Nachfolgend fasst der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss:

 

1.       Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der bisherigen Ausbauplanung für die Schneidersbergstraße und den Wirtschaftsweg Nr. 303/7, 291/3 sowie einer Teilfläche von Flurstück Nr. 248 in Birkenweißbuch.

 

2.       Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Haushalt 2019.

 

3.       Das Ingenieurbüro Riker + Rebmann wird mit der Erstellung der Ausführungsplanung und der Ausschreibung der Baumaßnahme beauftragt.

 

4.       Das Landschaftsarchitekturbüro Blank wird mit der Planung des Brunnenplatzes auf Höhe des Gebäudes Schneidersbergstraße 13 beauftragt.

 

5.       Die Verwaltung wird ermächtigt, den nötigen Grunderwerb zu den in der Vorlage genannten Preisen zu tätigen. Die nicht benötigten Flächen können in eigener Zuständigkeit der Verwaltung zu analogen Preisen veräußert werden.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 445/2018 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Der Vorsitzende führt einleitend in die Thematik ein. Er bedankt sich für das große Interesse der Bürgerschaft bei der Infoveranstaltung im Juli 2018. Der Tenor der Veranstaltung war sehr positiv. Es gab im Vorfeld berechtigte Bedenken, was die Erschließungsbeitragspflicht betrifft. Eine vorherige Erschließungsbeitragsprüfung durch die Allevo Kommunalberatung hat jedoch ergeben, dass es sich größtenteils um eine historische Straße handelt und somit keine Erschließungsbeiträge anfallen. Ausnahme hiervon sind die Gebäude 33 und 35. Da hier aber nur eine Sanierung der Fahrbahndecke erfolgen wird, fallen ebenfalls keine Erschließungsbeiträge an.

 

Nachfolgend erläutert Herr Rebmann vom Ingenieurbüro Riker + Rebmann die Planungen im Bereich Leitungsbau und Straßenbau ausführlich anhand von Planunterlagen. Die Schneidersbergstraße ist in Bereichen teilweise nur 3,50 m breit. Die Planer wurden von den Eigentümern darauf hingewiesen, dass die Keller teilweise in den Straßenraum ragen. Deshalb wird ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt. Im Schadensfall wird dann die Bauleistungsversicherung des beauftragten Unternehmens diesen abdecken. Die Gräben in diesen Bereichen werden mehr durch Herausfräsen hergestellt. Die Arbeiten werden mit der gebotenen Vorsicht durchgeführt.

 

Gemeinderat Haller fragt an, ob die Lichtensteinstraße auch eine neue Fahrbahndecke erhält oder nur über dem Leitungsgraben asphaltiert wird.

 

Der Vorsitzende informiert, dass nach den Planunterlagen nur der obere Bereich der Lichtensteinstraße eine neue Fahrbahndecke erhält. Bei Beendigung der Ausbaumaßnahme erfolgt dann eine abschließende Begutachtung. Ggf. wird die Erneuerung der gesamten Fahrbahndecke über dem Leitungsgraben der Lichtensteinstraße dann an den Gesamtauftrag angehängt.

 

Auf Anfrage von Gemeinderat Scherhaufer teilt der Vorsitzende mit, dass es sich um einen überschaubaren Planungs- und Ausführungszeitraum handelt, die Ausbaumaßnahme soll bis Ende nächsten Jahres fertiggestellt sein. Die Aufnahme einer Preisgleitklausel ist deshalb nicht vorgesehen.

 

Gemeinderätin Jooß bittet darum, mit den Eigentümern und Anwohnern in ständigem Kontakt zu bleiben und die Maßnahme transparent zu gestalten.

 

Der Vorsitzende versichert, dass die Anwohner, analog der Maßnahme im Stöckenhof, durch Wurfzettel auf dem Laufenden gehalten werden.