Die Ruftaxis ergänzen den bestehenden Buslinienverkehr in den Abendstunden und an den Wochenenden. Ruftaxifahrten werden nur durchgeführt, wenn sich die Fahrgäste mindestens 60 Minuten vor Fahrtbeginn beim Ruftaxiunternehmen anmelden. Die Fahrten des Ruftaxis sind abgestimmt auf die Ankunftszeiten der S-Bahn oder der Züge. Das Ruftaxi verkehrt nicht unmittelbar vor oder nach Linienbussen.
In der Gemeinde Berglen werden 2 Routen bedient:
- Winnenden-Breuningsweiler-Buoch-Reichenbach (RT 30)
- Winnenden – Berglen (RT 31)
Die Verkehrsverträge für diese Ruftaxilinien laufen zum Fahrplanwechsel am 10.12.2023 aus. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Landkreis, diese Verkehrsangebote auf Basis der bisherigen Fahrpläne (siehe Anlagen) für ein weiteres Jahr bis zum 14.12.2024 neu zu vergeben. Hierzu wird die Mitfinanzierungszusage der beteiligten Kommunen benötigt. Der kommunale Kostenanteil bei den Zubestellungen beträgt insgesamt 50 %. Der Betrag wird zwischen den Kommunen mit einem Kostenschlüssel auf Basis der Haltestellen pro Gemeinde umgelegt.
In der vorgelegten Kostenschätzung rechnet das Landratsamt bei einer 100%igen Abrufquote und einem km-Preis von 2,50 € mit Gesamtkosten von bis zu 25.000 € für die Gemeinde Berglen. In der Praxis wird eine 100 %ige Abrufquote nicht erreicht. Die Abrufquote der Ruftaxiverkehre im Jahr 2022 bis einschließlich Juli 2023 liegt im Durchschnitt bei ca. 60%. Die Kosten für die Gemeinde Berglen würden danach bei rund 15.000 € liegen. Der konkrete Betrag schwankt je nach tatsächlicher Inanspruchnahme teilweise erheblich. Die letzte Abrechnung erhielt die Gemeinde für das Jahr 2022. In diesem Jahr wurde der Ruftaxiverkehr mit ca. 8.000 € bezuschusst.
Um den innovativen ÖPNV voranzubringen, bleibt es
weiterhin Ziel des Landkreises einen On-Demand-Verkehr einzuführen, der den
aktuellen Rufautoverkehr ersetzen und modernisieren soll. Dies wird auch von
der Gemeinde Berglen ausdrücklich unterstützt. Im On-Demand-Verkehr sollen
mithilfe einer App Shuttles gebucht werden können, die Fahrgäste zu bestimmten
Zeiten vom bzw. zum regulären ÖPNV bringen. Die bisherigen eher starren
Ruftaxirouten könnten aufgelöst und durch flexible virtuelle Haltestellen
ersetzt werden.
Hierzu waren zwei innovative Pilotprojekte in den Verkehrsräumen Winnenden und
Schwäbischer Wald geplant, die jedoch nicht in einem angemessenen
Preis-Leistungs-Verhältnis umsetzbar waren. Alternative Lösungswege und eine
angepasste Umsetzung der Projekte werden derzeit vom Landratsamt geprüft.
1 x Hauptamt
Der Mitfinanzierung der Ruftaxilinien des
Linienbündels 8 (RT 30 und RT 31) wird zugestimmt.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Einnahmen:
einmalig: 15.000 €
ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung
unter
Produktsachkonto:
es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die
Finanzierung
erfolgt über: