Der Sachverhalt ergibt sich zunächst aus der beiliegenden Konzeption nebst Anlagen, auf die insoweit vollumfänglich verwiesen wird. Zusammenfassend bietet die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH, eine Tochtergesellschaft des Gemeindetags Baden-Württemberg (Gt-service), Gemeinden, Städten, Landkreisen, Zweckverbänden und kommunalen Gesellschaften die Teilnahme an einer gemeinsamen Ausschreibung zur Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 01. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 an. Die Ausschreibung der Stromlieferung erfolgt auf Grundlage eines Auftrags für eine feste Vertragslaufzeit von drei Jahren.

Die Stromlieferung wird nach den Vorgaben der Vergabeverordnung europaweit ausgeschrieben. Die Gt-service wird hierzu eine vergaberechtlich zulässige Verfahrensart nach §§ 14 ff. VgV wählen oder die Ausschreibung bzw. die Bieterauswahl über ein entsprechendes sogenanntes dynamisches Beschaffungssystem nach §§ 22 und 23 VgV vornehmen. Die Auswahl der für die Ausschreibung am besten geeigneten Beschaffungsvariante bleibt der Gt-service vorbehalten. Die Gt-service führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag für die teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß Beschluss ihres Aufsichtsrates. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter des jeweiligen Loses zustande.

Die Ausschreibung erfolgt in Form einer sogenannten strukturierten Beschaffung, d.h. die Preise der Liefermengen für die feste Vertragslaufzeit werden nicht zu einem Stichtag gebildet, sondern die abschließende Preisbildung erfolgt erst nach Zuschlagserteilung auf Grundlage einer Preisindizierung an mehreren Stichtagen. Dadurch soll insbesondere das Risiko vermindert werden, dass die Preisbildung an einem einzigen Stichtag in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für den gesamten, dreijährigen Lieferzeitraum ist.

Für die ausgeschriebene Vertragsmenge gilt eine Mehr- und Mindermengenregelung. Als Vertragsmenge (kWh) wird die Summe der prognostizierten jährlichen Abnahmemengen der einzelnen Abnahmestellen verstanden. Der vertraglich festgelegte Lieferpreis gilt für eine tatsächliche Verbrauchsmenge von 95-105% der Vertragsmenge. Unter- oder überschreitet die tatsächliche Verbrauchsmenge diese Mengenschranken, so kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber die entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Auftragnehmer zu viel beschaffte Mengen am Spotmarkt verkauft und bei einer Unterdeckung die fehlenden Mengen am Spotmarkt nachbeschafft. Diese Regelung geht einher mit einer Flexibilisierung des Zeitraums zur Anmeldung von Eigenerzeugungsanlagen.

 

Es werden ggf. mehrere Lose nach technischen und/oder regionalen Aspekten gebildet. Nach Bedarf erfolgt eine Zuschlags- oder Loslimitierung.

Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes Lieferjahr der Vertragslaufzeit durch die Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet.

 

 

 


1 x Kämmerei    


1.      Der Gemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH vom 6.12.2023 nebst Anlagen zur Kenntnis.

2.      Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (Gt-service GmbH) mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Gemeinde ab 01.01.2025 bis 31.12.2027 im Rahmen des Konzepts zu Ziffer 1 zu beauftragen, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann.

3.      Der Gemeinderat bevollmächtigt den Aufsichtsrat der Gt-service GmbH die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen in der Ausschreibung nach Ziffer 1 und Ziffer 2, namens und im Auftrag der Gemeinde vorzunehmen. Zugleich wird der Aufsichtsrat mit Erteilung einer Untervollmacht dazu ermächtigt, einen Dritten mit der Zuschlagsentscheidung zu beauftragen.

4.      Die Gemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Ausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

5.         a)  Die Verwaltung wird beauftragt, Strom mit folgender Qualität im Rahmen der
          Bündelausschreibungen Strom über die Gt-service GmbH auszuschreiben:

       100% Normalstrom
keine Anforderungen an die Erzeugungsart

        100% Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote
Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell

        100% Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit 33% Neuanlagenquote
Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell

        100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit mindestens
33% Neuanlagenquote, Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell.
Die vom Bieter angebotene Neuanlagenquote (34-100%) geht in die Wertung ein.


b) Die Ausschreibung von Ökostrom soll erfolgen:

           Für alle Abnahmestellen des AG

           nur für ausgewählte Abnahmestellen gemäß Anlage

 

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:             

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig:              

       laufend:         im Jahr 2023 ca. 170.000,00 €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

·         davon Sachkosten:        170.000,00 €

·        davon Personalkosten:       

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz wird im Haushaltsplan 2025 ff bei den einzelnen Produkten unter dem Sachkonto 42410002 zur Verfügung gestellt.

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über: