• Aufstellungsbeschluss für die 22. Flächennutzungsplanänderung im Teilbereich "Hofkammerstraße" in Winnenden-Birkmannsweiler
Der gemeinsame Flächennutzungsplan
2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen wurde mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom
29.05.2006 genehmigt. Er ist mit der Bekanntmachung der Genehmigung am
06.07.2006 wirksam geworden. Im Gebiet des Teilverwaltungsraumes Berglen hat
sich inzwischen der folgende Änderungsbedarf ergeben, der wie folgt begründet
wird:
Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am
26.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans "Hofkammerstraße" in
Winnenden-Birkmannsweiler, Planbereich 41.16 und einer Satzung über örtliche
Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan im ergänzenden Verfahren nach § 214
Abs. 4 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan
"Hofkammerstraße" in Winnenden-Birkmannsweiler wurde ursprünglich im
beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt und ist am 8. Juli 2021
durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft getreten. Das
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 18. Juli 2023 (Az.: BVerwG
4 CN 3.22) entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer
Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne
Umweltprüfung überplant werden dürfen. Nach Ansicht des Gerichts verstößt § 13b
Satz 1 BauGB gegen EU-Recht. Daher soll der Bebauungsplan
"Hofkammerstraße" in Winnenden-Birkmannsweiler, Planbereich 41.16 und
einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan im
Regelverfahren aufgestellt werden.
Der Anlass für die Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens "Hofkammerstraße" ist die bestehende
Nachfrage nach Bauflächen im Stadtgebiet Winnenden für soziales Wohnen.
Das Plangebiet liegt im räumlichen
Geltungsbereich des Bebauungsplans "Reihenhausprogramm Silcherstraße"
in Winnenden-Birkmannsweiler, Planbereiche 41.16 und 41.20, der am 16.06.1999
in Kraft getreten ist. Entsprechend der vorhandenen Nutzung ist das Plangebiet
als öffentliche Grünfläche, mit der Zweckbestimmung Spielplatz,
planungsrechtlich festgesetzt. Die öffentliche Grünfläche in der
Buchenbachtalaue ist als Wiesenfläche angelegt und wird zurzeit im Plangebiet
des Bebauungsplans "Hofkammerstraße" u. a. als Bolzplatz genutzt.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans
"Hofkammerstraße" in Winnenden-Birkmannsweiler sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein allgemeines Wohngebiet geschaffen
werden. Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung erfordert der
Bebauungsplan eine an die örtliche Situation angepasste Regelung.
Wohnbaufläche
"Hofkammerstraße" (Planung) in Winnenden-Birkmannsweiler
Das Plangebiet ist im gültigen
Flächennutzungsplan gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 Buchstabe a
des Baugesetzbuchs als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) dargestellt.
Mit der 22. Flächennutzungsplanänderung soll
gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs i. V.
m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO der Baunutzungsverordnung eine Wohnbaufläche
"Hofkammerstraße" (Planung) in Winnenden-Birkmannsweiler dargestellt
werden.
Der Bebauungsplan soll gleichzeitig mit der
Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nach
§ 8 Abs. 3 des Baugesetzbuchs aufgestellt werden.
Aus den vorstehend genannten Gründen wird
gebeten, die Einleitung des Verfahrens für die 22. Flächennutzungsplanänderung
zu beschließen.
1 x Bauamt
1 x GVV
Winnenden
1.
Das Verfahren zur 22. Änderung des am
29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans
2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen wird eingeleitet.
2.
In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen
Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands
Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die folgende neue Darstellung
aufgenommen:
- Wohnbaufläche
"Hofkammerstraße" in Winnenden-Birkmannsweiler (0,26 ha)
3.
Maßgebend ist der Abgrenzungsplan, gefertigt
vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden vom 16.10.2023 im Maßstab
1 : 5.000 (Anlage 1).