Betreff
Vorberatung des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2024
Vorlage
VFA/004/2023
Aktenzeichen
052.3
Art
Sitzungsvorlage VFA

Die Verteilung der Stellenanteile auf die verschiedenen Produkte wurde auch für den Stellenplan 2024 wieder an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Die Verteilung der prozentualen Anteile ist neutral erfolgt, es ist dadurch zu keiner Stellenmehrung gekommen.

 

 

BEAMTE

 

Im Bereich der Beamtinnen und Beamten der Gemeinde Berglen im Teil A und B des Stellenplanes 2024 wurden keine beschlusspflichtigen Änderungen vorgenommen.

 

 

BESCHÄFTIGTE

 

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- Personalwesen

Für den Bereich des Haupt- und Personalamtes findet derzeit eine Untersuchung zur Stellenbemessung durch die Firma Hayder & Partner aus Tübingen statt. Mit dem Ergebnis ist voraussichtlich erst im Januar 2024 zu rechnen. Um handlungsfähig zu bleiben, wurde im Stellenplan für das kommende Jahr eine Vollzeitstelle in der Entgeltgruppe E 8 ausgewiesen. Außerdem wurde die vorhandene Stelle der Bezügerechnung in der Entgeltgruppe E 9a von einem Beschäftigungsumfang von 70 % um 15 % auf 85 % erhöht. Eine Besetzung ist bei beiden Stellen erst nach Vorlage des Gutachtens und mit Zustimmung des Gemeinderates möglich.

 

 

Produkt 11250000

- Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge inkl. Bauhof / Forstwirtschaft

 

Im neuen Stellenplan soll für den Bereich des Bauhofes nochmals eine Stelle, die bisher in der Entgeltgruppe 5 ausgewiesen war, in der Entgeltgruppe 6 eingruppiert werden. Ziel soll sein, gut qualifizierten Mitarbeitenden eine Perspektive in der Gemeinde Berglen zu ermöglichen. Der finanzielle Aufwand hierfür kann als gering bezeichnet werden. Zur Information nachfolgend ein Auszug aus der Entgelttabelle für den öffentlichen Dienst für den Bereich „Kommunen“ gültig für den Zeitraum 1. März 2024 bis 31. Dezember 2024.


 

 

Entgelttabelle TVöD VKA 2024 in Euro

E 6

3.042,04

3.236,55

3.372,94

3.507,92

3.640,49

3.708,02

E 5

2.928,99

3.117,67

3.245,11

3.380,06

3.505,47

3.570,28

Differenz

+113,05

+118,88

+127,83

+127,86

+135,02

+137,74

 

Die Stelle des stellvertretenden Bauhofleiters ist im Stellenplan für das Jahr 2023 in der Entgeltgruppe E 8 ausgewiesen. Es stehen Überlegungen im Raum, ob man nicht auch für den Bereich des Bauhofes ein Leitungstandem bildet und beide Führungskräfte in die Entgeltgruppe E 9b eingruppiert. Hierzu muss der Gemeinderat einen entsprechenden Beschluss fassen. Um im Haushaltsjahr 2024 situationsabhängig agieren zu können, soll die Stelle des stellvertretenden Bauhofleiters für 2024 in E 9b ausgewiesen werden. Die Besetzung/Höhergruppierung kann jedoch nur mit Beschluss des Gemeinderates erfolgen.

 

Auch für diese Entgeltgruppen nachfolgend ein Auszug aus der Tabelle TVÖD VKA gültig für den Zeitraum 1. März 2024 bis 31. Dezember 2024:

 

Entgelttabelle TVöD VKA 2024 in Euro

E 9b

3.566,89

3.814,56

3.969,97

4.429,89

4.702,42

5.018,11

E 8

3.281,44

3.486,59

3.628,68

3.770,54

3.922,69

3.995,85

Differenz

+285,45

327,97

341,29

+659,35

+779,73

+1.022,26

 

 

-Produkt 21100100

- Grundschule

 

Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll im Grundschulbereich die gesetzliche Verpflichtung auf einen Ganztagesplatz erfolgen. Bereits heute kann in Berglen jedem Kind eine Ganztagesbetreuung im Sekundarbereich angeboten werden. Mit der Zunahme der Schülerinnen und Schüler im Ganztagesbetrieb steigt jedoch auch die personelle Ausstattung mit pädagogischen Fachkräften sowie die Unterstützung im administrativen Bereich. Im bisherigen Stellenplan war in der Entgeltgruppe SUE 4 56,56 % für pädagogische Unterstützung im Ganztagesbetrieb aufgenommen. Die Stelle wurde nun organisatorisch umstrukturiert, so dass 35 % hiervon für verwalterische Tätigkeiten in E 8 ausgewiesen werden und weitere 50 % in SUE 4 besetzt werden können. Für das neue Haushaltsjahr wurden somit 28,44 % neue Stellenanteile geschaffen.

 

 

- Produkt 36500101

- Förderung von Kindern in Gruppen von 0 bis 6 Jahre

 

Zur Deckung des Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder ab drei Jahren wird im Frühjahr 2024 unter der Trägerschaft der Gemeinde Berglen der Naturkindergarten „Eichhörnchen“ mit 20 Betreuungsplätzen und verlängerten Öffnungszeiten eingerichtet. Zum Betrieb dieser Einrichtung wurde in der Entgeltgruppe SUE 9 für die Leitung dieser Kindertageseinrichtung eine Vollzeitstelle ausgewiesen. Des Weiteren sind zwei Stellen für die pädagogischen Fachkräfte mit insgesamt 175 % in SUE 8a notwendig.

 

Mit dem neuen Schuljahr 2023/2024 wurde ein neues Verpflegungskonzept an unseren Kindertagesstätten und an der Nachbarschaftsschule „In den Berglen“ eingeführt.

Seit diesem Zeitpunkt haben nun auch die Krippenkinder die Möglichkeit ein warmes Mittagessen in der Einrichtung zu buchen. Die Zahl der „Essenskinder“ in den Kindertageseinrichtungen hat zugenommen und ist mit einem Mehraufwand für die Hauswirtschaftskräfte in den Kindertageseinrichtungen verbunden. Für den Bereich des Kinderhauses in Steinach und der Rappelkiste in Oppelsbohm sollte der Beschäftigungsumfang von der Hauswirtschaftskraft um jeweils 12,5 % in der Entgeltgruppe E 2 angepasst werden.

 

Um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken, wurde zum 1. September 2023 ein neuer zweijähriger Ausbildungsgang zur „Pädagogischen Assistenz“ im Sozial- und Erziehungsdienst eingeführt. In Berglen war es möglich drei Auszubildende für diese neue Ausbildung zu gewinnen. Da es sich in der Regel um Umschlungsmaßnahmen handelt, fördert die die Agentur für Arbeit diese Ausbildungsverhältnisse. Im Stellenplan 2024 sind nun sechs Ausbildungsstellen hierfür ausgewiesen, so dass es möglich wäre, jedes Jahr drei neu Auszubildende einzustellen.

 

 


1x Personalamt    


Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Stellenplan gemäß der beiliegenden Vorlage zu beschließen.  


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:             

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig:              

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

·         davon Sachkosten:              

·        davon Personalkosten:       

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto:

                  -      ;

            Höhe:       

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über: