Erhöhung
der Landesrichtsätze
Die Gebühren für
Kindertageseinrichtungen in Berglen sind entsprechend einem Grundsatzbeschluss
des Gemeinderates vom 19.07.2016 an die Landesrichtsätze angepasst.
Die Vertreter des Städtetags, Gemeindetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2023/2024 verständigt. Sie empfehlen für das Kindergartenjahr 2023/2024 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 8,5 Prozent (siehe Anlage 1).
Diese Erhöhung bedeutet im Ü 3-Bereich für
verlängerte Öffnungszeiten bis zu 14 € monatlich mehr, im GT-Bereich bis zu 24
€ pro Monat mehr. Im Krippenbereich wäre dies für verlängerte Öffnungszeiten
eine Erhöhung bis 41 € und im GT-Betrieb bis 59 € monatlich.
Von den Landesverbänden wird deutlich gemacht, dass vor dem Hintergrund, dass die tatsächlichen Kostensteigerungen in Zeiten der Pandemie bewusst nicht im erforderlichen Maß in die Erhöhung der Elternbeiträge eingeflossen sind, nun nach und nach eine deutlich höhere Anpassung der Beitragssätze nachgeholt werden muss. Nachdem Eltern und Familien verschiedentlich bei der Kompensation der gestiegenen Lebenshaltungskosten geholfen wurde und insbesondere Eltern in prekärer wirtschaftlicher Lage von den Erhöhungen nur bedingt betroffen sind, wird die vorgeschlagene Erhöhung als vertretbar angesehen. Es wird aber darum gebeten, den Eltern Informationen über entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten (wie bspw. Wirtschaftliche Jugendhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen des Bundes- und Teilhabepaketes) zur Verfügung zu stellen.
Das angestrebte
Ziel der unterzeichnenden Verbände in Baden-Württemberg bleibt ein
Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung. In Berglen beträgt
dieser nach vorläufigen Berechnungen für das Jahr 2022 ca. 7% (Gesamtausgaben
5.688.703 €, davon 3.438.322 € Personalkosten (60%), Gesamteinnahmen 1.816.216
€, davon 394.543 € Elternbeiträge und Landeszuschüsse 1.265.164 €, Abmangel
3.872.487 €).
Es wird vorgeschlagen, die Gebühren für das Kindergartenjahr 2023/2024
an die Empfehlungen der Landesverbände anzupassen und die Satzung
über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen
entsprechend zu ändern.
Einführung
eines Zuschlags für verlängerte Öffnungszeiten
Im Rahmen der Landesrichtsätze kann bei
Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehend sechs Stunden) für die
festgelegten/empfohlenen Beträge ein Zuschlag von bis zu 25 %, bei
Halbtagsgruppen eine Reduzierung von bis zu 25 % gerechtfertigt sein.
Aufgrund des erhöhten Aufwands (z. B.
weitere Mahlzeit, Schlafbedürfnis) ist dieser Zuschlag verhältnismäßig, in der
Gemeinde Berglen wurde bisher jedoch darauf verzichtet. Angesichts der immer
höher werdenden Ausgaben für die Kinderbetreuung soll der Zuschlag nun erhoben
werden. Um eine unverhältnismäßige Mehrbelastung der Eltern zu vermeiden,
schlägt die Verwaltung vor, diesen schrittweise mit einer jährlichen Erhöhung
um 5% einzuführen.
Mit einem zusätzlichen VÖ-Zuschlag in Höhe
von 5 % für Ü 3 -Plätze erhöhen sich die Gebühren im Ü 3 Bereich für
verlängerte Öffnungszeiten um weitere 10 €, im GT-Bereich um weitere 16 €, so
dass im Ü3-Bereich ab 2023/2024 zusammen mit der Erhöhung entsprechend der
Landesrichtsätze für verlängerte Öffnungszeiten insgesamt bis zu 24 € und im
GT-Bereich bis zu 40 €/Monat mehr bezahlt werden müssen. Auf die Gebühr für die
Kinderkrippe wirkt sich dieser Zuschlag nicht aus.
Es
wird vorgeschlagen, den Zuschlag für verlängerte Öffnungszeiten für
Betreuungsplätze von Kindern über drei Jahren bis zum Schuleintritt in Höhe von
25% schrittweise einzuführen. Hierzu soll eine jährliche Erhöhung von 5%
vorgenommen und die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die
Kinderbetreuungseinrichtungen entsprechend geändert werden.
Festlegung
von Betreuungszeiten
Um die Betreuungszeit weiterhin verlässlich
gewährleisten und das Personal wirtschaftlich einzusetzen, hat sich der
Gemeinderat im Rahmen der örtlichen Bedarfsplanung zum Kindergartenjahr
2023/2024 am 13.06.2023 u. a. für folgende Maßnahmen ausgesprochen:
Æ Einführung fester Betreuungszeiten:
GT 8, 7 bis 15 Uhr, 8 Stunden pro Tag, max. 40 Stunden pro Woche
GT 10, 7 bis 17 Uhr, 10 Stunden pro Tag, max. 45 Stunden pro Woche.
Æ Festlegung von Betreuungstagen
Zur Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses muss die Satzung
über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen
entsprechend geändert werden.
1 x Hauptamt
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur
Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die
Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen (siehe Anlage).