Die Stadt Winnenden und die Gemeinde Berglen gehen bei der Integration von
Flüchtlingen seit Oktober 2016 gemeinsame Wege. Auf eine entsprechende
Zusammenarbeit haben sich die beiden Kommunen nach der Zustimmung der
Gemeinderatsgremien verständigt und eine Vereinbarung abgeschlossen, die das
Zusammenwirken regelt. Diese läuft zunächst bis zum 31. Dezember 2018 und
verlängert sich dann jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht von einem der
beiden Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende
gekündigt wird.
Die bei der Stadt Winnenden
gebildete Stabsstelle für Integration übernimmt danach die Aufgaben der
Integration von Flüchtlingen, die in Winnenden und Berglen ein neues Zuhause
gefunden haben. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit ist darauf hinzuwirken, dass die
Flüchtlinge ins Arbeitsleben finden, sich hier zurechtfinden und sich integrieren.
Dazu arbeitet die Stabsstelle mit zahlreichen Institutionen, Organisationen und
ehrenamtlichen Kräften zusammen und koordiniert dieses Netzwerk. Gemeinsam
werden so zahlreiche Projekte und Hilfestellungen angeboten. Durch die
Zusammenarbeit von Winnenden und Berglen können zum Vorteil aller Beteiligten
viele Projekte gemeinsam angegangen und koordiniert werden
Die Leiterin der Stabsstelle
für Integration bei der Stadt Winnenden ist in diesem Aufgabenbereich für
Winnenden zu 75% tätig. Zur Mitbetreuung der Aufgaben der Gemeinde Berglen
wurde die Stabsstelle personell um eine Kraft mit 25% Arbeitsumfang
aufgestockt. Dies entspricht einer Wochenarbeitszeit von 9,75 Stunden.
Für die Übernahme der Aufgaben durch die
Stabsstelle für Integration erstattet die Gemeinde Berglen der Stadt Winnenden
25% des Arbeitgeberaufwands der Stelle der Leitung der Stabsstelle für
Integration und der mit einem Arbeitsumfang bzw. Stellenanteil von 25%
einzustellenden Kraft. 75% des Arbeitgeberaufwands für diese zwei Stellen trägt
die Stadt Winnenden.
Die Durchführung dieser Aufgaben wird bisher
vom Land finanziell gefördert. Für die Jahre 2016 bis 2018 übernimmt das Land
nach der VwV Integration von der Landeskreditbank einen Personalkostenzuschuss
für eine ganze Arbeitskraft. Dieser beträgt 105.000€ für drei Jahre (40.000
Euro im ersten Jahr, 35.000 Euro im zweiten Jahr und 30.000 Euro im dritten
Jahr). Die Gemeinde Berglen profitiert ebenfalls von der Landesförderung, die
der Stadt Winnenden gewährt wird. Die von der Gemeinde Berglen zu erstattenden
Arbeitgebergeberaufwendungen vermindern sich um die anteilsmäßigen Zuwendungen.
Der darüber hinausgehende Aufwand wird an die Stadt Winnenden erstattet. Ab dem
Jahr 2019 gibt es keine Landesförderung mehr.
Die gesamten jährlichen Personalaufwendungen
stellen sich danach überschlägig wie folgt dar (eine Abrechnung ist noch nicht
erfolgt):
Stabsstellenleitung (75%): ca. 57.000 Euro
Mitarbeiter/in für Berglen (25%): ca. 17.000 Euro
Summe: ca.
74.000 Euro
01.07.2016 – 31.12.2016 |
Gesamt: ca. 37.000 Euro ./.
Landesförderung (100% von 20.000 Euro): 20.000 Euro Verbleiben: ca. 17.000 Euro Davon trägt die Stadt Winnenden 75%: ca. 12.750 Euro die
Gemeinde Berglen 25%: ca. 4.250
Euro |
01.01.2017 – 31.12.2017 |
Gesamt: ca. 74.000 Euro ./.
Landesförderung (100% von 35.000 Euro): 35.000 Euro Verbleiben: ca. 39.000 Euro Davon trägt die Stadt Winnenden 75%: ca. 29.250 Euro die
Gemeinde Berglen 25%: ca. 9.750
Euro |
01.01.2018 – 31.12.2018 |
Gesamt: ca. 74.000 Euro ./.
Landesförderung (100% von 30.000 Euro): 30.000 Euro Verbleiben: ca. 44.000 Euro Davon trägt
die Stadt Winnenden 75%: ca.
33.000 Euro die
Gemeinde Berglen 25%: ca. 11.000 Euro |
Ab 01.01.2019 – ohne Landesförderung |
Gesamt: ca. 74.000 Euro Davon trägt die Stadt Winnenden 75%: ca. 55.500 Euro die
Gemeinde Berglen 25%: ca. 18.500 Euro |
Die Stadt Winnenden würde die
Mitarbeiterin, die u.a. die Aufgabe der Integration in Berglen übernimmt, nun
gerne über das Jahr 2018 hinaus befristet weiterbeschäftigen. Hierzu ist die
Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung um ein weiteres Jahr
erforderlich. Für das Jahr 2019 müsste die Gemeinde Berglen die
Personalaufwendungen von rund 18.500 € in voller Höhe übernehmen.
In Berglen sind aktuell 87
Flüchtlinge im Rahmen der Anschlussunterbringung wohnhaft. Für das Jahr 2018
sind 21 Zuweisungen geplant. Auch im Jahr 2019 ist mit weiteren Zuweisungen zu
rechnen. Mit der Betreuung und Integration dieser Menschen mit Fluchterfahrung
in unsere Gesellschaft, der Organisation der Begegnungsstätte und der
Zusammenarbeit mit dem Netzwerk ist die für Berglen zuständige Mitarbeiterin
mit dem Beschäftigungsumfang von 25% aktuell voll ausgelastet. Zur weiteren
Erfüllung dieser Aufgaben ist der Einsatz aus Sicht der Gemeinde Berglen auch
im Jahr 2019 sinnvoll.
Es wird daher vorgeschlagen,
die Vereinbarung mit der Stadt Winnenden um ein weiteres Jahr bis zum 31.
Dezember 2019 zu verlängern.
1 x Hauptamt
1 x
Ordnungsamt
1 x Kämmerei
Es wird folgender Beschluss gefasst:
- Der Verlängerung der Vereinbarung zur
Integration von Flüchtlingen in unsere Gesellschaft mit der Stadt
Winnenden bis zum 31. Dezember 2019 wird zugestimmt.
- Die Gemeindeverwaltung wird
beauftragt, die weiteren Schritte hierzu in die Wege zu leiten.
- Entsprechende Finanzmittel sind zur
Verfügung zu stellen.