Betreff
Inspektion des Faulturms sowie Sachstandsbericht zur Sanierung und Modernisierung der Kläranlage
Vorlage
SV/018/2024
Aktenzeichen
702.10
Art
Sitzungvorlage

Im Rahmen der Eigenkontrollverordnung ist die Gemeinde Berglen dazu verpflichtet, die baulichen Anlagen sowie die Technik der kommunalen Kläranlage regelmäßig auf Mängel und Instandsetzungsbedarf zu prüfen. Dies betrifft auch den Faulturm der Kläranlage, dessen Bausubstanz nun überprüft werden muss. Bei der Begehung des Kläranlagengeländes mit dem Gemeinderat wurde die Bestandsprüfung von Seiten der Verwaltung angesprochen, da diese losgelöst von der späteren Kläranlagenmodernisierung stattfinden muss.

 

Im Faulbehälter der Kläranlage entstehen durch mikrobiologische Abbauprozesse des bei der Abwasserbehandlung anfallenden Klärschlamms Gase, die auf der Kläranlage thermisch verwertet werden und zur Beheizung der Anlage dienen. Aufgrund der äußerst schlechten Sichtverhältnisse im Inneren des Behälters ist eine eingehende Überprüfung der Bausubstanz des Faulturms im gefüllten Zustand nicht möglich. Für die anstehende Inspektion ist daher die Leerung des Behälters, das Entwässern und Beseitigen des anfallenden Klärschlamms sowie die anschließende Prüfung des Behälters durch Sachverständige notwendig. Das Ingenieurbüro Sweco GmbH unterstützt die Gemeindeverwaltung bei der Planung der Maßnahme.

 

Nach der bisherigen Einschätzung der Sweco GmbH wird der Faulturm auch nach der anstehenden Sanierung und Modernisierung der Kläranlage weiterhin für den Betrieb benötigt. Die geplante Prüfung der Bausubstanz und der daraus möglicherweise resultierende Sanierungsbedarf ist daher auch in Bezug auf die weitere Planung der Gesamtmaßnahme zu sehen.

 

Die Sweco GmbH geht für die Durchführung der Maßnahme von Kosten in Höhe von ca. 80.360,00 € brutto aus. Für die Finanzierung der Durchführung der Faulturminspektion stehen unter Produktsachkonto 58300000–78720000/100 100.000 € im Haushalt zur Verfügung.

 

Herr Mignat von der Sweco GmbH wird in der Sitzung am 09. April anwesend sein und für Rückfragen zur Faulturminspektion zur Verfügung stehen. Zudem wird die Sweco GmbH einen Sachstandsbericht zum aktuellen Stand der Planungen zur Sanierung und Modernisierung der Kläranlage vorstellen.

 

Bei einem entsprechenden Beschluss des Gemeinderats könnte die Ausschreibung der Maßnahme im April oder Mai erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahme findet dann voraussichtlich im September statt, um die Auswirkungen des fehlenden Gases für die Beheizung möglichst gering zu halten.

 

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlüsse umfassen lediglich die Ausschreibung und die Vergabe der Leerung und Inspektion des Faulturms. Sollte die Prüfung einen Sanierungsbedarf aufzeigen, wird die Verwaltung die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen erneut dem Gremium zum Beschluss vorlegen.

 

 

 

     


1x Bauamt    


  1. Die Verwaltung wird mit der Planung, Ausschreibung und der Vergabe aller Leistungen, einschließlich der Ingenieurleistungen, für die Inspektion des Faulturms der Kläranlage beauftragt.

 

  1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgestellten Sachstandsbericht zu den Planungen für die Sanierung und Modernisierung der Kläranlage.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:             

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

              Ausgaben:

       einmalig:        ca. 80.360,00 €

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

·         davon Sachkosten:        ca. 80.360,00 €

·        davon Personalkosten:       

 

              ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto:

            53800000 – 78710000 / 100;

            Höhe: 100.000 €

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über: