Betreff
Verlängerung der Vereinbarung zur Integration von Flüchtlingen in unsere Gesellschaft mit der Stadt Winnenden
Vorlage
SV/394/2018
Aktenzeichen
426.6
Art
Sitzungvorlage


Die Stadt Winnenden und die Gemeinde Berglen gehen bei der Integration von Flüchtlingen seit Oktober 2016 gemeinsame Wege. Auf eine entsprechende Zusammenarbeit haben sich die beiden Kommunen nach der Zustimmung der Gemeinderatsgremien verständigt und eine Vereinbarung abgeschlossen, die das Zusammenwirken regelt. Diese läuft zunächst bis zum 31. Dezember 2018 und verlängert sich dann jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht von einem der beiden Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt wird.

Die bei der Stadt Winnenden gebildete Stabsstelle für Integration übernimmt danach die Aufgaben der Integration von Flüchtlingen, die in Winnenden und Berglen ein neues Zuhause gefunden haben. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit ist darauf hinzuwirken, dass die Flüchtlinge ins Arbeitsleben finden, sich hier zurechtfinden und sich integrieren. Dazu arbeitet die Stabsstelle mit zahlreichen Institutionen, Organisationen und ehrenamtlichen Kräften zusammen und koordiniert dieses Netzwerk. Gemeinsam werden so zahlreiche Projekte und Hilfestellungen angeboten. Durch die Zusammenarbeit von Winnenden und Berglen können zum Vorteil aller Beteiligten viele Projekte gemeinsam angegangen und koordiniert werden

Die Leiterin der Stabsstelle für Integration bei der Stadt Winnenden ist in diesem Aufgabenbereich für Winnenden zu 75% tätig. Zur Mitbetreuung der Aufgaben der Gemeinde Berglen wurde die Stabsstelle personell um eine Kraft mit 25% Arbeitsumfang aufgestockt. Dies entspricht einer Wochenarbeitszeit von 9,75 Stunden.

Für die Übernahme der Aufgaben durch die Stabsstelle für Integration erstattet die Gemeinde Berglen der Stadt Winnenden 25% des Arbeitgeberaufwands der Stelle der Leitung der Stabsstelle für Integration und der mit einem Arbeitsumfang bzw. Stellenanteil von 25% einzustellenden Kraft. 75% des Arbeitgeberaufwands für diese zwei Stellen trägt die Stadt Winnenden.

 

Die Durchführung dieser Aufgaben wird bisher vom Land finanziell gefördert. Für die Jahre 2016 bis 2018 übernimmt das Land nach der VwV Integration von der Landeskreditbank einen Personalkostenzuschuss für eine ganze Arbeitskraft. Dieser beträgt 105.000€ für drei Jahre (40.000 Euro im ersten Jahr, 35.000 Euro im zweiten Jahr und 30.000 Euro im dritten Jahr). Die Gemeinde Berglen profitiert ebenfalls von der Landesförderung, die der Stadt Winnenden gewährt wird. Die von der Gemeinde Berglen zu erstattenden Arbeitgebergeberaufwendungen vermindern sich um die anteilsmäßigen Zuwendungen. Der darüber hinausgehende Aufwand wird an die Stadt Winnenden erstattet. Ab dem Jahr 2019 gibt es keine Landesförderung mehr.

 

Die gesamten jährlichen Personalaufwendungen stellen sich danach überschlägig wie folgt dar (eine Abrechnung ist noch nicht erfolgt):

 

Stabsstellenleitung (75%):                          ca. 57.000 Euro

Mitarbeiter/in für Berglen (25%):             ca. 17.000 Euro

Summe:                                                              ca. 74.000 Euro

 

01.07.2016 – 31.12.2016

Gesamt:                                                                                                             ca.          37.000 Euro

./. Landesförderung (100% von 20.000 Euro):                                20.000 Euro

Verbleiben:                                                                                                      ca.          17.000 Euro

 

Davon trägt die Stadt Winnenden 75%:                                ca.          12.750 Euro

die Gemeinde Berglen 25%:                                                                      ca.            4.250 Euro

 

01.01.2017 – 31.12.2017

Gesamt:                                                                                                             ca.          74.000 Euro

./. Landesförderung (100% von 35.000 Euro):                                35.000 Euro

Verbleiben:                                                                                                      ca.          39.000 Euro

 

Davon trägt die Stadt Winnenden 75%:                                ca.          29.250 Euro

die Gemeinde Berglen 25%:                                                                      ca.            9.750 Euro

 


01.01.2018 – 31.12.2018

Gesamt:                                                                                                             ca.          74.000 Euro

./. Landesförderung (100% von 30.000 Euro):                               30.000 Euro

Verbleiben:                                                                                                      ca.          44.000 Euro

 

Davon trägt die Stadt Winnenden 75%:                                ca.          33.000 Euro

die Gemeinde Berglen 25%:                                                                      ca.          11.000 Euro

 

Ab 01.01.2019  – ohne Landesförderung

Gesamt:                                                                                                             ca.          74.000 Euro

 

Davon trägt die Stadt Winnenden 75%:                                ca.          55.500 Euro

die Gemeinde Berglen 25%:                                                                      ca.          18.500 Euro

 

Die Stadt Winnenden würde die Mitarbeiterin, die u.a. die Aufgabe der Integration in Berglen übernimmt, nun gerne über das Jahr 2018 hinaus befristet weiterbeschäftigen. Hierzu ist die Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung um ein weiteres Jahr erforderlich. Für das Jahr 2019 müsste die Gemeinde Berglen die Personalaufwendungen von rund 18.500 € in voller Höhe übernehmen.

In Berglen sind aktuell 87 Flüchtlinge im Rahmen der Anschlussunterbringung wohnhaft. Für das Jahr 2018 sind 21 Zuweisungen geplant. Auch im Jahr 2019 ist mit weiteren Zuweisungen zu rechnen. Mit der Betreuung und Integration dieser Menschen mit Fluchterfahrung in unsere Gesellschaft, der Organisation der Begegnungsstätte und der Zusammenarbeit mit dem Netzwerk ist die für Berglen zuständige Mitarbeiterin mit dem Beschäftigungsumfang von 25% aktuell voll ausgelastet. Zur weiteren Erfüllung dieser Aufgaben ist der Einsatz aus Sicht der Gemeinde Berglen auch im Jahr 2019 sinnvoll.

Es wird daher vorgeschlagen, die Vereinbarung mit der Stadt Winnenden um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2019 zu verlängern.

 


1 x Hauptamt

1 x Ordnungsamt

1 x Kämmerei 


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

  1. Der Verlängerung der Vereinbarung zur Integration von Flüchtlingen in unsere Gesellschaft mit der Stadt Winnenden bis zum 31. Dezember 2019 wird zugestimmt.

 

  1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte hierzu in die Wege zu leiten.

 

  1. Entsprechende Finanzmittel sind zur Verfügung zu stellen.