Betreff
Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen
• Aufstellungsbeschluss für die 24. Flächennutzungsplanänderung im Teilbereich "Öschelbronner Straße II" in Winnenden-Bürg
Vorlage
SV/066/2023
Aktenzeichen
621.31
Art
Sitzungvorlage

Der gemeinsame Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wurde mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 29.05.2006 genehmigt. Er ist mit der Bekanntmachung der Genehmigung am 06.07.2006 wirksam geworden. Im Gebiet des Teilverwaltungsraumes Berglen hat sich inzwischen der folgende Änderungsbedarf ergeben, der wie folgt begründet wird:

 

Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 26.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans "Öschelbronner Straße II" in Winnenden-Bürg, Planbereich 38.07 und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen.

 

Das Verfahren zum Bebauungsplan "Öschelbronner Straße II" in Winnenden-Bürg wurde ursprünglich im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB eingeleitet. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 18. Juli 2023 (Az.: BVerwG 4 CN 3.22) entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Nach Ansicht des Gerichts verstößt § 13b Satz 1 BauGB gegen EU-Recht. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans "Öschelbronner Straße II" in Winnenden-Bürg soll im Regelverfahren eingeleitet werden.

 

Das Gebiet "Öschelbronner Straße II" in Bürg stellt eine städtebaulich sinnvolle Ortsrandarrondierung dar, die bereits über einen vorhandenen Erschließungsansatz verfügt.

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans "Öschelbronner Straße II" in Winnenden-Bürg werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnraumbedarfs zu schaffen und eine städtebaulich geordnete, maßvolle Entwicklung der örtlichen Situation sicherzustellen.

 

 

Wohnbaufläche "Öschelbronner Straße II" (Planung) in Winnenden-Bürg

Das Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 Buchstabe a des Baugesetzbuchs als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) dargestellt.

 

Mit der 24. Flächennutzungsplanänderung soll gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO der Baunutzungsverordnung eine Wohnbaufläche "Öschelbronner Straße II" (Planung) in Winnenden-Bürg dargestellt werden.

 

Der Bebauungsplan soll gleichzeitig mit der Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuchs aufgestellt werden.

 

Aus den vorstehend genannten Gründen wird gebeten, die Einleitung des Verfahrens für die 24. Flächennutzungsplanänderung zu beschließen.

 


1 x Bauamt

1 x GVV Winnenden


1.      Das Verfahren zur 24. Änderung des am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eingeleitet.

2.      In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die folgende neue Darstellung aufgenommen:

-      Wohnbaufläche "Öschelbronner Straße II" in Winnenden-Bürg (0,41 ha)

3.       Maßgebend ist der Abgrenzungsplan, gefertigt vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden vom 16.10.2023 im Maßstab 1 : 5.000 (Anlage 1).