Bei der Musik- und Kunstschule (MKS) wird eine Weiterentwicklung der Tarifstruktur notwendig. Der bisherige Haustarif soll vollständig in eine tarifkonforme Bezahlung nach TVöD umgewandelt werden. Im bisherigen Haustarif ist es nicht möglich, ausreichend qualifiziertes Personal zu finden. Der Fortbestand des Angebots der MKS wird sonst infrage gestellt. Umliegende Schulen haben bereits auf eine Bezahlung nach TVöD umgestellt. Zusätzlich verursachen die Tarifsteigerungen erhebliche Mehraufwendungen.
Um dies zu finanzieren, hat die MKS ein Konsolidierungsprogramm aufgesetzt. Darüber hinaus benötigt die MKS eine deutlich höhere finanzielle Beteiligung der Mitgliedskommunen. Details zu Konsolidierungsmaßnahmen, der geplanten Weiterentwicklung der Tarifstruktur und die beantragte Anpassung der Barzuschüsse können der Anlage 1 entnommen werden. In der Anlage 2 zu dieser Vorlage ist außerdem der Jahresabschluss 2022 und der Wirtschaftsplan 2023 der MKS beigefügt.
Für die zusätzlichen Barzuschüsse im Tanzbereich für das Jahr 2023 werden keine überplanmäßigen Aufwendungen benötigt.
Die Erhöhung der Barzuschüsse ab 2024 für Musik- und Kunstschule hat für die Gemeinde Berglen folgende Mehraufwendungen zur Folge, die in den Haushalten ab 2024 berücksichtigt werden müssen:
|
Ergebnis 2022 |
Plan 2023 |
Ausblick 2024 |
Ausblick 2025 |
Ausblick 2026 |
Zuschuss Berglen |
26.638 € |
26.200 € |
43.600 € |
54.400 € |
57.500 € |
Veränderung zum Vorjahr |
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-438 € |
17.400 € |
10.800 € |
3.100 € |
Aus Berglen besuchen momentan ca.229 Schülerinnen und Schüler die Kunst- und Musikschule Winnenden. Die Belegungszahlen sind wie folgt verteilt:
Musikschule |
Kunstschule |
Gesamt (Musik-u. Kunsts. |
Gesamt in % |
|
Winnenden |
891,69 |
283,01 |
1.174,70 |
52% |
Leutenbach |
320,67 |
99,07 |
419,74 |
19% |
Berglen |
191,50 |
37,00 |
228,50 |
10% |
Schwaikheim |
220,52 |
61,56 |
282,08 |
12% |
Andere |
117,32 |
40,58 |
157,90 |
7% |
Gesamt |
1.741,70 |
521,22 |
2.262,92 |
100% |
1 x Hauptamt
- Sparte Musikschule:
a)
Der
Musikschule wird im Jahr 2023 einmalig ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 40
€ pro Belegung im Bereich Tanz gewährt.
b)
Ab
dem Jahr 2024 wird der Musikschule entsprechend § 4a Abs. 2 der Satzung der
Abmangel durch die Mitgliedskommunen ausgeglichen. Die bisherige Handhabung
(Festlegung eines Fixbetrags anstatt Verwendung des Abmangels) entfällt. In
diese Abmangelberechnung wird auch der Betrag einbezogen, der für den Erhalt
des empfohlenen Rücklagenstands benötigt wird.
- Sparte Kunstschule:
Entsprechend § 4a Abs. 3 der
Satzung wird ein Zuschuss pro Belegung festgesetzt. Abweichend von der
bisherigen Handhabung wird dieser Betrag so festgesetzt, dass der Abmangel
gedeckt und der empfohlene Rücklagenstand erreicht wird.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Einnahmen:
laufend: siehe oben €/jährlich;
ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung
unter
Produktsachkonto: 26200000-43180000
Höhe: 2023 37.000 €
es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die
Finanzierung
erfolgt über: