Betreff
Verwertung des auf der Kläranlage Berglen anfallenden Klärschlamms ab 2024
Vorlage
SV/076/2023
Aktenzeichen
702.16
Art
Sitzungvorlage

Die Verwertung des auf der Kläranlage Berglen anfallenden Klärschlamms wird aufgrund eines Vertrags vom 05.10.2006 / 06.10.2006, der einige Male verlängert wurde, bislang von der Firma FWE GmbH & Co.KG aus Bodenheim durchgeführt. Die Kosten für den Transport und die Verwertung des Klärschlamms betragen aktuell pro Tonne 161,84 € brutto. Diese Konditionen gelten bis zum 31.12.2023.

 

Der Klärschlamm aus der Gemeindekläranlage wird beim Abnehmer zunächst getrocknet und anschließend als Sekundärbrennstoff in der Industrie eingesetzt, d.h. thermisch verwertet. Betreiber dieser Kraftwerke können sich inzwischen aussuchen, welchen Schlamm und in welcher Qualität / Konsistenz sie akzeptieren oder ablehnen. Unabhängig von der Gestaltung der künftigen Abwasserbeseitigung der Gemeinde Berglen muss der im laufenden Betrieb der Kläranlage anfallende Klärschlamm entsorgt werden. Dies wird in den kommenden Jahren auch dann der Fall sein, wenn Umbau- und Sanierungsmaßnahmen auf der Kläranlage stattfinden.

 

Eine vollumfängliche Ausschreibung der Klärschlammverwertung ist nach Auffassung der Verwaltung aufgrund der angespannten Marktsituation im Bereich der Klärschlammverwertung weiterhin wenig zielführend, da aktuell nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass die Gemeinde überhaupt entsprechende Angebote erhält. Um die Klärschlammentsorgung der Kläranlage Berglen auch in den nächsten Jahren sicherzustellen, hat sich die Verwaltung daher direkt mit möglichen Abnehmern und Transportunternehmen in Verbindung gesetzt und entsprechende Angebote eingeholt.

 

Ein möglicher kommunaler Abnehmer des Klärschlamms wäre die Landeshauptstadt Stuttgart mit ihrem Eigenbetrieb Stadtentwässerung. Verschiedene Anfragen der Gemeindeverwaltung zur Übernahme und Verwertung des Klärschlamms sind in den letzten Jahren jeweils aus Kapazitätsgründen seitens der Stadt Stuttgart negativ ausgefallen. Eine erneute Anfrage der Verwaltung aufgrund des Vertragsablaufs mit der Firma FWE GmbH & Co.KG war nun jedoch erfolgreich. Die Abnahme des entwässerten Klärschlamms könnte zu einem aktuellen Preis von 84,09 € je Tonne am Hauptklärwerk der Stadt Stuttgart in Mühlhausen erfolgen, womit die Stadt Stuttgart nach Prüfung durch die Verwaltung das wirtschaftlichste Angebot für die Annahme des Klärschlamms abgegeben hat. Die Gesamtkosten der Annahme des Klärschlamms durch die Stadt Stuttgart würde sich bei der angenommenen Klärschlammenge von 300 to jährlich und dem aktuell geltenden Preis auf ca. 25.227,00 € belaufen.

 

Bedingt durch die räumliche Nähe zur Gemeinde würde sich die Annahme durch die Stadt Stuttgart zudem positiv auf die Kosten für den Transport des Klärschlamms auswirken. Als wirtschaftlichste Bieterin hat sich dabei die Firma Schief aus Winnenden erwiesen. Das Angebot der Firma Schief umfasst den Transport des Klärschlamms nach Stuttgart-Mühlhausen, das Umsetzen der Container auf der Kläranlage Berglen sowie die Miete der Container. Anhand der bisherigen Daten aus dem laufenden Betrieb der Kläranlage betragen die jährlichen Kosten für die genannten Leistungen ca. 9.256,00 €, wobei die Abrechnung nach tatsächlich geleisteten Fahrten erfolgt. Die Firma Schief ist nach Prüfung durch die Verwaltung mit diesem Angebot die wirtschaftlichste Bieterin.

 

Für die Beauftragung der Firma Schief mit dem Transport und der Stadt Stuttgart mit der Annahme des Klärschlamms ergeben sich somit jährliche Gesamtkosten in Höhe von rund 34.483,00 €. Von der bislang beauftragten Firma FWE wurde ebenfalls ein neues Angebot für das Jahr 2024 eingeholt. Eine direkte Beauftragung der Firma Schief mit dem Transport sowie die Annahme des Klärschlamms durch die Stadt Stuttgart wäre diesem neuen Angebot gegenüber jedoch wirtschaftlicher. Eine nicht öffentliche Preisübersicht über die eingegangenen Angebote liegt dieser Sitzungsvorlage bei.

 

Neben der erwarteten Kostensenkung im Vergleich zu einer Verlängerung des Vertrags mit der Firma FWE geht die Verwaltung bei einer Annahme des Klärschlamms durch die Stadt Stuttgart noch von weiteren Vorteilen aus. Durch die interkommunale Zusammenarbeit nicht nur mit der Gemeinde Berglen, sondern mit vielen weiteren Städten und Gemeinden sieht die Verwaltung die Stadt Stuttgart als einen langfristig zuverlässigen Partner an, mit welchem auch künftige gesetzliche Anforderungen, wie z.B. die Rückgewinnung von Phosphor aus dem verwerteten Klärschlamm im Verbund wahrscheinlich einfacher gelöst werden können, als wenn die Gemeinde hier auf sich alleine gestellt vorgeht.

 

Sollte der Gemeinderat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen und den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart als wirtschaftlichste Bieterin mit der Abnahme des Klärschlamms beauftragen, würde das Rechtsverhältnis zur Gemeinde mittels eines öffentlich-rechtlichen Vertrags geregelt, in dem unter anderem Kündigungsfristen, die Spezifikationen bezüglich der Qualität des angelieferten Klärschlamms sowie eine Preisgleitklausel hinsichtlich künftiger Kostensteigerungen enthalten sind. Ein entsprechendes Vertragsmuster wurde den Mitgliedern des Gemeinderats in den Anlagen zu dieser Vorlage beigefügt.

 


1x Bauamt   


  1. Der Vorsitzende wird dazu ermächtigt, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Annahme und Verwertung des auf der Kläranlage Berglen anfallenden Klärschlamms mit der wirtschaftlichsten Bieterin, der Landeshauptstadt Stuttgart abzuschließen.

 

  1. Der Vorsitzende wird zudem dazu ermächtigt, die Firma Schief aus Winnenden als wirtschaftlichste Bieterin mit dem Transport des Klärschlamms und den damit zusammenhängenden Leistungen zu beauftragen.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:             

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig:              

       laufend:         rund 34.483,00 €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

·         davon Sachkosten:        rund 34.483,00 €

·        davon Personalkosten:       

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto:

            53800000 - 42710000;

            Höhe: 50.000,00 €

           

Die Haushaltsmittel für die Klärschlammverwertung sind im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 vorzusehen.

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über: