• Aufstellungsbeschluss für die 24. Flächennutzungsplanänderung im Teilbereich "Öschelbronner Straße II" in Winnenden-Bürg
Der gemeinsame Flächennutzungsplan
2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen wurde mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom
29.05.2006 genehmigt. Er ist mit der Bekanntmachung der Genehmigung am
06.07.2006 wirksam geworden. Im Gebiet des Teilverwaltungsraumes Berglen hat
sich inzwischen der folgende Änderungsbedarf ergeben, der wie folgt begründet
wird:
Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am
26.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans "Öschelbronner Straße
II" in Winnenden-Bürg, Planbereich 38.07 und einer Satzung über örtliche
Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen.
Das Verfahren zum Bebauungsplan
"Öschelbronner Straße II" in Winnenden-Bürg wurde ursprünglich im
beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB eingeleitet. Das
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 18. Juli 2023 (Az.: BVerwG
4 CN 3.22) entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer
Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne
Umweltprüfung überplant werden dürfen. Nach Ansicht des Gerichts verstößt § 13b
Satz 1 BauGB gegen EU-Recht. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans
"Öschelbronner Straße II" in Winnenden-Bürg soll im Regelverfahren
eingeleitet werden.
Das Gebiet "Öschelbronner Straße
II" in Bürg stellt eine städtebaulich sinnvolle Ortsrandarrondierung dar,
die bereits über einen vorhandenen Erschließungsansatz verfügt.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans
"Öschelbronner Straße II" in Winnenden-Bürg werden die planungsrechtlichen
Voraussetzungen geschaffen, um Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnraumbedarfs
zu schaffen und eine städtebaulich geordnete, maßvolle Entwicklung der
örtlichen Situation sicherzustellen.
Wohnbaufläche
"Öschelbronner Straße II" (Planung) in Winnenden-Bürg
Das Plangebiet ist im gültigen
Flächennutzungsplan gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 Buchstabe a
des Baugesetzbuchs als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) dargestellt.
Mit der 24. Flächennutzungsplanänderung soll
gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs i. V.
m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO der Baunutzungsverordnung eine Wohnbaufläche "Öschelbronner Straße
II" (Planung) in Winnenden-Bürg dargestellt werden.
Der Bebauungsplan soll gleichzeitig mit der
Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nach
§ 8 Abs. 3 des Baugesetzbuchs aufgestellt werden.
Aus den vorstehend genannten Gründen wird
gebeten, die Einleitung des Verfahrens für die 24. Flächennutzungsplanänderung
zu beschließen.
1 x Bauamt
1 x GVV Winnenden
1.
Das Verfahren zur 24. Änderung des am
29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans
2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen wird eingeleitet.
2.
In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen
Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands
Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die folgende neue Darstellung
aufgenommen:
- Wohnbaufläche
"Öschelbronner Straße II" in Winnenden-Bürg (0,41 ha)
3.
Maßgebend ist der Abgrenzungsplan, gefertigt
vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden vom 16.10.2023 im Maßstab
1 : 5.000 (Anlage 1).