Betreff
Bildung eines Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl am 9. Juni 2024
Vorlage
SV/072/2023
Aktenzeichen
062.3
Art
Sitzungvorlage

Für die Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 ist ein Gemeindewahlausschuss zu bestellen. Ihm obliegt die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses. Bei der Wahl der Kreisräte leitet er die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit.

 

Der Gemeindewahlausschuss besteht grundsätzlich aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern und ebenso vielen Stellvertretern.

Da Bürgermeister Holger Niederberger für den Kreistag kandidieren wird und den Vorsitz deshalb nicht übernehmen kann, muss der Gemeinderat auch den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten wählen. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt ebenfalls der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Sie dürfen weder Wahlbewerber noch Vertrauensperson eines Wahlvorschlags sein. Eine Mitgliedschaft im Gemeinderat ist nicht erforderlich.

 

In den Gemeindewahlausschuss sollten möglichst nur solche Personen gewählt werden, die
Ende März und Anfang April 2024 ganz sicher in der Gemeinde anwesend sind. Der Grund
hierfür liegt darin, dass das Ende der Einreichungsfrist der Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen der 28. März 2024, 18:00 Uhr, ist. Unmittelbar im Anschluss sind die eingereichten Wahlvorschläge durch die Verwaltung vorzuprüfen. Geplant ist, dass der Gemeindewahlausschuss am 4. April 2024 (Termin liegt in den Osterferien) über die Zulassung der Wahlvorschläge für den Gemeinderat beschließt. Außerdem sollten die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses auch bei der Wahl und danach, also im Zeitfenster vom 9. Juni bis 11. Juni 2024 anwesend sein. In diesem Zeitraum wird das Wahlergebnis ermittelt und vom Gemeindewahlausschuss festgestellt.

 

Aufgrund der zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen, die bei den Wahlen zu beachten sind, ist es sinnvoll den Vorsitz und dessen Stellvertretung mit Bediensteten aus der Gemeinde zu besetzen. Für die Beisitzer sollen jeweils von den Fraktionen ein Vertreter und ein entsprechender Stellvertreter benannt werden.

 

Folgende Besetzung wird vorgeschlagen:

 

Vorsitzender:                                                                    Corinna Sigloch

 

stellvertretende Vorsitzende:                    Regina Ehmann

 

Beisitzer:                                                                             Jede Fraktion hat jeweils einen Vertreter sowie einen entsprechenden Stellvertreter benannt:

 

BWV Berglen                                                                     Manfred Käßer

                                                                                                Stellvertreterin: Stefanie Vorbornik

 

FBB Berglen                                                                       Martina Leukhardt

                                                                                                Stellvertreter: Egon Möhler

 

SPD – offene Liste:                                                          Claudia Zeller

                                                                                                Stellvertreter: Manfred Jooß

 


1 x Hauptamt    


Der Gemeinderat wählt die Beisitzer und Stellvertreter aus den Wahlberechtigten sowie eine/n Vorsitzende/n und eine/n stellvertretende/n Vorsitzenden aus den Wahlberechtigten und den Gemeindebediensteten.

    


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:             

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig:              

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

·         davon Sachkosten:              

·        davon Personalkosten:       

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto:

                  -      ;

            Höhe:       

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über: