Betreff
Bestimmung eines Beiratsmitgliedes für die Stiftung "Bürger für Bürger" als Nachfolgerin bzw. Nachfolger für Herrn Martin Kurz
Vorlage
SV/396/2018
Aktenzeichen
425.91
Art
Sitzungvorlage

 

Im Jahre 2000 wurde die Stiftung „Bürger für Bürger“ in Berglen gegründet. Zweck der Stiftung ist:

 

a)       Die finanzielle Unterstützung von bedürftigen Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO), ausschließlich mit dem Ziel, ihnen das Leben in ihrer Wohnung zu ermöglichen und dadurch einen Aufenthalt in einem Pflege- oder Altenheim zu ersparen. Bedürftige in diesem Sinne sind Personen, die mindestens das 50. Lebensjahr vollendet haben und infolge Krankheit oder Alters sich nicht mehr selbst versorgen können, Hilfe durch andere Personen bedürfen und deren Vermögen oder Einkommen aller Art die Grenze des § 53 Nr. 2 AO nicht überschreiten und daher nicht ausreicht, um die Heimpflege zu ermöglichen.

 

b)      Die Gewährung von Zuschüssen zu Veranstaltungen für Senioren, z.B. durch den Verein Nachbarschaftshilfe Berglen e.V. oder andere als gemeinnützig anerkannte Vereine der Gemeinde Berglen (z.B. Altennachmittage, Ausfahrten, Vorträge), einschließlich der Übernahme von Fahrtkosten zu solchen Veranstaltungen.

 

Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Beirat. Der Vorstand besteht aus zwei Personen, welche die Stiftung gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Die Vorstandsmitglieder werden vom Beirat bestellt und abberufen, wobei es ausdrücklich zulässig ist, dass Mitglieder des Beirats auch Vorstand sind.

 

Der Beirat besteht aus:

a)       dem Bürgermeister der Gemeinde Berglen als Vorsitzender,

b)      einer von dem Verein Nachbarschaftshilfe Berglen e. V. bestimmten Person,

c)       Herrn Martin Kurz, Berglen,

d)      Frau Ursula Fuchs, Berglen

e)      Frau Monika Haas, Stuttgart

 

Das Beiratsmitglied Martin Kurz hat mit Schreiben vom 20. März 2018 mitgeteilt, dass er aus gesundheitlichen Gründen sein Ehrenamt bei der Stiftung „Bürger für Bürger“ niederlegen muss.

 

Nach § 6 Nummer 4 c der Satzung der Stiftung „Bürger für Bürger“ hat der Gemeinderat eine Person hierfür zu bestimmen, falls das Beiratsmitglied wegfällt.

 

 

 

 


1 x Akten „Bürger für Bürger“

1 x Hauptamt 


Der Gemeinderat bestimmt ein Beiratsmitglied für die Stiftung „Bürger für Bürger“ als Nachfolgerin bzw. Nachfolger für Herrn Martin Kurz, Berglen.