Für die Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 ist ein
Gemeindewahlausschuss zu bestellen. Ihm obliegt die Leitung der Gemeindewahlen
und die Feststellung des Wahlergebnisses. Bei der Wahl der Kreisräte leitet er
die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des
Wahlergebnisses mit.
Der Gemeindewahlausschuss besteht
grundsätzlich aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern und ebenso vielen Stellvertretern.
Da Bürgermeister Holger Niederberger für den
Kreistag kandidieren wird und den Vorsitz deshalb nicht übernehmen kann, muss
der Gemeinderat auch den Vorsitzenden
des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den
Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten wählen. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt ebenfalls der
Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Sie dürfen weder Wahlbewerber noch
Vertrauensperson eines Wahlvorschlags sein. Eine Mitgliedschaft im Gemeinderat
ist nicht erforderlich.
In den Gemeindewahlausschuss sollten
möglichst nur solche Personen gewählt werden, die
Ende März und Anfang April 2024
ganz sicher in der Gemeinde anwesend sind. Der Grund
hierfür liegt darin, dass das
Ende der Einreichungsfrist der Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen der 28.
März 2024, 18:00 Uhr, ist. Unmittelbar im Anschluss sind die eingereichten
Wahlvorschläge durch die Verwaltung vorzuprüfen. Geplant ist, dass der
Gemeindewahlausschuss am 4. April 2024 (Termin liegt in den Osterferien) über
die Zulassung der Wahlvorschläge für den Gemeinderat beschließt. Außerdem
sollten die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses auch bei der Wahl und
danach, also im Zeitfenster vom 9. Juni bis 11. Juni 2024 anwesend sein. In
diesem Zeitraum wird das Wahlergebnis ermittelt und vom Gemeindewahlausschuss
festgestellt.
Aufgrund der zahlreichen gesetzlichen
Bestimmungen, die bei den Wahlen zu beachten sind, ist es sinnvoll den Vorsitz
und dessen Stellvertretung mit Bediensteten aus der Gemeinde zu besetzen. Für
die Beisitzer sollen jeweils von den Fraktionen ein Vertreter und ein
entsprechender Stellvertreter benannt werden.
Folgende Besetzung wird vorgeschlagen:
Vorsitzender: Corinna
Sigloch
stellvertretende
Vorsitzende: Regina
Ehmann
Beisitzer: Jede
Fraktion hat jeweils einen Vertreter sowie einen entsprechenden Stellvertreter
benannt:
BWV
Berglen Manfred
Käßer
Stellvertreterin:
Stefanie Vorbornik
FBB
Berglen Martina
Leukhardt
Stellvertreter:
Egon Möhler
SPD
– offene Liste: Claudia
Zeller
Stellvertreter:
Manfred Jooß
1 x Hauptamt
Der Gemeinderat wählt die Beisitzer und
Stellvertreter aus den Wahlberechtigten sowie eine/n Vorsitzende/n und eine/n
stellvertretende/n Vorsitzenden aus den Wahlberechtigten und den
Gemeindebediensteten.