Betreff
Finanzmittelbereitstellung anteilige Baukosten interkommunales Wasserwerk Asperglen
Vorlage
SV/032/2023
Aktenzeichen
815.41
Art
Sitzungvorlage

 

Bereits am 21.07.2020 fasste der Gemeinderat den Baubeschluss für das interkommunale Wasserwerk Asperglen gemeinsam mit der Gemeinde Rudersberg.

 

In der Planungsphase des Projektes wurde davon ausgegangen, dass das Wasserwerk Berglen der Gemeinde Rudersberg einen verlorenen Zuschuss für diese Investitionsmaßnahme leistet. Daher wurden im Haushaltsplan 2023 unter dem Produktsachkonto 53300000-78120000/100 „Zuschüsse für Investitionen von Gemeinden“ 285.000,00 € bereitgestellt.

 

Im Zuge des weiteren Baufortschritts des Projektes haben sich beide beteiligten Gemeinden darauf geeinigt, dass die Gemeinde Berglen auch Miteigentümer des Wasserwerks werden soll. Auf die Höhe der zu tragenden Kosten hat diese Entscheidung keinerlei Auswirkungen. Das korrekte Produktsachkonto für Hochbaumaßnahmen lautet 53300000-78710000/100. Hier sind zwar 200.000,00 € als Haushaltsansatz eingestellt, diese Mittel sind jedoch für die Sanierungsarbeiten am Hochbehälter Stöckenhof und als Planungsrate für einen Ersatzbehälter in Vorderweißbuch eingeplant.

 

Für die anteiligen Baukosten des Wasserwerks Asperglen sind somit zwar die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 285.000,00 € eingeplant, jedoch auf der falschen Position. Der Gemeinderat muss daher die außerplanmäßigen Ausgaben für das Produktsachkonto 53300000-78710000/100 genehmigen. Zu deren Finanzierung wird der Ansatz des Produktsachkontos 53300000-78120000/100 umgewidmet.

 

Bezogen auf den Haushaltsplan entstehen dadurch keinerlei Mehrkosten.

 


1 x Kämmerei    


Der Gemeinderat beschließt die außerplanmäßige Ausgabe auf dem Produktsachkonto 53300000-78710000/100 in Höhe von 285.000,00 € für die anteiligen Baukosten an dem interkommunalen Wasserwerk Asperglen samt Trinkwasseraufbereitung.

 

Die Finanzierung erfolgt über den Haushaltsplanansatz 53300000-78120000/100 in Höhe von 285.000,00 €.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

               Ausgaben:

       einmalig:        285.000,00 €

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

·         davon Sachkosten:        285.000,00 €

·        davon Personalkosten:       

 

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über den Haushaltsansatz des Produktsachkontos

53300000-78120000/100 in Höhe von 285.000,00 €