• Aufstellungsbeschluss für die 21. Flächennutzungsplanänderung im Teilbereich "Körnle Erweiterung" in Winnenden
Der gemeinsame Flächennutzungsplan
2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen wurde mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom
29.05.2006 genehmigt. Er ist mit der Bekanntmachung der Genehmigung am
06.07.2006 wirksam geworden. Im Gebiet des Teilverwaltungsraumes Berglen hat
sich inzwischen der folgende Änderungsbedarf ergeben, der wie folgt begründet
wird:
Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am
26.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans "Körnle Erweiterung" in
Winnenden, Planbereich 30.00 und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu
diesem Bebauungsplan im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB
beschlossen sowie den Entwurf dieses Bebauungsplans und den Entwurf der örtlichen
Bauvorschriften festgestellt.
Der Bebauungsplan "Körnle
Erweiterung" in Winnenden wurde ursprünglich im beschleunigten Verfahren
nach § 13b BauGB aufgestellt und ist am 1. April 2021 durch öffentliche
Bekanntmachung in Kraft getreten. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit
Urteil vom 18. Juli 2023 (Az.: BVerwG 4 CN 3.22) entschieden, dass Freiflächen
außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten
Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen.
Nach Ansicht des Gerichts verstößt § 13b Satz 1 BauGB gegen EU-Recht. Daher
wurde der Bebauungsplan "Körnle Erweiterung" in Winnenden,
Planbereich 30.00 und eine Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem
Bebauungsplan im Regelverfahren aufgestellt.
Der Anlass für die Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens "Körnle Erweiterung" in Winnenden ist die
bestehende Nachfrage nach Wohnbauflächen im Stadtgebiet Winnenden. Das
Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Siedlungsrand des Wohnplatzes Schelmenholz
und bildet eine Arrondierung und Erweiterung zwischen der Forststraße und der
vorhandenen Wohnbebauung Körnle. Mit dieser Siedlungserweiterung soll die mit
der Verlegung der Forststraße entstandene, heute eher zufällig wirkende und
wenig ausgeprägte, Eingangssituation in den Wohnplatz Schelmenholz neu
definiert und räumlich gefasst werden.
Entlang der Forststraße ist auf der
südlichen Seite ein begleitender Geh- und Radweg mit einer Baumreihe
vorgesehen. Im nördlichen Teilbereich des Plangebiets werden vier versetzt
zueinander angeordnete Geschosswohnungsbauten als Solitäre den Eingang in den
Wohnplatz Schelmenholz prägen. In direktem baulichem Zusammenhang mit dem
östlichen der vier Solitärgebäude ist die Errichtung einer
Kindertageseinrichtung vorgesehen. Die baurechtlich für die Wohnungen in den
Geschosswohnungsbauten notwendigen Stellplätze sollen nahezu ausschließlich
unterirdisch in Tiefgaragen errichtet werden.
Im südlichen Teilbereich des Plangebiets
werden Reihenhäuser und zwei Doppelhaushälften, getrennt durch eine
innenliegende von Ost nach West durchlaufende Grünfläche, anschließen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans
"Körnle Erweiterung" in Winnenden sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für ein allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Für eine
geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung erfordert der Bebauungsplan
eine an die örtliche Situation angepasste Regelung.
Wohnbaufläche
"Körnle Erweiterung" (Planung) in Winnenden, Fläche für die
Abwasserbeseitigung mit der Zweckbestimmung Abwasser und Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Spielplatz
Das Plangebiet ist im gültigen
Flächennutzungsplan gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 Buchstabe a
des Baugesetzbuchs als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) dargestellt.
Mit der 21. Flächennutzungsplanänderung soll
gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs i. V.
m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO der Baunutzungsverordnung eine Wohnbaufläche "Körnle
Erweiterung" (Planung) in Winnenden, gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 4 des
Baugesetzbuchs eine Fläche für die Abwasserbeseitigung mit der Zweckbestimmung
Abwasser, gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 des Baugesetzbuchs
eine sonstige überörtliche und örtliche Verkehrsfläche, gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5
des Baugesetzbuchs eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz und gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5
des Baugesetzbuchs eine Grünfläche dargestellt
werden.
Der Bebauungsplan wird gleichzeitig mit der
Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nach
§ 8 Abs. 3 des Baugesetzbuchs aufgestellt und voraussichtlich
werden am 21.11.2023 die Satzungen über die Aufstellung des Bebauungsplans
"Körnle Erweiterung" in Winnenden, Planbereich: 30.00, und die
örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen.
Aus den vorstehend genannten Gründen wird
gebeten, die Einleitung des Verfahrens für die 21. Flächennutzungsplanänderung
zu beschließen.
1 x Bauamt
1 x GVV Winnenden
1.
Das Verfahren zur 21. Änderung des am
29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans
2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen wird eingeleitet.
2.
In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen
Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands
Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden neuen Darstellungen
aufgenommen:
- Wohnbaufläche
"Körnle Erweiterung" in Winnenden (0,69 ha)
- Fläche
für die Abwasserbeseitigung mit der Zweckbestimmung Abwasser (0,03 ha)
- sonstige
überörtliche und örtliche Verkehrsfläche (0,20 ha)
- Grünfläche
mit der Zweckbestimmung Spielplatz (0,08 ha)
- Grünfläche
(0,12 ha)
3.
Maßgebend ist der Abgrenzungsplan, gefertigt
vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden vom 16.10.2023 im Maßstab
1 : 5.000 (Anlage 1).