Betreff
Sanierung der Heizungsanlage der Kläranlage,
Unter dem Eichberg 1 in Berglen
Vorlage
SV/408/2018
Aktenzeichen
702.1
Art
Sitzungvorlage

Durch den Brand am 24.02.2018, ausgehend vom elektronischen Brennerteil der Heizungsanlage in der Kläranlage, konnte die Heizung nicht aufrechterhalten werden. Deshalb musste eine mobile Anlage in der noch kalten Jahreszeit die Heizung für den Faulturm übernehmen. Die genaue Ursache des Brandes konnte von den Brandsachverständigen, die von unserem Versicherer, WGV, eingeschaltet waren, nicht ermittelt werden.

 

Der bisherige Brenner von der Firma Elco konnte sowohl mit Klärgas, als auch mit Heizöl betrieben werden. War genügend Klärgas vorhanden, so lief die Heizungsanlage auf Gas. Reichte die Gasausbeute nicht aus, so wurde der Heizkessel mit Heizöl betrieben.

 

Durch den Brand sind der Brenner, die Steuerung des Heizkessels sowie die Mess-, Regel- und Steuertechnik (MRS), die die Brennstoffwahl automatisch steuert, und die Kesseltüre zerstört worden. Die Firma Elco kann für diese Leistungsstufe 172 kw keinen passenden Brenner, der Alternativ mit Gas und Heizöl betrieben wird, anbieten. Deshalb hat die Technische Verwaltung Angebote für den Zweistoffbrenner bei der Firma Weishaupt angefordert.

 

Wäre die Untersuchung über den Verbleib bzw. die Verlagerung der Klärtechnik auf Gemarkung Winnenden bereits abgeschlossen und würde die Kläranlage weiterhin am bestehenden Standort weiterbetrieben, hätte man möglicherweise alternativ den Einsatz eines BHKWs mit Spitzenheizkessel untersucht. Spätestens im Herbst dieses Jahres muss allerdings eine funktionierende Heizungsanlage für den Betrieb der Kläranlage vorgehalten werden. Deshalb hat die Technische Verwaltung für die Wiederinbetriebnahme der Heizung von der Firma Weishaupt über die örtliche Firma Moser unverbindliche Angebote eingeholt.

 

Am 20.04.2018 hat man sich auf die Kostenteilung mit dem Gutachter der WGV (siehe Anlage 1) geeinigt. Es ist noch ausstehend, in welcher Höhe der prozentuale Abzug hinsichtlich „Neu für Alt“ vorgenommen wird. Deshalb kann über die Selbstbeteiligung der Gemeinde noch keine abschließende Aussage getroffen werden. 


1 x Bürgermeister
1 x Bauamt

1 x Klärwerk


Der Gemeinderat bevollmächtigt den Vorsitzenden die notwendigen Aufträge zu vergeben.

 

Anlage 1:

 

Kostenteilung