Betreff
Betriebsplan des Gemeindewalds Berglen für das Forstwirtschaftsjahr 2024
Vorlage
SV/054/2023
Aktenzeichen
855.11
Art
Sitzungvorlage
Nach § 51 Absatz 1 Landeswaldgesetz ist von der unteren Forstbehörde jährlich ein Betriebsplan für den Kommunalwald aufzustellen.
Der Geschäftsbereich Forst des Landratsamtes hat daher mit Schreiben vom 20.09.2023 der Gemeinde Berglen den Betriebsplan des Gemeindewaldes für das kommende Forstwirtschaftsjahr 2024 vorgelegt (siehe Anlage), um die Beschlussfassung hierüber gemäß § 51 Absatz 2 des Landeswaldgesetzes herbeizuführen.
Die Summe der Erträge im Forstwirtschaftsjahr 2024 wird mit 369.300,00 € veranschlagt. Die voraussichtlichen Aufwendungen belaufen sich auf 261.700,00 €.
1 x Kämmerei
Dem Betriebsplan des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis für das
Forstwirtschaftsjahr 2024 wird zugestimmt.