Das Personenbeförderungsgesetz fordert „für die Nutzung des öffentlichen
Personennahverkehrs eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“ Hierzu
ist es im Busverkehr u.a. erforderlich, die Haltestelleninfrastruktur im
Linienbusverkehr an die Bedürfnisse der mobilitätseingeschränkten
Personengruppen anzupassen. Aus diesem Grund sollen die jeweiligen
Haltepositionen hinsichtlich der Barrierefreiheit bestimmte Anforderungen
erfüllen.
In 2024 ist der barrierefreie Ausbau der Haltestellen in Birkenweißbuch, Streich und Kottweil vorgesehen. In 2023 werden die Bauarbeiten zum barrierefreien Ausbau der Haltestellen in Stöckenhof, Öschelbronn, Steinach und Lehnenberg durchgeführt. Bis dahin wurden bereits elf Haltestellen barrierefrei ausgebaut.
In den kommenden Jahren soll der barrierefreie Ausbau der übrigen Haltestellen unter Einhaltung der dafür geltenden Anforderungen weiter vorangetrieben und eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit schrittweise hergestellt werden. Bei den noch nicht barrierefrei ausgebauten Standorten ist der Umbau aufgrund der örtlichen Verhältnisse derzeit nicht möglich bzw. erst später geplant.
Das Ingenieurbüro Riker+Rebmann aus Murrhardt hat jeweils Planungsentwürfe erstellt, die der Vorlage beigefügt sind. Ein Vertreter des Ingenieurbüros wird in der Sitzung anwesend sein und die geplanten Maßnahmen vorstellen. Die Planungen wurden mit dem Kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, dem VVS, dem Amt für Öffentlichen Personennahverkehr, dem Straßenbauamt und dem Polizeipräsidium Aalen abgestimmt.
Förderung
Der barrierefreie Umbau von bereits bestehenden Bushaltestellen sowie auch der Neubau barrierefreier Bushaltestellen sind Fördertatbestände nach LGVFG (Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz). Die möglichen Förderbeträge sind in der angefügten Vorlage aufgeführt.
Auf Antrag der Gemeindeverwaltung wurden die geplanten Maßnahmen zum Um-/Neubau von Bushaltestellen in das Landesprogramm 2020-2024 aufgenommen (Bagatellgrenze 100.000€). Es besteht nun die Möglichkeit, bis Ende 2023 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zu stellen.
Für den ersten Bauabschnitt in 2023 (Haltestellen 15+16 Öschelbronn, 17 und 18 Stöckenhof, 21+22 Lehnenberg sowie 29A+B Steinach) wurde bereits ein Förderantrag gestellt. Die Förderung der Maßnahmen des zweiten Bauabschnitts in 2024 (Haltestellen Kottweil 30, Birkenweißbuch 31+32 und Streich 33+34) wird nach der Entscheidung des Gemeinderates beantragt.
Kosten und Finanzierung
Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros Riker+Rebmann für den Ausbau der Haltestellen beläuft sich in Kottweil auf ca. 89.000 €, in Birkenweißbuch auf ca. 81.000 € und in Streich auf ca. 233.000 €.
Die Kosten sind jeweils in der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 vorgesehen.
Die voraussichtliche Einnahme durch die Förderung liegt bei insgesamt 177.000 €.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Einnahmen:
einmalig: 177.000 €
laufend: €/jährlich;
Laufzeit: Jahre
Ausgaben:
einmalig: ca. 405.000 €
laufend: €/jährlich;
Laufzeit: Jahre
·
davon Sachkosten: €
·
davon Personalkosten: €
ein
entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter
Produktsachkonto:
5410-7872/012: 69.000 €
5410-7872/010: 82.000 €
5410-7872/011: 203.000 €
5470-7871:59.000 €
es
stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung
erfolgt über:
1 x Hauptamt
1 x Bauamt
- Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der
vorgestellten Planung der barrierefreien Bushaltestellen in Kottweil,
Birkenweißbuch sowie Streich und beschließt deren Umsetzung im Jahr 2024.
- Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss
für den geplanten barrierefreien Bushaltestellenausbau in Kottweil,
Birkenweißbuch und Streich und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung
der Ausschreibung. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Vergabe an den
wirtschaftlichsten Bieter vorzunehmen. Der Gemeinderat wird anschließend
über das Ausschreibungsergebnis informiert. Sollte der Zuwendungsbescheid
negativ ausfallen, ist eine Umsetzung dennoch in 2024 vorgesehen. Des
Weiteren wird der Vorsitzende zum Abschluss eines entsprechenden
Honorarvertrags mit dem Ingenieurbüro Riker+Rebmann ermächtigt. Um
Verzögerungen beim aktuellen und zukünftigen Bauablauf zu vermeiden, wird
er ferner zur Genehmigung von erforderlichen Nachträgen ermächtigt.
- Die benötigten Haushaltsmittel werden
im Jahr 2024 bereitgestellt.