Betreff
Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen - Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen, Anpassung an Landesrichtsätze, Einführung eines Zuschlags für verlängerte Öffnungszeiten undFestlegung von Betreuungszeiten im Ganztagsbetrieb
Vorlage
SV/030/2023
Aktenzeichen
460.15
Art
Sitzungvorlage

 

 

Erhöhung der Landesrichtsätze

 

Die Gebühren für Kindertageseinrichtungen in Berglen sind entsprechend einem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 19.07.2016 an die Landesrichtsätze angepasst.

 

Die Vertreter des Städtetags, Gemeindetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2023/2024 verständigt. Sie empfehlen für das Kindergartenjahr 2023/2024 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 8,5 Prozent (siehe Anlage 1).

 

Diese Erhöhung bedeutet im Ü 3-Bereich für verlängerte Öffnungszeiten bis zu 14 € monatlich mehr, im GT-Bereich bis zu 24 € pro Monat mehr. Im Krippenbereich wäre dies für verlängerte Öffnungszeiten eine Erhöhung bis 41 € und im GT-Betrieb bis 59 € monatlich.

 

Von den Landesverbänden wird deutlich gemacht, dass vor dem Hintergrund, dass die tatsächlichen Kostensteigerungen in Zeiten der Pandemie bewusst nicht im erforderlichen Maß in die Erhöhung der Elternbeiträge eingeflossen sind, nun nach und nach eine deutlich höhere Anpassung der Beitragssätze nachgeholt werden muss. Nachdem Eltern und Familien verschiedentlich bei der Kompensation der gestiegenen Lebenshaltungskosten geholfen wurde und insbesondere Eltern in prekärer wirtschaftlicher Lage von den Erhöhungen nur bedingt betroffen sind, wird die vorgeschlagene Erhöhung als vertretbar angesehen. Es wird aber darum gebeten, den Eltern Informationen über entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten (wie bspw. Wirtschaftliche Jugendhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen des Bundes- und Teilhabepaketes) zur Verfügung zu stellen.

 

Das angestrebte Ziel der unterzeichnenden Verbände in Baden-Württemberg bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung. In Berglen beträgt dieser nach vorläufigen Berechnungen für das Jahr 2022 ca. 7% (Gesamtausgaben 5.688.703 €, davon 3.438.322 € Personalkosten (60%), Gesamteinnahmen 1.816.216 €, davon 394.543 € Elternbeiträge und Landeszuschüsse 1.265.164 €, Abmangel 3.872.487 €).

 

Es wird vorgeschlagen, die Gebühren für das Kindergartenjahr 2023/2024 an die Empfehlungen der Landesverbände anzupassen und die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen entsprechend zu ändern.

 

 

Einführung eines Zuschlags für verlängerte Öffnungszeiten

 

Im Rahmen der Landesrichtsätze kann bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehend sechs Stunden) für die festgelegten/empfohlenen Beträge ein Zuschlag von bis zu 25 %, bei Halbtagsgruppen eine Reduzierung von bis zu 25 % gerechtfertigt sein.

 

Aufgrund des erhöhten Aufwands (z. B. weitere Mahlzeit, Schlafbedürfnis) ist dieser Zuschlag verhältnismäßig, in der Gemeinde Berglen wurde bisher jedoch darauf verzichtet. Angesichts der immer höher werdenden Ausgaben für die Kinderbetreuung soll der Zuschlag nun erhoben werden. Um eine unverhältnismäßige Mehrbelastung der Eltern zu vermeiden, schlägt die Verwaltung vor, diesen schrittweise mit einer jährlichen Erhöhung um 5% einzuführen.

 

Mit einem zusätzlichen VÖ-Zuschlag in Höhe von 5 % für Ü 3 -Plätze erhöhen sich die Gebühren im Ü 3 Bereich für verlängerte Öffnungszeiten um weitere 10 €, im GT-Bereich um weitere 16 €, so dass im Ü3-Bereich ab 2023/2024 zusammen mit der Erhöhung entsprechend der Landesrichtsätze für verlängerte Öffnungszeiten insgesamt bis zu 24 € und im GT-Bereich bis zu 40 €/Monat mehr bezahlt werden müssen. Auf die Gebühr für die Kinderkrippe wirkt sich dieser Zuschlag nicht aus.

 

Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag für verlängerte Öffnungszeiten für Betreuungsplätze von Kindern über drei Jahren bis zum Schuleintritt in Höhe von 25% schrittweise einzuführen. Hierzu soll eine jährliche Erhöhung von 5% vorgenommen und die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen entsprechend geändert werden.

 

 

 

Festlegung von Betreuungszeiten

 

Um die Betreuungszeit weiterhin verlässlich gewährleisten und das Personal wirtschaftlich einzusetzen, hat sich der Gemeinderat im Rahmen der örtlichen Bedarfsplanung zum Kindergartenjahr 2023/2024 am 13.06.2023 u. a. für folgende Maßnahmen ausgesprochen:

Æ  Einführung fester Betreuungszeiten:
GT 8, 7 bis 15 Uhr, 8 Stunden pro Tag, max. 40 Stunden pro Woche
GT 10, 7 bis 17 Uhr, 10 Stunden pro Tag, max. 45 Stunden pro Woche.

Æ  Festlegung von Betreuungstagen

 

Zur Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses muss die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen entsprechend geändert werden.

 

   


1 x Hauptamt   


Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen (siehe Anlage).

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:             

       laufend:         Mehreinnahmen rd. 40.000 €/jährlich

            Laufzeit:               Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig:              

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

·         davon Sachkosten:              

·        davon Personalkosten:       

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto:

                  -      ;

            Höhe:       

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über: