Betreff
Kindertagespflege, hier Anpassung der Abrechnungsmodalitäten und Erhöhung des pauschalen jährlichen Zuschusses an den Tageselternverein
Vorlage
SV/004/2024
Aktenzeichen
460.023
Art
Sitzungvorlage

Die Kindertagespflege stellt eine wichtige Ergänzung zum kommunalen Betreuungsangebot dar. Vor allem im U3-Bereich werden die Kommunen durch das Angebot der Tageseltern entlastet.

 

Das Angebot der Kindertagespflege für Kinder aus der Gemeinde Berglen wird entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates vom 13. Juni 2023 durch die Kommune derzeit gefördert durch

 

  • die Beibehaltung des Zuschusses mit 500,00 Euro pro betreutem Kind und Jahr,

  • den Zuschuss für laufende Geldleistungen mit 1,00 Euro pro Betreuungsstunde im U3-Bereich ab 01.01.2023 unabhängig von der Höhe der Zuzahlung durch den Landkreis,

  • die Anwendung der Finanzierungsregelungen für die „Tagespflege in anderen geeigneten Räumen“ (derzeit noch kein Angebot in Berglen).

 

Im Haushalt des Vereins wird aktuell ein großer Abmangel verzeichnet, welcher sich nach aktueller Prognose auch in den kommenden Jahren nicht verbessern wird. Aus diesem Grund wurde nun die Anpassung der Abrechnungsmodalitäten beantragt.

 

Bislang erfolgt die Zahlung des pauschalen Zuschusses pro betreutem Kind auf der Grundlage der Kinderanzahl zum Stichtag 30.09. eines jeden Jahres. Künftig sollen nicht mehr nur die Kinder zum Stichtag berücksichtigt werden, sondern alle Kinder, die im Zeitraum von 01.10. bis 30.09. betreut wurden. Diese Anpassung würde eine realistischere Darstellung der tatsächlichen Betreuungssituation ermöglichen und damit auch dem Aufwand im Verein gerecht werden. Legt man die Kinderzahlen aus 2022 zugrunde wären dies für Berglen 21 Kinder anstatt 15 Kinder (3.000 € Mehrausgaben Gemeinde).

Die sich ständig ändernden Rahmenbedingungen führen zu steigenden Personalkosten und einem erhöhten bürokratischen Aufwand. In diesem Zusammenhang wird darum gebeten, ab 2024 neben der o. g. Anpassung der Abrechnungsmodalitaten eine Erhöhung des pauschalen Zuschusses pro Kind von 500 auf 600 Euro vorzunehmen. Auf der Grundlage der Kinderzahlen aus 2022 würde der gemeindliche Zuschuss dadurch jährlich um weitere 2.100 € erhöht werden.

 

Da die Betreuungsplätze in der Kindertagespflege fester Bestandteil der örtlichen Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen sind und die Kommune durch das Betreuungsangebot insbesondere im Kleinkindbereich unter drei Jahren wesentlich entlastet wird, wird vorgeschlagen der geänderten Bezuschussung zuzustimmen. Bei den Kindern unter 3 Jahren entscheiden sich Eltern häufig für Tageseltern, da die Betreuungsgruppen dort kleiner sind. Die Tageselternvereine sind ein wichtiger Ansprechpartner für berufstätige Eltern und ein unverzichtbarer Kooperationspartner im Bereich der Kinderbetreuung.

 

Um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten, sollte die Beschlussfassung an die Zustimmung der anderen Kommunen im Einzugsbereich (Winnenden, Berglen, Leutenbach und Schwaikheim) geknüpft sein.

 


1 x Hauptamt


 

  1. Der pauschale Zuschuss der Gemeinde an den Tageselternverein soll künftig für alle im Zeitraum von 1.10. bis 30.09. betreuten Kinder bezahlt werden.
  2. Der Zuschuss der Gemeinde wird von 500,00 Euro auf 600,00 Euro pro betreutem Kind erhöht.
  3. Die unter Punkt 1 und 2 genannte Förderung durch die Gemeinde Berglen steht unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Winnenden und die Gemeinden Leutenbach und Schwaikheim der beantragten Anpassung bzw. Erhöhung ebenfalls zustimmen.

.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:             

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig:              

       laufend:         ab 2024 insgesamt rd 13.000 € jährlich;

bisher rd 8.000 € (Mehrausgaben rund 5.000 €/Jahr)

            Laufzeit:               Jahre

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto:

            36500201- 43180000

            Höhe: 30.000 €

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über: