Auf dem Gemarkungsgebiet der
Gemeinde Berglen werden derzeit zwei nicht miteinander verbundene
Gasverteilernetze durch die Tyczka Totalgaz GmbH betrieben. Die beiden
Konzessionsverträge für die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur
Versorgung der Endkunden mit Gas enden im Jahr 2025 (Baugebiet „Erlenhof“:
31.08.2025; Baugebiet „Alter Sportplatz“: 30.11.2025).
Die Gemeinde ist verpflichtet, ein
transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zum Neuabschluss der
Konzessionsverträge durchzuführen. Für die Verfahren zur Vergabe einer Strom-
bzw. Gaskonzession besteht mit den Regelungen der §§ 46 ff.
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ein sektorspezifisches Vergaberecht, welches
zwingend zu beachten ist. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sowie die
Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt stellen hohe Anforderungen an die
Führung des Verfahrens durch die Gemeinde. Dabei sind eine Vielzahl von
Urteilen, Behördenentscheidungen und die Verwaltungsauffassung (insbesondere
der gemeinsame Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur
Konzessionsvergabe) zu berücksichtigen. Der Deutsche Bundestag hat am 1.
Dezember 2016 eine Novelle des Rechts der Konzessionsvergabe beschlossen,
welche seit dem 3. Februar 2017 zu beachten ist. Es soll in erster Linie zu
mehr Rechtssicherheit beitragen. Gleichzeitig verschärft es die formellen
Anforderungen an die Führung des Verfahrens nochmals erheblich. Durch die
hierdurch neu geschaffenen Rüge- und Präklusionsvorschriften sowie die
Akteneinsichtsrechte werden auch die Anforderungen an eine rechtskonforme
Bewertung und die Möglichkeiten der Bewerber zur Überprüfung der Verfahren
erheblich verschärft.
Um ein rechtssicheres Verfahren zu
gewährleisten sollte die Gemeinde bei der Neuausschreibung der Gas-Konzession
durch ein externes Fachbüro unterstützt werden.
Bei der Ausschreibung der
Stromkonzessionsverträge im Jahr 2014 wurde die Gemeinde Berglen durch
PricewaterhouseCoopers Legal AG (pwc) unterstützt und hat sehr gute Erfahrungen
mit dem Unternehmen gemacht.
Die entsprechende Angebotsabfrage
bei pwc ergab ein voraussichtliches Honorar zwischen 7.500,00 € netto und
27.000,00 € netto. Hintergrund der großen Bandbreite ist die gegebene
Wahrscheinlichkeit, dass aufgrund des minimalen Gasnetzes in Berglen lediglich
ein Interessent eine Interessensbekundung abgeben wird. In diesem Fall wird das
Verfahren deutlich einfacher und zügiger ablaufen. Sollten mehrere Bewerber an
dem Verfahren teilnehmen ist mit Kosten um die 27.000,00 € netto zu rechnen.
Die Vorarbeiten für das
Ausschreibungsverfahren sollen noch im Jahr 2023 beginnen. Das gesamte
Verfahren wird voraussichtlich bis Ende 2024 abgeschlossen sein.
1 x Kämmerei
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung zur Neuausschreibung der
Gas-Konzessionsverträge ein Beratungsunternehmen zu beauftragen.
Die Finanzierung der Beratungsleistungen erfolgt über den Haushaltsplan
2024, ein entsprechender Haushaltsansatz ist einzuplanen.
Im Jahr 2023 anfallende Teilzahlungen werden als außerplanmäßige
Ausgabe genehmigt.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Einnahmen:
einmalig: 7.500,00
€ bis 27.000,00 € netto
ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung
unter
Produktsachkonto:
es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die
Finanzierung
erfolgt über: den
Haushaltsplan 2024, entsprechende Mittel werden unter dem Produktsachkonto
53200000-44310000 eingeplant.