Betreff
Modernisierung von Feldwegen in Hößlinswart, Reichenbach/Steinach, Streich und Öschelbronn
Vorlage
SV/015/2024
Aktenzeichen
785
Art
Sitzungvorlage

Die Modernisierung von Feldwegen soll in diesem Jahr fortgesetzt werden. Mit der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wurde eine Möglichkeit zur Förderung von entsprechenden Hauptwirtschaftswegen für die Kommunen geschaffen. Ziel des Förderprogramms ist eine nachhaltige Verbesserung von zentralen land- und forstwirtschaftlichen Wegen. Darunter fallen Hauptwirtschaftswege, multifunktionale und interkommunale Wege sowie Verbindungswege zu Einzelgehöften. Der Fördersatz für die Kosten der Modernisierung beträgt 40 %. Pro Antrag werden maximal 100.000 € gewährt. Förderfähig ist die Herstellung der Funktionsfähigkeit von Wegen u.a. in Bezug auf die fehlende Tragfähigkeit.

 

Die Verwaltung hat bereits im Jahr 2021 mehrere schadhafte Feldwege im Gemeindegebiet ausgesucht und diese mit Herrn Gerd Holzwarth, Dezernent für Forst, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Vermessung des Landkreises besichtigt, um die Förderfähigkeit abzuklären. Dabei hat sich herausgestellt, dass drei Feldwege in Hößlinswart, Reichenbach/Steinach und Streich förderfähig sind.

 

Der ausgesuchte bachbegleitende Weg „Reichenbacher Tal“ in Reichenbach/Steinach (Verbindung zwischen L1140 südlich von Steinach und dem Ortsteil Reichenbach) wird von Radfahrern und Wanderern häufig genutzt. Durch die land- und fortwirtschaftliche Nutzung wurde der Weg stark beschädigt. Er enthält mehrfach ausgebesserte Schlaglöcher sowie Frostschäden. Darüber hinaus entstehen Schäden, da die Wegränder nicht mehr denen an sie gestellten Anforderungen entsprechen (höhere Tonnage der Fahrzeuge). Des Weiteren fehlt ein tragfähiger Unterbau. Ferner besteht die Problematik, dass das Wasser vom nördlichen angrenzenden Hang den Weg unter-/überspült. Im Winter kommt es dadurch zur Eisbildung auf dem Weg.

 

Der ausgesuchte ländliche Weg in Hößlinswart im Gewann Sonnenberg ist durch den Verkehr von Landwirten und Privatgrundstücksbesitzern hoch frequentiert. Aufgrund dessen sind erhebliche Schäden entstanden. Hinzu kommt ein fehlender Unterbau und Wurzelschäden. Die Beschädigungen werden durch die teilweise Entwicklung eines Grünzugs in der Mitte des Asphaltwegs deutlich. Bei der zu modernisierenden Strecke bis zum Trinkwasserpumpwerk Sonnenberg handelt es sich um den ersten Bauabschnitt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Modernisierung in einem zweiten Bauabschnitt in Richtung Osten in den kommenden Jahren fortgesetzt.

 

Der zu modernisierende Feldweg in Streich weist ebenfalls starke Beschädigungen und somit eine fehlende Tragfähigkeit auf. Diesem Weg kommt eine große Bedeutung zu, da ein weiterer Verlauf im Osten durch die dortigen Privatwaldbesitzer geplant ist. Das Vorhaben wurde bislang aufgrund fehlender Baugenehmigung (Antrag liegt seit Oktober 2019 vor) nicht umgesetzt. Vor diesem Hintergrund wurde die kommunale Wegemodernisierung immer wieder zurückgestellt. Die die Fördermittel mit Ablauf des Jahres verfallen, kann die Umsetzung der Feldwegmodernisierung nicht mehr hinausgezögert werden.

 

Bezüglich der drei eben erwähnten Feldwege hat die Verwaltung im Dezember 2021 einen entsprechenden Förderantrag gestellt, welcher mit einer Förderung in Höhe von 79.200 € vom Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) Baden-Württemberg am 25.02.2022 bewilligt wurde. Gemäß des Zuwendungsbescheides müssen die Wege bis Ende 2024 modernisiert und der Verwendungsnachweis zur Auszahlung der Fördersumme eingereicht werden. Neben der privaten Maßnahme in Streich stand noch die Abwicklung alter Fortführungsnachweise aus den Jahren 1983 und 1995 inklusive Beurkundungen von zahlreichen Kaufverträgen aus, welche den Feldweg im Reichenbacher Tal betreffen, weshalb die Umsetzung erst in 2024 angegangen werden kann.

 

Neben den oben genannten Wegen soll zusätzlich noch ein Feldweg in Öschelbronn Flst. 769 im Gewann Gerwiesen saniert werden. Der Weg weist starke Beschädigungen auf, wird jedoch sehr häufig aufgrund des angrenzenden Pferdehofs und auch von privaten Grundstücksbesitzern genutzt, weshalb eine Deckensanierung dringend notwendig ist. Aufgrund der Lage im Flurbereinigungsgebiet kann dieser durch das o.g. Programm nicht gefördert werden.

 

Die reinen Baukosten gemäß des Ingenieurbüros Riker+Rebmann aus Murrhardt, welches die Verwaltung bei dem Projekt unterstützt, belaufen sich insgesamt auf ca. 298.700 € (Streich 52.360 €, Hößlinswart 71.400 €, Reichenbach 143.990 €, Öschelbronn 30.940 €). Im Haushalt 2024 stehen beim Produkt 5410-7872/020 die entsprechenden Finanzmittel in Höhe von 346.600 € zur Verfügung (inklusive Honorarkosten).

 

Die Modernisierung aller vier Feldwege soll an eine Baufirma vergeben werden. Hierfür ist eine öffentliche Ausschreibung geplant, die Submission soll am 20.06.2024 stattfinden. Anschließend findet die Umsetzung der Maßnahmen im Zeitraum von Anfang Juli –Anfang Oktober 2024 statt, sodass die Fördermittel bis Ende des Jahres abgerechnet werden können.

 

Herr Rebmann von Ingenieurbüro Riker+Rebmann wird in der Sitzung anwesend sein und die Maßnahmen kurz erläutern.

 

 

 

 

 

 

Reichenbach/Steinach

 

Reichenbach/Steinach

 

 

 

Hößlinswart

 

 

 

Streich

 

 

 

 

 

Öschelbronn

 

 

 

 

 

 

    


1 x Bauamt


1. Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss für die Modernisierung der Feldwege in Hößlinswart, Reichenbach/Steinach, Streich und Öschelbronn. Die Umsetzung soll im Laufe des Jahres 2024 erfolgen.

2. Die Verwaltung wird mit der Ausschreibung der Maßnahmen durch das Ingenieurbüro Riker+Rebmann beauftragt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Vergabe der Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter vorzunehmen. Der Gemeinderat wird nach Abschluss über das Ausschreibungsergebnis informiert.

3. Der Vorsitzende wird ermächtigt, einen entsprechenden Honorarvertrag mit dem Ingenieurbüro Riker+Rebmann aus Murrhardt für alle Leistungsphasen zu schließen.

 

  


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:        79.200 €

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig:        298.700 € Baukosten

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

·         davon Sachkosten:        298.700 € Baukosten

·        davon Personalkosten:       

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto:

            5410 – 7872/020;

            Höhe: 346.600 €

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über: