Betreff
Musik- und Kunstschule Winnenden, Berglen, Leutenbach, Schwaikheim - Erhöhung Barzuschuss
Vorlage
SV/040/2023
Aktenzeichen
333.92
Art
Sitzungvorlage

 

Bei der Musik- und Kunstschule (MKS) wird eine Weiterentwicklung der Tarifstruktur notwendig. Der bisherige Haustarif soll vollständig in eine tarifkonforme Bezahlung nach TVöD umgewandelt werden. Im bisherigen Haustarif ist es nicht möglich, ausreichend qualifiziertes Personal zu finden. Der Fortbestand des Angebots der MKS wird sonst infrage gestellt. Umliegende Schulen haben bereits auf eine Bezahlung nach TVöD umgestellt. Zusätzlich verursachen die Tarifsteigerungen erhebliche Mehraufwendungen.

 

Um dies zu finanzieren, hat die MKS ein Konsolidierungsprogramm aufgesetzt. Darüber hinaus benötigt die MKS eine deutlich höhere finanzielle Beteiligung der Mitgliedskommunen. Details zu Konsolidierungsmaßnahmen, der geplanten Weiterentwicklung der Tarifstruktur und die beantragte Anpassung der Barzuschüsse können der Anlage 1 entnommen werden. In der Anlage 2 zu dieser Vorlage ist außerdem der Jahresabschluss 2022 und der Wirtschaftsplan 2023 der MKS beigefügt.

 

Für die zusätzlichen Barzuschüsse im Tanzbereich für das Jahr 2023 werden keine überplanmäßigen Aufwendungen benötigt.

Die Erhöhung der Barzuschüsse ab 2024 für Musik- und Kunstschule hat für die Gemeinde Berglen folgende Mehraufwendungen zur Folge, die in den Haushalten ab 2024 berücksichtigt werden müssen:

 

 

 

Ergebnis 2022

Plan

2023

Ausblick 2024

Ausblick 2025

Ausblick 2026

Zuschuss Berglen

26.638 €

26.200 €

43.600 €

54.400 €

57.500 €

Veränderung zum Vorjahr

 

-438 €

17.400 €

10.800 €

3.100 €

 

 

Aus Berglen besuchen momentan ca.229 Schülerinnen und Schüler die Kunst- und Musikschule Winnenden. Die Belegungszahlen sind wie folgt verteilt:

 

Musikschule

Kunstschule

Gesamt (Musik-u. Kunsts.

Gesamt in %

Winnenden

      891,69

      283,01

          1.174,70

52%

Leutenbach

      320,67

        99,07

             419,74

19%

Berglen

      191,50

        37,00

             228,50

10%

Schwaikheim

      220,52

        61,56

             282,08

12%

Andere

      117,32

        40,58

             157,90

7%

Gesamt

    1.741,70

      521,22

          2.262,92

100%

 


1 x Hauptamt   


  1. Sparte Musikschule:

a)      Der Musikschule wird im Jahr 2023 einmalig ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 40 € pro Belegung im Bereich Tanz gewährt.

b)      Ab dem Jahr 2024 wird der Musikschule entsprechend § 4a Abs. 2 der Satzung der Abmangel durch die Mitgliedskommunen ausgeglichen. Die bisherige Handhabung (Festlegung eines Fixbetrags anstatt Verwendung des Abmangels) entfällt. In diese Abmangelberechnung wird auch der Betrag einbezogen, der für den Erhalt des empfohlenen Rücklagenstands benötigt wird.

 

  1. Sparte Kunstschule:

Entsprechend § 4a Abs. 3 der Satzung wird ein Zuschuss pro Belegung festgesetzt. Abweichend von der bisherigen Handhabung wird dieser Betrag so festgesetzt, dass der Abmangel gedeckt und der empfohlene Rücklagenstand erreicht wird.  

    


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:             

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig:                                      

       laufend:         siehe oben €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto: 26200000-43180000

                  -      ;

            Höhe: 2023 37.000 

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über: