Für die Jahre 2019 bis 2023 steht die
Neuwahl der Schöffen und Jugendschöffen wieder an. Durch Verfügung vom 7. März
2018 wurde die Zahl der in die Vorschlagslisten aufzunehmenden Personen
festgesetzt und in Anlehnung an die Einwohnerzahl auf die Gemeinden des
Landgerichtsbezirks Stuttgart verteilt (§ 36 Abs. 4 GVG).
In die Vorschlagsliste der Gemeinde Berglen
sind sechs Personen aufzunehmen.
Diese Zahl darf weder über-, noch unterschritten werden. Der
Landgerichtspräsident bittet um rechtzeitige Übersendung der Vorschlagsliste an
das Amtsgericht Waiblingen, damit
dort die Schöffenwahl termingerecht durchgeführt werden kann.
Die Beschlussfassung muss im Gemeinderat
erfolgen. Nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist für die
Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste die Zustimmung von zwei Dritteln
der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, mindestens jedoch der Hälfte der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats erforderlich.
Nach Auffassung des Innenministeriums ist
die richtige Form der Beschlussfassung die Wahl
entsprechend § 37 Abs. 7 GemO, wobei die vom GVG geforderte Mehrheit zu berücksichtigen
ist.
Das bedeutet zunächst für jeden Vorschlag
einen getrennten Wahlvorgang. Allerdings ist auch eine so genannte mehrnamige
Wahl möglich. Jede Bewerberin / jeder Bewerber muss dann die bereits oben
genannten Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder bzw. mindestens
die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats erhalten,
damit er / sie auf die Vorschlagsliste kommen kann.
Offen
gewählt werden (d.h. ohne
Stimmzettel und durch Handhebung) kann nur dann, wenn kein stimmberechtigtes
Mitglied des Gemeinderats widerspricht.
Da die Vorschlagsliste der Schöffen durch
Wahl zustande kommen muss, gilt für die Befangenheit § 18 Abs. 3 Satz 2 GemO.
Das bedeutet Bewerber für die Vorschlagliste, die gleichzeitig Gemeinderäte
sind, sind aufgrund dieser Bestimmung bei der Beschlussfassung im Gemeinderat
nicht befangen.
Aufgrund von verschiedenen
Veröffentlichungen im Amtsblatt Berglen haben sich folgende Personen für die
Vorschlagsliste für das Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen vormerken
lassen:
- Ralf
Banzhaf, Stöckenhof, Enzianstraße 13, 73663 Berglen
- Barbara
Hammer, Öschelbronn, Veilchenweg 1, 73663 Berglen
- Peter
Hermanutz, Oppelsbohm, Vivaldistraße 16, 73663 Berglen
- Monika
Krüger-Stahl, Hößlinswart, Elchstraße 10, 73663 Berglen
- Petra
Lorenz, Reichenbach, Hebbelstraße 10, 73663 Berglen
- Andrea
Mößner, Erlenhof, Sophienstraße 16, 73663 Berglen
- Roland
Oelschläger, Oppelsbohm, Vivaldistraße 4, 73663 Berglen
- Stefan
Ostermeier, Hößlinswart, Elchstraße 63, 73663 Berglen
- Bettina
Rommel, Rettersburg, Bronnwiesenstraße 12, 73663 Berglen
- Bernhard
Schieber, Öschelbronn, Krokusstraße 21, 73663 Berglen
- Tanja
Schmid-Liedle, Birkenweißbuch, Hornbergstraße 8, 73663 Berglen
- Roland
Weinländer, Birkenweißbuch, Neuffenstraße 10, 73663 Berglen
Der Gemeinderat
hatte bereits in der Sitzung am 10. April 2018 die Möglichkeit, weitere
Bewerberinnen / Bewerber vorzuschlagen und zu ergänzen. In der Sitzung am 8.
Mai 2018 soll nun die Wahl zur Aufnahme in die Vorschlagsliste erfolgen.
1x Hauptamt
Der Gemeinderat stellt die nachstehende
Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
auf.