Für die Jahre 2019 bis 2023 steht die
Neuwahl der Schöffen und Jugendschöffen wieder an. Durch Verfügung des
Landgerichts Stuttgart vom 7. März 2018 wurde die Zahl der in die
Vorschlagslisten aufzunehmenden Personen festgesetzt und in Anlehnung an die
Einwohnerzahl auf die Gemeinden des Landgerichtsbezirks Stuttgart verteilt (§
36 Abs. 4 GVG). In die Vorschlagsliste für die Gemeinde Berglen sind sechs Personen aufzunehmen. Diese Zahl
darf weder über-, noch unterschritten werden. Die Wahl zur Aufnahme in die
Vorschlagsliste ist in der Sitzung des Gemeinderats am 8. Mai 2018 vorgesehen.
Dabei dürfen die Fraktionen
folgende Vorschläge abgeben:
-
Bürgerliche Wählervereinigung drei
Vorschläge
-
Freie Bürger Berglen zwei
Vorschläge
-
SPD-Fraktion ein
Vorschlag
Aufgrund von verschiedenen
Veröffentlichungen im Amtsblatt Berglen haben sich bereits folgende Personen
schriftlich für die Vorschlagsliste für das Amt einer Schöffin bzw. eines
Schöffens vormerken lassen:
- Ralf
Banzhaf, Stöckenhof, Enzianstraße 13, 73663 Berglen
- Barbara
Hammer, Öschelbronn, Veilchenweg 1, 73663 Berglen
- Peter
Hermanutz, Oppelsbohm, Vivaldistraße 16, 73663 Berglen
- Petra
Lorenz, Reichenbach, Hebbelstraße 10, 73663 Berglen
- Andrea
Mößner, Erlenhof, Sophienstraße 16, 73663 Berglen
- Roland
Oelschläger, Oppelsbohm, Vivaldistraße 4, 73663 Berglen
- Stefan
Ostermeier, Hößlinswart, Elchstraße 63, 73663 Berglen
- Tanja
Schmid-Liedle, Birkenweißbuch, Hornbergstraße 8, 73663 Berglen
- Roland
Weinländer, Birkenweißbuch, Neuffenstraße 10, 73663 Berglen
Die Vormerkfrist für interessierte Personen
läuft noch bis zum 6. April 2018 (siehe Anlage).
1 x Hauptamt
Benennung der in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen.