Betreff
Verlängerung der Vereinbarung zur interkommunalen Kooperation mit der Gemeinde Weissach im Tal im Rahmen des Pakts für Integration bis 30. September 2024
Vorlage
SV/038/2023
Art
Sitzungvorlage

 

 

Mit der Gemeinde Weissach im Tal besteht seit 1. Oktober 2017 eine interkommunale Kooperation im Rahmen des Pakts für Integration. Das bedeutet, dass die Gemeinde Weissach im Tal zwei Integrationsmanagerinnen angestellt hat und sich durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung verpflichtet hat, eine Integrationsmanagerin mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % für die Gemeinde Berglen zu beschäftigen.

 

Eine 100%-Förderung der Personalkosten ist durch das Programm „Integrationsmanagement“ des Landes Baden-Württemberg gegeben. Die Laufzeit dieses Förderprogramms war ursprünglich auf 24 Monate begrenzt. In den Jahre 2018, 2020 und 2022 wurde der Pakt für Integration bis 2023 verlängert, so dass die aktuelle Kooperation noch bis 30. September 2023 läuft.

 

Das Integrationsmanagement hat sich seit seiner flächendeckenden Etablierung zu einem zentralen Baustein der kommunalen Integrationsarbeit entwickelt. Derzeit sind rund 1.200 Integrationsmanagerinnen und -manager in baden-württembergischen Gemeinden, Städten und Landkreisen tätig. Mit der neu konzipieren Verwaltungsvorschrift (VwV) Ingetrationsmanagement 2023 werden einerseits diese Stellen bis Ende 2024 in gleichbleibendem Stellenumfang weiter gefördert, andererseits das Integrationsmanagement optimiert und weiterentwickelt. Ab 2025 stellt das Land im Rahmen des Pakts für Integration mindestens 43,3 Millionen Euro zur Verfügung, hierfür mindestens 40 Millionen Euro für die Fortführung des Integrationsmanagements.

 

Sowohl die Gemeinde Weissach im Tal, als auch die Gemeinde Berglen möchten für weitere zwölf Monate, also bis 30. September 2024, die Integrationsmanagerinnen weiterbeschäftigen. Von der Gemeinde Weissach im Tal (Anstellungsträger) wurde deshalb ein entsprechender Antrag zur Weiterbeschäftigung gestellt. Eine Bewilligung des Antrages durch das Regierungspräsidiums Stuttgart, Referat Flüchtlingsaufnahme, Integrationsförderung, liegt noch nicht vor. Es spricht aber nichts dagegen, die Arbeitsverträge vor der schriftlichen Bewilligung zu verlängern.

 

 


1 x Hauptamt    


Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, die Integrationsmanagerin der Gemeinde Berglen für weitere zwölf Monate, bis 30. September 2024, zu beschäftigten. Die Verwaltung wird ermächtigt hierfür alle weiteren Schritte in die Wege zu leiten.