Betreff
Vorstellung des für die Gemeinde Berglen entworfenen Jugendbeteiligungskonzepts
Vorlage
SV/057/2023
Aktenzeichen
435.5
Art
Sitzungvorlage

 

Die Gemeinde muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln.

 

Herr Emre Kaan Süle hat für die Gemeinde Berglen im Rahmen seiner Bachelorarbeit ein Jugendbeteiligungskonzept entworfen. Er studiert derzeit Public Management und war während seines Studiums von April bis September 2023 Vertiefungspraktikant im gehobenen Dienst in Berglen im Vertiefungsbereich „Führung im öffentlichen Dienst“. Herr Süle wird das Konzept in der heutigen Sitzung vorstellen. Hierzu sind auch alle interessierten Jugendlichen eingeladen (siehe Anlagen).

 

Zur Erstellung der Konzeption wurde eine Jugendumfrage und das 1. Jugendhearing der Gemeinde Berglen durchgeführt, welche im Mai bzw. im Juni stattgefunden haben. Kinder und Jugendliche hatten bei der Umfrage fast einen Monat lang die Möglichkeit, über einen QR-Code zehn einfache Fragen zu einer möglichen Jugendbeteiligung in Berglen zu beantworten. Insgesamt haben 68 Personen teilgenommen, 55 davon waren zwischen 12 und 18 Jahren. Zudem kamen ca. 85% der Teilnehmenden direkt aus Berglen. Ca. 77% der Jugendlichen haben zumindest ein wenig Interesse an politischen Themen, die Kinder und Jugendliche in Berglen betreffen, geäußert. Über 70% der Teilnehmenden würden zu Wahlen gehen und über 50% hätte Interesse, sich an projektbezogenen Themen beteiligen. Die Top-Antworten auf die Frage „Welche Anliegen sind dir als Jugendliche in Berglen besonders wichtig“ waren:

 

·         Platz 3:           Mehr Begegnungs-/Treffpunkte für Jugendliche

·         Platz 2:           Verbesserung von Mobilität für Jugendliche im Ort

(E-Roller-Vermietung, bessere Busverbindung, bessere Radwege)

·         Platz 1:           Verbesserung der Freizeitanlagen

 

Diese und alle weiteren Antworten der Umfrage wurden am 20.06.23 bei dem 1. Jugendhearing der Gemeinde Berglen in der Mensa der Nachbarschaftsschule in den Berglen vorgestellt. 40 interessierte Kinder und Jugendliche fanden sich hierfür in der Mensa der Nachbarschaftsschule in den Berglen ein. Bei Pizza und Getränken berichteten die Herren Niederberger und Süle über den damaligen Stand des Konzepts und über das weitere Vorgehen. Es wurden viele Gespräche geführt und auch bei dem Jugendhearing war das große Interesse der Kinder und Jugendlichen deutlich zu spüren.

 

In der von Herrn Süle erarbeiteten Konzeption werden die verschiedenen Formen und Möglichkeiten der Jugendbeteiligung aufgezeigt:

 

·         Die repräsentative Form mit Wahlen

·         Die offene Form ohne Wahlen

·         Das projektorientierte Verfahren ohne Wahlen

·         Mischformen (Mischung aus den o.g. Reinformen)

·         Die digitale Form (in Kombination mit einer der o.g. Reinformen)

 

Die Idee für Berglen ist eine Mischform aus offener und repräsentativer Jugendbeteiligung mit einem projektorientierten Ansatz. Außerdem ist eine Kombination mit digitalen Elementen wie bspw. einer Online-Wahl sehr gut denkbar. Damit sollen die Vorteile vereint und gleichzeitig Nachteile möglichst vermieden werden. Die gezielte Kombination aller Vorteile soll die Erfolgswahrscheinlichkeit und Nachhaltigkeit der Jugendbeteiligung in Berglen stärken bzw. gewährleisten.

 

Die für Berglen vorgeschlagene Mischform würde wie folgt aussehen:

 

ü   Offene Form: 2.Jugendhearing/Jugendvollversammlung

ü   Repräsentative Form: Wahl Jugendgemeinderat

ü   Projektorientierte Form: Projekte und Projektgruppen

ü   Ggf. digitale Form: Wahl Jugendgemeinderat digital

 

Als möglichen zeitlichen Ablauf für Berglen sieht die Konzeption in der zweiten Jahreshälfte 2024 das zweite Jugendhearing vor, bei dem die Jugendlichen sich für eine bestimmte Form der Beteiligung entscheiden können. Sollten sie sich für einen Jugendgemeinderat aussprechen, wäre die Wahl des ersten Jugendgemeinderates im Rahmen einer konstituierenden Jugendvollversammlung ggf. ergänzt durch eine digitale Form der Wahl Anfang 2025 möglich (danach im Zwei-Jahres-Rhythmus). Die Amtszeit des ersten Jugendgemeinderates würde bis 2027 laufen. In diesem Zeitraum soll einmal pro Quartal eine Sitzung des Jugendgemeinderates stattfinden. In der ersten Sitzung entscheidet der Jugendgemeinderat über Projekte und richtet Projektgruppen ein, an denen alle interessierten Jugendlichen teilnehmen können. In der jährlich stattfinden Jugendvollversammlung könnten Anfang 2026 alle Jugendlichen über die Projekte und die Arbeit des JGR, die Zusammenarbeit mit den Fraktionen und dem Gemeinderat informiert werden. Anfang 2027 würde dann wieder die konstituierende Jugendvollversammlung stattfinden, um einen neuen Jugendgemeinderat zu wählen. Laufende Projekte werden diesem übergeben.

 

Die Beteiligung von Jugendlichen ist ein wichtiges Standbein in der Kommune, weshalb vorgeschlagen wird, der Einführung und Etablierung einer Jugendbeteiligung zuzustimmen. Die Jugendlichen müssen sich so mit der Umwelt auseinandersetzen, was für deren Entwicklung und ihre Selbständigkeit elementar ist. Die Beteiligung in der Gemeinde fördert Demokratiedenken, Fördert das Gemeindebild und den Zusammenhang/Identifikation mit der Gemeinde sowie das soziales Engagement. Auch für die Erwachsenen bringt die Mitwirkung von diesem Personenkreis Vorteile, da die Jugendlichen Expertinnen und Experten in ihrem Gebiet sind und so voneinander gelernt werden kann. Wichtig für das Gelingen einer Jugendbeteiligung ist ein frühes Miteinbeziehen des betroffenen Personenkreises, die kontinuierliche Durchführung sowie die fachliche Begleitung auf Augenhöhe der Jugendlichen. Die Jugendlichen benötigen eine konkrete Ansprechperson.

 

Um bei der Einführung und Umsetzung der Jugendbeteiligung in Berglen aktiv mitzuwirken und diese fachlich zu begleiten, könnte die Mitarbeiterin im Jugendreferat, Yvonne Larsen, ihren Beschäftigungsumfang ab September 2024 von 60% auf 75 % erhöhen. Der hierfür entstehende Mehraufwand beläuft sich auf jährlich ca. 11.000 Euro. Mit ihrem derzeitigen Stellenumfang von 60 % kann sie diese zusätzliche Aufgabe nicht übernehmen. Das Thema Jugendbeteiligung war ein Bestandteil ihres Studiums, so dass sie großes Interesse hat, die theoretisch erlernten Fähigkeiten auch in der Praxis umzusetzen. Unter dieser Voraussetzung wäre für die Verwaltung auch der von Herrn Süle vorgeschlagene Zeitplan denkbar.

 

Der Kindergarten-, Jugend- und Schulbeirat hat die Einführung und Etablierung eines Jungendbeteiligungskonzeptes bei seiner Vorberatung am 11. Oktober 2023 befürwortet. Das Gremium hat sich dafür ausgesprochen, ein weiteres Jugendhearing durchzuführen, bei dem geklärt werden soll, ob von den Jugendlichen tatsächlich ein Jugendgemeinderat gewünscht wird. Grundsätzlich konnte man sich auch vorstellen eine regelmäßige Jugendbeteiligung in Form eines Jungendhearings durchzuführen und die daraus entstandenen Projekte/Maßnahmen zu verfolgen und umzusetzen. Eine Erhöhung der Stellenanteile von Yvonne Larsen von 60 % auf 75 % konnten sich alle Mitglieder des Gremiums vorstellen.

    


1 x Hauptamt  


 

1.      Der Gemeinderat befürwortet die Einführung und Umsetzung einer Jugendbeteiligung in der Gemeinde Berglen und stellt die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung.

 

2.      Die von Herrn Süle vorgelegte Konzeption ist für die Gemeinde Berglen grundsätzlich vorstellbar. Die Jugendlichen sollen sich im Rahmen eines zweiten Jugendhearings selbst entscheiden, in welcher Form sie sich beteiligen wollen.

 

3.      Um bei der Einführung und Umsetzung der Jugendbeteiligung in Berglen aktiv mitzuwirken, wird der Beschäftigungsumfang der Mitarbeiterin im Jugendreferat, Yvonne Larsen, ab September 2024 von 60% auf 75 % erhöhen.

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:             

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig:              

       laufend:                                 16.000 €/jährlich;

           

·         davon Sachkosten:       Projekte etc.                          5.000 €
                                        Sitzungsgeld  (9 JGRe)        1.000 €

·        davon Personalkosten:             11.000 €

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto:

                  -      ;

            Höhe:       

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über: