Nachfolgend fasst der Gemeinderat folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der vorgestellten Planung der barrierefreien Bushaltestellen in Steinach, Stöckenhof, Öschelbronn und Lehnenberg und beschließt deren Umsetzung im Jahr 2022.
  2. Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss für den geplanten barrierefreien Bushaltestellenausbau in

-         Steinach (10 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung),

-         Stöckenhof, Ausbau an bisherigen Standorten in der Jasminstraße, (einstimmig beschlossen)

-         Öschelbronn (einstimmig beschlossen) und

-         Lehnenberg (einstimmig beschlossen).

Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Ausschreibung sowie der anschließenden Vergabe in eigener Zuständigkeit beauftragt. Sollte der Zuwendungsbescheid negativ ausfallen, ist eine Umsetzung dennoch in 2022 vorgesehen.

Der Vorsitzende wird ermächtigt, zum Ausbau der Bushaltestelle an der Landesstraße 1140 (Erlenstraße) in Steinach mit dem Straßenbaulastträger eine entsprechende Vereinbarung zu schließen.

Des Weiteren wird der Vorsitzende zum Abschluss eines entsprechenden Honorarvertrags mit dem Ingenieurbüro Riker+Rebmann ermächtigt.

  1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die außerplanmäßige Ausgabe zur Durchführung des Ausbaus der barrierefreien Bushaltestellen in Lehnenberg sowie die überplanmäßige Ausgabe zur Durchführung des Ausbaus der barrierefreien Bushaltestellen in Steinach. Die Finanzierung erfolgt jeweils über die nicht benötigten Finanzmittel bei den Produktsachkonten 54100000-78720000/004 und 54100000-78720000/003.

 


Auf die Sitzungsvorlage 21/2022, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Nachfolgend begrüßt der Vorsitzende Herrn Dipl. Ing. Gert Rebmann, der die Planungsentwürfe für einen barrierefreien Umbau der Bushaltestellen in Steinach, Stöckenhof, Öschelbronn und Lehnenberg anhand einer PowerPoint-Präsentation ausführlich vorstellt.

Er weist darauf hin, dass der in der Sitzung des Bauausschusses am 15.02.2022 vorgestellte Planentwurf für die Haltestelle in Steinach eine Lösung in der Buchenstraße gegenüber der Schule vorsah. Diese Planung wurde von der Straßenverkehrsbehörde jedoch aufgrund der unzureichenden Größe der Einmündung abgelehnt. Daher wird die ursprüngliche Planungsvariante mit den Haltepunkten in der Silberpappelstraße und der Erlenstraße vorgeschlagen. Die Haltestelle in der Silberpappelstraße ist gut barrierefrei herzustellen (Erhöhung Fahrbahnrand auf 18 Meter Länge, Schaffung eines Wartebereichs, Witterungsschutzes und Blindenleitsystem ist möglich). Die Fahrbahnrandhaltestelle an der Erlenstraße kann nur im Bereich des Kinderhauses vorgesehen werden und ist auch nur auf einer Länge von 12 Metern möglich. Die Sicht auf den Fußgängerüberweg auf Höhe der Turnhalle muss gewährleistet sein, daher ist ein Abrücken vom geplanten Standort nicht möglich.

Der Planentwurf für den Stöckenhof sieht für die Fahrtrichtung Öschelbronn eine neue Haltestelle in der Hortensienstraße vor. Hier könnte auf einer Länge von 18 Metern ein Hochbord gesetzt werden. Die neue Fahrbahnrandhaltestelle hätte den Vorteil, dass sie gerade angefahren werden kann und ein ungehinderter Ein- und Ausstieg möglich wäre. Die Barrierefreiheit kann durch die Längsneigung der Straße besser umgesetzt werden. Allerdings reicht die Gehwegbreite nicht aus, um einen Wetterschutz anzubringen. Am bisherigen Standort an der Jasminstraße wäre ein solcher Ausbau nicht möglich, da die Gemeinde in diesem Bereich nur wenig eigene Flächen besitzt. Zudem muss der Fußweg Oleanderstraße aufrechterhalten werden. Aufgrund der Einwände und Befürchtungen von Gemeinderäten und Anwohnern wurde weiter nach Lösungen gesucht. Vorstellbar wäre für Ing. Rebmann, am bisherigen Standort Jasminstraße eine Kurzhaltestelle herzustellen, die wenigstens im hinteren Bereich einen barrierefreien Ein- und Ausstieg ermöglichen würde. Voraussetzung wäre aber eine Verlegung des bisherigen Fußwegs auf die Höhe des Buswartehäuschens. Der vorhandene Witterungsschutz müsste nach Entfernung des Baumes auf die gegenüberliegende Seite im Bereich des Schaltschrankes versetzt werden. Eine Überquerung der Jasminstraße auf kurzem Weg wird somit ermöglicht. Die Ausweisung eines Fußgängerüberwegs in Verbindung mit dem Anlegen einer Haltestelle ist jedoch nicht möglich. Fraglich ist allerdings auch, ob und in welchem Umfang die Maßnahme gefördert wird, da sie nicht regelkonform ist.

Anschließend geht Herr Rebmann auf die Haltestellen in Öschelbronn und Lehnenberg ein.

 

Aufgrund der markierten öffentlichen Stellplätze entlang in der Lilienstraße in Öschelbronn würde Gemeinderat Hammer eine Verlegung der Haltestelle in Fahrtrichtung Rettersburg vorschlagen.

 

Herr Rebmann ist der Auffassung, dass die Verkehrsteilnehmer die kurze Zeit, die der Bus für Ein- und Ausstieg benötigt, warten können.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Gefahr für die Kinder geringer ist, wenn der Gegenverkehr warten muss.

 

Gemeinderätin Höflich nimmt Bezug auf den bestehenden Witterungsschutz in Öschelbronn, der in einigen Metern Entfernung vom erhöhten Einstiegsbereich liegt. Sie erkundigt sich, ob durch ein akustisches Signal gewährleistet ist, dass beispielsweise Sehbehinderte den Bus bemerken.

 

Herr Rebmann teilt diese Bedenken nicht ganz, da Sehbehinderte den Bus beim Heranfahren hören können. Eine Signalanlage ist daher nicht vorgesehen.

 

Gemeinderätin Vobornik spricht sich aufgrund des geringeren Verkehrsaufkommens in der Jasminstraße für einen barrierefreien Ausbau am bisherigen Standort aus.

 

Gemeinderätin Rommel sieht die Gefahr, dass die Kinder aus dem Neubaugebiet in Stöckenhof querfeldein zur Bushaltestelle Hortensienstraße laufen und ist daher unabhängig von den Kosten für einen Ausbau am seitherigen Standort in der Jasminstraße.

 

Auch Gemeinderätin Aigner spricht sich für diese neue Variante (Ausbau am seitherigen Standort) aus. Von Vorteil hierbei wäre, dass der Witterungsschutz nach seiner Umsetzung weiterhin genutzt werden kann. Zudem hält sie die Überquerung in diesem Bereich für wesentlich sicherer, als beim Kreisverkehr. Die Fahrtrichtung der Fahrzeuge am Kreisel kann von Kindern oft nur schwer eingeschätzt werden.

 

Auch Gemeinderat Hammer hält eine Querung am Kreisverkehr für sehr gefährlich und stellt daher den Antrag auf Prüfung der Anlegung eines Zebrastreifens statt der Querung an der Enzianstraße (L 1120). Er verweist in diesem Zusammenhang auf entsprechende Verkehrsanlagen in Höfen im Stadtteil von Winnenden.

 

Der Vorsitzende versteht die Bedenken. Die Verkehrssituation im Stöckenhof ist nicht befriedigend. Trotzdem liegt eine gewisse Eigenverantwortung auch bei den Eltern, die ihren Kindern beibringen müssen, wo der Schulweg verläuft. Zum Antrag von Gemeinderat Hammer führt der Vorsitzende aus, dass die Gemeinde nicht Verkehrsbehörde ist und die Sache daher mit dem Landratsamt besprochen werden müsste. Er sagt zu, sich dieser Sache anzunehmen.

 

Die Haltestelle in der Hortensienstraße ist nach Auffassung von Gemeinderat Simpfendörfer für Gehbehinderte beschwerlicher. 

 

Gemeinderat Kraus teilt mit, dass sich die die Fraktion der FBB auch für einen Verbleib der Bushaltestelle am seitherigen Standort ausspricht. 

 

Zur Planungsvariante Steinach mit den Haltepunkten in der Silberpappelstraße und der Erlenstraße gibt es nach Aussagen von Bürgermeister Holger Niederberger überhaupt keine Alternative. Straßenverkehrsbehörde und Polizei können anderen Vorschlägen nicht zustimmen. Alternativ würde es nur noch die Möglichkeit geben, keinen barrierefreien Umbau vorzunehmen. Hierfür wird eine ausführliche Begründung gefordert werden. Möglicherweise müsste die Gemeinde dann auch mit Konsequenzen rechnen.

 

Bauamtsleiter Rabenstein weist darauf hin, dass eine Begehung des Schulhofgeländes mit dem TÜV ergeben hat, dass dieses aus Sicherheitsgründen vollständig eingezäunt werden muss. Um die Bushaltestelle auf der Seite des Schulgeländes belassen zu können, wäre das Entfernen der Hecke und vermutlich eines Baumes, das Zurücksetzen des geplanten Zaunes sowie die Versetzung der Spielgeräte erforderlich. Gegebenenfalls müssten auch Spielgeräte wegfallen, sofern der Fallschutz nicht mehr gewährleistet werden kann. Zudem wurde im Baugesuch für die Sporthalle auch eine Aufstellfläche für den Brand- und Rettungsfall auf dem Pausenhof dargestellt, die freizuhalten ist.

 

Gemeinderat Scherhaufer hält die Umsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit für realitätsfern. Er würde daher in Steinach auf Zeit spielen.

 

Hauptamtsleiterin Ehmann informiert, dass in begründeten Fällen Ausnahmen möglich sind. Allerdings kann die Maßnahme dann nicht mehr in das Förderprogramm aufgenommen werden, sollte die Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

Als alternative Haltestelle könnte sich Gemeinderat Walter den Standort am Backhäusle in Steinach vorstellen.

 

Herr Rebmann betont, dass bei der Standortwahl die Nähe zur Schule ausschlaggebend sein sollte. Daher kann ein weiter südlich liegender Standort am Backhäusle nicht berücksichtigt werden.

 

Gemeinderat Simpfendörfer erkundigt sich, ob die Schulaufsicht für den Standpunkt Erlenstraße überhaupt gewährleistet werden kann. Zudem sieht er nicht nur für die Kinder Gefahrenpunkte, sondern auch für den Gegenverkehr.

 

Hauptamtsleiterin Ehmann weist darauf hin, dass die Schule nach Aussagen von Rektor Ziegler die Aufsicht gewährleisten wird, sofern dies erforderlich ist.

 

Gemeinderätin Rommel ist zwiegespalten. Sie könnte sich auch vorstellen, den Haltepunkt Erlenstraße Richtung Hößlinswart mit 75%iger Förderung zu belassen. Um eine Vergrößerung des Schulhofgeländes zu erreichen wäre ihrer Meinung nach eine Einbahnregelung der Buchenstraße im Bereich des Schulgeländes in Richtung Erlenstraße vorstellbar. Durch die damit verbundene Verkehrsflächenreduzierung stünde mehr Raum für die Vergrößerung des Pausenhofes zur Verfügung.

 

Bauamtsleiter Rabenstein bezweifelt, ob dieser Vorschlag von der Straßenverkehrsbehörde mitgetragen werden kann. Er verweist darauf, dass die Erschließung des betreffenden Wohngebiets erheblich eingeschränkt wird, da die zwei vorhandenen Straßenanschlüsse in die Silberpappelstraße und nördlich des Kinderhauses aufgrund ihres baulichen Zustandes nicht die entsprechende Leistungsfähigkeit besitzen, insbesondere für größere Fahrzeuge und LKWs.

 

Nachfolgend wird über die einzelnen Ortsteile separat abgestimmt.