Die AVB GmbH & Co.KG hat die Absicht, das Grundstück Flst. 1030/5 auf Gemarkung Vorderweißbuch Flur Streich zu erwerben. Dieses Grundstück ist für die baurechtliche Genehmigung der Bebauung der AVB-Grundstücke 1044/1, 1044/2 und 1030/4 erforderlich. Hier ist eine Befestigung der Fläche sowie das Aufstellen von Schüttboxen vorgesehen.
Die Firma AVB GmbH & Co.KG schlägt vor, die Fläche mit einem Messgehalt von 74 m² für einen Preis von 20,-- €/m² zuzüglich der Vermessungskosten zu erwerben.
Da der Weg für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist, bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken gegen eine Einziehung und Entwidmung der Teilfläche.
1 x
Ordnungsamt
1 x Bauamt
1.
Die
im beiliegenden Lageplan rot markierte Teilfläche des öffentlichen Weges
Flst.Nr. 1030/5 auf Gemarkung Vorderweißbuch Flur Streich ist für den öffentlichen
Verkehr entbehrlich. Sie soll deshalb gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz
(StrG) eingezogen werden.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Einziehung gemäß
§ 7 Abs. 3 StrG im Amtsblatt der Gemeinde Berglen öffentlich
bekanntzumachen mit dem Hinweis, dass Einwendungen gegen die geplante
Einziehung innerhalb von drei Monaten vorgebracht werden können.
3.
Die
Vermessung und Veräußerung wird erst nach Abschluss des Einziehungsverfahrens
durchgeführt.