Betreff
Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen
• Aufstellungsbeschluss für die 23. Flächennutzungsplanänderung im Teilbereich "Sonnenbergstraße" in Winnenden-Breuningsweiler
Vorlage
SV/065/2023
Aktenzeichen
621.31
Art
Sitzungvorlage

Der gemeinsame Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wurde mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 29.05.2006 genehmigt. Er ist mit der Bekanntmachung der Genehmigung am 06.07.2006 wirksam geworden. Im Gebiet des Teilverwaltungsraumes Berglen hat sich inzwischen der folgende Änderungsbedarf ergeben, der wie folgt begründet wird:

 

Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 26.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans "Sonnenbergstraße" in Winnenden-Breuningsweiler, Planbereich 40.01 und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen.

 

Das Verfahren zum Bebauungsplan "Sonnenbergstraße" in Winnenden-Breuningsweiler wurde ursprünglich im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB eingeleitet. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 18. Juli 2023 (Az.: BVerwG 4 CN 3.22) entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Nach Ansicht des Gerichts verstößt § 13b Satz 1 BauGB gegen EU-Recht. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans "Sonnenbergstraße" in Winnenden-Breuningsweiler soll im Regelverfahren eingeleitet werden.

 

Der Anlass für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens "Sonnenbergstraße" in Winnenden-Breuningsweiler ist die bestehende Nachfrage nach Wohnbauflächen im Stadtgebiet Winnenden.

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans "Sonnenbergstraße" in Winnenden-Breuningsweiler werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein allgemeines Wohngebiet geschaffen. Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung erfordert der Bebauungsplan eine an die örtliche Situation angepasste Regelung.

 

 

Wohnbaufläche "Sonnenbergstraße" (Planung) in Winnenden-Breuningsweiler

Das Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 Buchstabe a des Baugesetzbuchs als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) dargestellt.

 

Mit der 23. Flächennutzungsplanänderung soll gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO der Baunutzungsverordnung eine Wohnbaufläche "Sonnenbergstraße" (Planung) in Winnenden-Breuningsweiler dargestellt werden.

 

Der Bebauungsplan soll gleichzeitig mit der Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuchs aufgestellt werden.

 

Aus den vorstehend genannten Gründen wird gebeten, die Einleitung des Verfahrens für die 23. Flächennutzungsplanänderung zu beschließen.

 


1 x Bauamt

1 x GVV Winnenden


1.      Das Verfahren zur 23. Änderung des am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eingeleitet.

2.      In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die folgende neue Darstellung aufgenommen:

-      Wohnbaufläche "Sonnenbergstraße" in Winnenden-Breuningsweiler (0,26 ha)

3.       Maßgebend ist der Abgrenzungsplan, gefertigt vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden vom 16.10.2023 im Maßstab 1 : 5.000 (Anlage 1).