Betreff
Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Jahre 2019 bis 2023
Vorlage
SV/402/2018
Art
Sitzungvorlage

 

Für die Jahre 2019 bis 2023 steht die Neuwahl der Schöffen und Jugendschöffen wieder an. Durch Verfügung vom 7. März 2018 wurde die Zahl der in die Vorschlagslisten aufzunehmenden Personen festgesetzt und in Anlehnung an die Einwohnerzahl auf die Gemeinden des Landgerichtsbezirks Stuttgart verteilt (§ 36 Abs. 4 GVG).

 

In die Vorschlagsliste der Gemeinde Berglen sind sechs Personen aufzunehmen. Diese Zahl darf weder über-, noch unterschritten werden. Der Landgerichtspräsident bittet um rechtzeitige Übersendung der Vorschlagsliste an das Amtsgericht Waiblingen, damit dort die Schöffenwahl termingerecht durchgeführt werden kann.

 

Die Beschlussfassung muss im Gemeinderat erfolgen. Nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats erforderlich.

 

Nach Auffassung des Innenministeriums ist die richtige Form der Beschlussfassung die Wahl entsprechend § 37 Abs. 7 GemO, wobei die vom GVG geforderte Mehrheit zu berücksichtigen ist.

 

Das bedeutet zunächst für jeden Vorschlag einen getrennten Wahlvorgang. Allerdings ist auch eine so genannte mehrnamige Wahl möglich. Jede Bewerberin / jeder Bewerber muss dann die bereits oben genannten Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder bzw. mindestens die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats erhalten, damit er / sie auf die Vorschlagsliste kommen kann.

 

Offen gewählt werden (d.h. ohne Stimmzettel und durch Handhebung) kann nur dann, wenn kein stimmberechtigtes Mitglied des Gemeinderats widerspricht.

 

Da die Vorschlagsliste der Schöffen durch Wahl zustande kommen muss, gilt für die Befangenheit § 18 Abs. 3 Satz 2 GemO. Das bedeutet Bewerber für die Vorschlagliste, die gleichzeitig Gemeinderäte sind, sind aufgrund dieser Bestimmung bei der Beschlussfassung im Gemeinderat nicht befangen.

 

Aufgrund von verschiedenen Veröffentlichungen im Amtsblatt Berglen haben sich folgende Personen für die Vorschlagsliste für das Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen vormerken lassen:

 

 

-       Ralf Banzhaf, Stöckenhof, Enzianstraße 13, 73663 Berglen

-       Barbara Hammer, Öschelbronn, Veilchenweg 1, 73663 Berglen

-       Peter Hermanutz, Oppelsbohm, Vivaldistraße 16, 73663 Berglen

-       Monika Krüger-Stahl, Hößlinswart, Elchstraße 10, 73663 Berglen

-       Petra Lorenz, Reichenbach, Hebbelstraße 10, 73663 Berglen

-       Andrea Mößner, Erlenhof, Sophienstraße 16, 73663 Berglen

-       Roland Oelschläger, Oppelsbohm, Vivaldistraße 4, 73663 Berglen

-       Stefan Ostermeier, Hößlinswart, Elchstraße 63, 73663 Berglen

-       Bettina Rommel, Rettersburg, Bronnwiesenstraße 12, 73663 Berglen

-       Bernhard Schieber, Öschelbronn, Krokusstraße 21, 73663 Berglen

-       Tanja Schmid-Liedle, Birkenweißbuch, Hornbergstraße 8, 73663 Berglen

-       Roland Weinländer, Birkenweißbuch, Neuffenstraße 10, 73663 Berglen

 

Der Gemeinderat hatte bereits in der Sitzung am 10. April 2018 die Möglichkeit, weitere Bewerberinnen / Bewerber vorzuschlagen und zu ergänzen. In der Sitzung am 8. Mai 2018 soll nun die Wahl zur Aufnahme in die Vorschlagsliste erfolgen.

 


1x Hauptamt 


Der Gemeinderat stellt die nachstehende Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 auf.