Am Sonntag,
dem 9. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen statt. Hinsichtlich des
Verfahrens über die Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen für die
Gemeinderatswahlen wird auf folgendes hingewiesen:
Wahlvorschläge müssen entsprechend dem in §
9 Kommunalwahlgesetz (KomWG) beschriebenen Verfahren aufgestellt werden.
Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach
der Bekanntmachung der Wahl (Veröffentlichung erfolgt in der Kalenderwoche
06/2024 am 8. Februar 2024,
gleichzeitig mit der Bekanntmachung der Wahl der Kreisräte sowie der Wahl der
Regionalversammlung) und müssen spätestens am 28. März 2024, 18.00 Uhr, beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses
schriftlich eingereicht werden (§ 13 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung
(KomWO)).
Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge nach § 8 Abs.
1 KomWG
Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeinderäte
müssen nach § 8 Abs. 1 KomWG grundsätzlich von einer bestimmten Zahl von wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (in Berglen von 20
Personen). Dieses Erfordernis dient dem Nachweis der Ernsthaftigkeit der
eingereichten Wahlvorschläge.
Unterstützungsunterschriften für Parteiwahlvorschläge
Das Erfordernis von
Unterstützungsunterschriften gilt nicht für Wahlvorschläge von Parteien, die im
Landtag und/oder in dem zu wählenden Organ vertreten sind.
Unterstützungsunterschriften für Wählervereinigungen
Wählervereinigungen sind unter den folgenden
Voraussetzungen ebenfalls von der Vorlage von Unterstützungsunterschriften
befreit:
-
sie
müssen zum Zeitpunkt der Einreichung der Wahlvorschläge bereits in dem zu
wählenden Organ (Gemeinderat) vertreten sein;
und
-
der
Wahlvorschlag muss von der Mehrheit der für diese Wählervereinigung Gewählten
unterschrieben sein, die dem Organ (Gemeinderat) zum Zeitpunkt der Einreichung
des Wahlvorschlags noch angehören.
Die genannten Bestimmungen für die Befreiung vom Unterschriftenquorum gelten sowohl für mitgliedschaftlich, als auch für nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen.
Für weitere Informationen steht die
Gemeindeverwaltung, Frau Regina Ehmann und Frau Corinna Sigloch, Telefon 07195
/ 97 57 – 20, E-Mail: regina.ehmann@berglen.de und corinna.sigloch@berglen.de,
zur Verfügung.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
K E I N E
1 x Hauptamt
Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen Kenntnis.