Betreff
Nutzung der Turn- und Versammlungshalle Steinach für Ballsportarten
Vorlage
SV/006/2024
Aktenzeichen
564.1
Art
Sitzungvorlage

 

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde ein Antrag auf Nutzung der Turn- und Versammlungshalle Steinach für Ballsportarten gestellt. Ein Beschluss des Gemeinderates vom 19. Juli 2016 sieht vor, dass bei der Aufstellung künftiger Belegungspläne zu beachten ist, dass Ballsportarten grundsätzlich nur in der Sporthalle Oppelsbohm stattfinden können. Hintergrund für die Belegungsplanung war der Neubau der Sporthalle Oppelsbohm, bei dem u.a. der Leitfaden für die Sportstättenentwicklungsplanung zugrunde gelegt wurde. Die Sporthalle Steinach wurde in Anlehnung an diesen Leitfaden als nicht ballsporttauglich eingestuft. Außerdem sollte die neue Halle in Oppelsbohm gut belegt werden.

 

Die Belegungsmöglichkeiten in der Sporthalle Oppelsbohm sind insbesondere in den Wintermonaten mittlerweile eher knapp. Vor allem die jüngeren Fußballmannschaften (Vor-Bambini, Bambini, F-Jugend) haben Schwierigkeiten dort Trainingszeiten zu bekommen. Da auch im Rahmen des Schulsports in der Halle in Steinach Ballsportarten ausgeführt werden und es dort freie Kapazitäten gibt, sollen künftig auch in der Halle Steinach Ballsportarten mit Kindern bis einschließlich Grundschulalter (Klasse 4) zugelassen und der Beschluss aus dem Jahr 2016 entsprechend abgeändert werden. Die örtliche Benutzungssatzung lässt diese Nutzung zu.

   


1 x Ordnungsamt


Bei der Aufstellung der künftigen Belegungsplanung sollen in der Halle Steinach Ballsportarten mit Kindern bis einschließlich Grundschulalter (Klasse 4) zugelassen werden.

 

 

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Keine.