Die Kindertagespflege stellt eine wichtige
Ergänzung zum kommunalen Betreuungsangebot dar. Vor allem im U3-Bereich werden
die Kommunen durch das Angebot der Tageseltern entlastet.
Das Angebot der Kindertagespflege für Kinder
aus der Gemeinde Berglen wird entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates vom
13. Juni 2023 durch die Kommune derzeit gefördert durch
- die Beibehaltung des Zuschusses mit
500,00 Euro pro betreutem Kind und Jahr,
- den Zuschuss für laufende Geldleistungen
mit 1,00 Euro pro Betreuungsstunde im U3-Bereich ab 01.01.2023 unabhängig
von der Höhe der Zuzahlung durch den Landkreis,
- die Anwendung der
Finanzierungsregelungen für die „Tagespflege in anderen geeigneten Räumen“
(derzeit noch kein Angebot in Berglen).
Im Haushalt des Vereins wird aktuell ein
großer Abmangel verzeichnet, welcher sich nach aktueller Prognose auch in den
kommenden Jahren nicht verbessern wird. Aus diesem Grund wurde nun die
Anpassung der Abrechnungsmodalitäten beantragt.
Bislang erfolgt die Zahlung des pauschalen
Zuschusses pro betreutem Kind auf der Grundlage der Kinderanzahl zum Stichtag
30.09. eines jeden Jahres. Künftig sollen nicht mehr nur die Kinder zum
Stichtag berücksichtigt werden, sondern alle Kinder, die im Zeitraum von 01.10.
bis 30.09. betreut wurden. Diese Anpassung würde eine realistischere
Darstellung der tatsächlichen Betreuungssituation ermöglichen und damit auch
dem Aufwand im Verein gerecht werden. Legt man die Kinderzahlen aus 2022
zugrunde wären dies für Berglen 21 Kinder anstatt 15 Kinder (3.000 €
Mehrausgaben Gemeinde).
Die sich ständig ändernden Rahmenbedingungen
führen zu steigenden Personalkosten und einem erhöhten bürokratischen Aufwand.
In diesem Zusammenhang wird darum gebeten, ab 2024 neben der o. g. Anpassung
der Abrechnungsmodalitaten eine Erhöhung des pauschalen Zuschusses pro Kind von
500 auf 600 Euro vorzunehmen. Auf der Grundlage der Kinderzahlen aus 2022 würde
der gemeindliche Zuschuss dadurch jährlich um weitere 2.100 € erhöht werden.
Da die Betreuungsplätze in der
Kindertagespflege fester Bestandteil der örtlichen Bedarfsplanung für
Kindertageseinrichtungen sind und die Kommune durch das Betreuungsangebot
insbesondere im Kleinkindbereich unter drei Jahren wesentlich entlastet wird,
wird vorgeschlagen der geänderten Bezuschussung zuzustimmen. Bei den Kindern
unter 3 Jahren entscheiden sich Eltern häufig für Tageseltern, da die
Betreuungsgruppen dort kleiner sind. Die Tageselternvereine sind ein wichtiger
Ansprechpartner für berufstätige Eltern und ein unverzichtbarer
Kooperationspartner im Bereich der Kinderbetreuung.
Um ein einheitliches Vorgehen zu
gewährleisten, sollte die Beschlussfassung an die Zustimmung der anderen
Kommunen im Einzugsbereich (Winnenden, Berglen, Leutenbach und Schwaikheim)
geknüpft sein.
1 x Hauptamt
- Der pauschale Zuschuss der Gemeinde an
den Tageselternverein soll künftig für alle im Zeitraum von 1.10. bis
30.09. betreuten Kinder bezahlt werden.
- Der Zuschuss der Gemeinde wird von 500,00 Euro auf 600,00 Euro pro
betreutem Kind erhöht.
- Die unter Punkt 1 und 2 genannte
Förderung durch die Gemeinde Berglen steht unter dem Vorbehalt, dass die
Stadt Winnenden und die Gemeinden Leutenbach und Schwaikheim der
beantragten Anpassung bzw. Erhöhung ebenfalls zustimmen.
.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Einnahmen:
laufend: ab 2024
insgesamt rd 13.000 € jährlich;
bisher
rd 8.000 € (Mehrausgaben rund 5.000 €/Jahr)
ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung
unter
Produktsachkonto:
36500201- 43180000
Höhe: 30.000 €
es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die
Finanzierung
erfolgt über: