Die Mehrkosten belaufen sich somit auf insgesamt ca. 200.000,00 €. Dies stellt eine Teuerungsrate von voraussichtlich 3,86 % dar.

 

Zum Zeitpunkt der Vergabe der Gewerke im Dezember 2014 konnte die Gemeinde mit einem Zuschuss für die Mensa aus der Förderung „Chancen durch Bildung – Investitionsoffensive Ganztagsschulen“ in Höhe von 118.000,00 € sicher rechnen. Darüber hinaus konnten nach Beginn der Baumaßnahme infolge des bewilligten vorzeitigen Maßnahmenbeginns aus der Sportstättenförderung für die Sporthalle weitere Zuwendungen in Höhe von 600.000,00 € akquiriert werden. Dies berücksichtigend fällt das Gesamtabrechnungsergebnis mit voraussichtlich rund 400.000 € besser aus als seinerzeit im September 2014 kalkuliert.  

 


1 x Bürgermeister

1 x Kämmerei

1 x Technische Verwaltung 


Der Gemeinderat nimmt die bisher vorläufige Kostenfeststellung, ohne Photovoltaikanlage und Kleinspielfeld, über 5.183.952,16 € zur Kenntnisnahme.

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Vorläufige Kostenfeststellung auf der Grundlage der Einzelgewerke (nicht öffentlich)

 

Anlage 2: Vorläufige Kostenfeststellung mit Zuordnung der Kostengruppen (öffentlich)