Betreff
Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Jahre 2019 - 2023
Vorlage
SV/395/2018
Aktenzeichen
022.3
Art
Sitzungvorlage

Für die Jahre 2019 bis 2023 steht die Neuwahl der Schöffen und Jugendschöffen wieder an. Durch Verfügung des Landgerichts Stuttgart vom 7. März 2018 wurde die Zahl der in die Vorschlagslisten aufzunehmenden Personen festgesetzt und in Anlehnung an die Einwohnerzahl auf die Gemeinden des Landgerichtsbezirks Stuttgart verteilt (§ 36 Abs. 4 GVG). In die Vorschlagsliste für die Gemeinde Berglen sind sechs Personen aufzunehmen. Diese Zahl darf weder über-, noch unterschritten werden. Die Wahl zur Aufnahme in die Vorschlagsliste ist in der Sitzung des Gemeinderats am 8. Mai 2018 vorgesehen.

 

Dabei dürfen die Fraktionen folgende Vorschläge abgeben:

 

-       Bürgerliche Wählervereinigung                       drei Vorschläge

-       Freie Bürger Berglen                                             zwei Vorschläge

-       SPD-Fraktion                                                            ein Vorschlag

 

Aufgrund von verschiedenen Veröffentlichungen im Amtsblatt Berglen haben sich bereits folgende Personen schriftlich für die Vorschlagsliste für das Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffens vormerken lassen:

 

-       Ralf Banzhaf, Stöckenhof, Enzianstraße 13, 73663 Berglen

-       Barbara Hammer, Öschelbronn, Veilchenweg 1, 73663 Berglen

-       Peter Hermanutz, Oppelsbohm, Vivaldistraße 16, 73663 Berglen

-       Petra Lorenz, Reichenbach, Hebbelstraße 10, 73663 Berglen

-       Andrea Mößner, Erlenhof, Sophienstraße 16, 73663 Berglen

-       Roland Oelschläger, Oppelsbohm, Vivaldistraße 4, 73663 Berglen

-       Stefan Ostermeier, Hößlinswart, Elchstraße 63, 73663 Berglen

-       Tanja Schmid-Liedle, Birkenweißbuch, Hornbergstraße 8, 73663 Berglen

-       Roland Weinländer, Birkenweißbuch, Neuffenstraße 10, 73663 Berglen

 

Die Vormerkfrist für interessierte Personen läuft noch bis zum 6. April 2018 (siehe Anlage).

 


1 x Hauptamt 


Benennung der in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen.