Betreff
Entschädigung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei den Kommunalwahlen und der Europawahl am 9. Juni 2024
Vorlage
SV/074/2023
Art
Sitzungvorlage

 

Am Sonntag, 9. Juni 2024 finden in Baden-Württemberg die Kommunalwahlen sowie die Europawahl statt. Die organisatorische Durchführung dieser Wahlen bedarf der Mitwirkung zahlreicher ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger. In der Gemeinde Berglen werden insgesamt rund 60 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eingesetzt.

 

Da es immer schwieriger wird, Bürgerinnen und Bürger für diese ehrenamtliche Tätigkeit zu gewinnen, und der Einsatz der Helfer entsprechend honoriert werden sollte, wird seitens der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen - wie bei den vergangenen Wahlen auch (Landtagswahl, Bundestagswahl, Bürgermeisterwahl etc.) - eine Entschädigung nach der örtlichen Satzung zu bezahlen.

 


1 x Hauptamt    


Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden bei den Kommunalwahlen sowie bei der Europawahl am 9. Juni 2024 nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit entschädigt.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

               Einnahmen:

       einmalig:             

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig.

       laufend.

            Laufzeit:               Jahre

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto:

            12100000 - 44210000;

            Höhe: 5.200 Euro

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über: