Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

 

1.         Es wird festgestellt, dass weder ein an der Abstimmung teilnehmendes Mitglied des Gemeinderates, noch der Vorsitzende, befangen sind.

 

2.              Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend dem gemeinsamen Abwägungsvorschlag der ARP und der Verwaltung berücksichtigt, nicht berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen.

 

3.              In Anbetracht der Geringfügigkeit der Änderung im Bebauungsplanentwurf wird auf eine erneute öffentliche Auslegung verzichtet.

 

4.             Der Bebauungsplan „Unterer Hohenrain“ mit den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO auf Gemarkung Hößlinswart wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Satzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage).

 

5.              Das Ingenieurbüro Riker + Rebmann, Murrhardt, erhält den Auftrag zur öffentlichen Ausschreibung der Erschließungsarbeiten.

 

6.              Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zur Inkraftsetzung des Bebauungsplanes zu veranlassen.

 


Auf die Sitzungsvorlage 489/2019, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Janecky von der Architekten Partnerschaft ARP Stuttgart zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

Bauamtsleiter Rabenstein erläutert den Sachverhalt ausführlich anhand der Sitzungsvorlage.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass das Verbot von Steinschüttungen in die örtlichen Bauvorschriften mit aufgenommen wurde.